Bearbeitung: Konrad Breitsching

Eintragung in das Totenbuch

(DiözBl. d. Diözese Innsbruck, 80. Jg., März/April 2005, Nr. 2, 23.)

Da es immer wieder Anfragen gibt, in welcher Pfarre ein Sterbefall matrikuliert werden soll, wird folgende Regelung festgelegt:

1. Wenn ein Gottesdienst (Eucharistie oder Wortgottesdienst) gefeiert wird: Eintragung in der Pfarre, in der der Gottesdienst stattgefunden hat.

2. Bein einer Verabschiedung ohne Gottesdienst: Eintragung in der Wohnpfarre des/Verstorbenen. Meldung durch den Seelsorger, der die Verabschiedung vorgenommen hat.

3. Bei einer Beisetzung ohne Gottesdienst: Eintragung in der Wohnpfarre des/der Verstorbenen. Meldung durch den Seelsorger, der die Beisetzung vorgenommen hat.

4. Wenn ein Begräbnisgottesdienst in einem Alters/ Seniorenheim gefeiert wird, ist der Zelebrant für die Weiterleitung der Daten an die ortszuständige Pfarre (in der das Heim liegt) verantwortlich.

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