Bearbeitung: Konrad Breitsching

Hinweise für die Taufe von Kindern christlicher Eltern, die altorientalischen Kirchen angehören

(VOBl. Innsbruck, Jg. 68 Nr. 4, Juni 1993, 31.)

  1. Durch Flüchtlinge aus dem Nahen Osten kann es vorkommen, daß Eltern, die einer altorientalischen Kirche und damit einem entsprechenden Ritus angehören, um die Taufe des Kindes bitten. Die folgenden Hinweise sollen helfen, die Zugehörigkeit zur jeweiligen Kirche zu erkennen und eine angemessene Entscheidung zu treffen.
  2. Es wird im folgenden nicht von Angehörigen der orthodoxen Kirche gesprochen. In diesem Fall wende man sich an Pfarrer Dujko Deoraic von der serbisch-orthodoxen Kirche, A-6111 Volders, Bundesstraße 3.
  3. Die altorientalischen Kirchen werden (ohne die Kirchen Indiens) in folgende Kirchen (Riten) unterteilt:

    Westsyrischer Zweig: syrisch-orthodoxe Kirche von Antiochien, syrisch-katholische Kirche (uniert), maronitische Kirche (uniert), melkitische Kirche (uniert).

    Ostsyrischer Zweig: heilige apostolische und katholische Kirche des Ostens (assyrische Kirche), chaldäische Kirche (uniert).

    Armenische Kirche: armenisch-apostolische Kirche, armenisch-katholische Kirche uniert).

    Koptisch-ägyptischer Zweig: koptische Kirche, koptisch-katholische Kirche (uniert), äthiopische Kirche, äthiopisch-katholische Kirche (uniert).
  4. Gehören die Eltern eines Kindes einer unierten Kirche an, kann das Kind getauft werden. Die Zugehörigkeit zum Ritus wird beim Religionsbekenntnis der Eltern vermerkt. In einer Anmerkung kann auf die Zugehörigkeit zum Ritus hingewiesen werden.
  5. Bei Angehörigen einer nicht-unierten Kirche wende man sich zunächst an folgende Adressen:

    Syrisch-orthodoxe Kirche von Antiochien: syrisch-orthodoxes Pfarramt, Speisingerstraße 107, 1113 Wien, Telefon (0222) 804 09 16.

    Armenisch-apostolische Kirche: armenische Prälatur, Kolonitzgasse 11/11, 1030 Wien.

    Koptische Kirche: Pater Angelos Elanba Bishoy, Harrachstraße 7, 4020 Linz (Priesterseminar), Telefon (0732) 77 1205-294 DW.

Ist ein Priester der nicht-unierten altorientalischen Kirchen nicht erreichbar und die Eltern drängen wegen bestimmter Umstände zu einer Taufe, kann ein Kind getauft werden.

In diesem Fall geschieht die Eintragung in das Taufbuch ohne laufende Nummer. In das Taufbuch und in den Taufschein ist folgende Eintragung zu machen:

"Da ein Priester der eigenen Kirche nicht erreichbar war, haben die Eltern des Kindes, die der... Kirche angehören, um die Taufe im katholischen Ritus gebeten, wobei die Firmung und die Eucharistie nicht gespendet wurden."

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