Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Handreichung "Die Trauung katholisch-evangelischer Paare unter Mitwirkung der Bevollmächtigten beider Kirchen"

(VOBl. Innsbruck, Jg. 72 Nr. 8, Dezember 1997, 68.)

Ehe hat nach gemeinsamer Überzeugung der römisch katholischen und der evangelischen Kirche als umfassende Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ihre Grundgestalt von Gott, dem Schöpfer, im Paradies erhalten. Die beiden Kirchen bekennen sich auch zur Unauflöslichkeit dieses Lebensbundes als einer von Gott gestifteten Ordnung, auch wenn die Ehe in ihrer gesellschaftlichen Ausformung den Veränderungen der Zeit unterworfen ist.

Die vermehrte Bildung von Partnerschaften zwischen Menschen unterschiedlicher konfessioneller Zugehörigkeit ist für die Seelsorger eine besondere ökumenische Herausforderung.

Die Österreichische Bischofskonferenz hat nach Rücksprache mit dem Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B. in Osterreich mit ihren Ausführungsbestimmungen für konfessionsverschiedene Eheschließungen nach dem neuen kirchlichen Gesetzbuch den Seelsorgern für die Pastoral für die Ehen und Familien bekenntnis-verschiedener Christen Hilfen angeboten.

Die neue Handreichung soll Wegweisung und Hilfe für die liturgische Gestaltung von Trauungsfeiern mit Beteiligung der Pfarrer beider Kirchen sein. Grundsätzlich erfolgt die Trauung nach dem Ritus bzw. nach der Ordnung jener Kirche, in der die Trauung stattfindet. Diese Bestimmungen haben in Hinkunft auch für unsere Diözese Geltung.

Je ein Exemplar des Heftes wurde den Pfarren übermittelt.

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