Korrektur der Rahmenordnung für Religionslehrer

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 23 vom 28. Juli 1998, II. 5.)

In der im Amtsblatt Nr. 22 vom 20. Mai 1998 publizierten Rahmenordnung sind bedauerlicherweise Fehler unterlaufen:

Im zweiten Satz der einleitenden Vorbemerkung auf Seite 10 des Amtsblattes fehlt der Hinweis auf den Punkt 7.2.4. Der zweite Satz hat daher richtig zu lauten:

„Aufgrund einiger nunmehr beschlossenen Änderung von Punkt 7.2.4, 7.2.5 und 7.2.6 sowie 7.3.1 bis 7.3.9 wird die Rahmenordnung, inkl. der Änderungen, nochmals zur Gänze verlautbart.“

Im Punkt 7.2.4 der Rahmenordnung auf Seite 12 des Amtsblattes sind die Worte ...“trotz nachweislicher Mahnung“... zu streichen. Punkt 7.2.4 hat daher berichtigt zu lauten:

7.2.4 „Wenn seine Lebensführung durch sein Verschulden in offenkundigem Widerspruch zu tragenden Grundsätzen christlicher Lebensgestaltung und/oder Handlungsorientierung steht.“

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