Die Details der Lehrveranstaltungen Interdisziplinäre Psychosomatik und Klinische Psychopharmakologie finden sie hier.
Seminaranmeldung Die Anmeldungen für die Lehrveranstaltungen unseres Institutes erfolgen mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort über das Online-Lehrveranstaltungsverzeichnis bzw. über das LFU:online Studierendenportal durch die Suche der Details zu den entsprechenden Lehrveranstaltungen.
Die Anmeldefrist läuft von 15. August, 08:00 Uhr bis 2. Oktober 2012, 23:59 Uhr.
Informations- und Einführungsveranstaltung zum »Universitätslehrgang für das Psychotherapeutische Propädeutikum« am Dienstag, 2. Oktober 2012, 17.30 Uhr, Hörsaal, Institut, Schöpfstrasse 3. (hier sollten Sie alles über Aufnahmeverfahren, Kosten, Dauer, Organisation, Lehrplan, Lehrveranstaltungen, Seminaranmeldung, Anrechnung u.a. erfahren)
Die Zulassungs- und Meldefrist für die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Lehrgänge Psychotherapeutisches Propädeutikum und Zwischenmenschliche Kommunikation im Berufsleben (Inskriptionszeiten) endet am 5. Oktober 2012.
Die Meldung der Lehrgänge (Inskription) für das Wintersemester 2012/2013 ist nur am Institut für Psychosoziale Intervention und Kommunikationsforschung möglich.
Achtung:
Um einen unserer Universitätslehrgänge im WS 2012/2013 erstmals melden zu können, muss man bis Mitte September 2012 um Zulassung ansuchen. Die entsprechenden Bewerbungsformulare liegen am Institut auf, können aber auch von der Homepage des Institutes herunter geladen werden.
Die Teilnahme an den Lehrgängen ist gebührenpflichtig.
Anrechnungen für das Psychotherapeutische Propädeutikum
Das Curriculum des Lehrgangs sowie die offiziellen Anrechnungsrichtlinien finden Sie unter Download/Formulare und Dokumente. Ansuchen auf Anrechnung können ausschließlich von inskribierten Teilnehmer/innen des Lehrgangs gestellt werden und sind formlos an die wissenschaftliche Leitung zu richten. Die entsprechenden Leistungsnachweise sind im Original beizulegen. Über die angerechneten Leistungen erhält der/ die Ansuchende eine schriftliche Mitteilung. Sollten Rückfragen notwendig sein, werden die Antragsteller (per Anschlag, Email oder telefonisch) benachrichtigt und gebeten, telefonisch Kontakt aufzunehmen.