Bearbeitung: Konrad Breitsching

Einrichtung zweier Solidaritätstöpfe

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 81. Jg., Jänner/Feber 2006, Nr. 1, 5.)

Durch die Regelung der Diözese Innsbruck betreffend Verwendung der Erträge aus Pfründeneinkommen bzw. Verwaltung des Pfründenvermögens, welche mit 01. Jänner 2006 in Kraft ist, werden aufgrund der Einnahmen für den Pensionsfonds im Diözesanbudget Mittel frei. Diese Mittel werden je zur Hälfte auf die beiden unten genannten Solidaritätstöpfe aufgeteilt:

  • Solidaritätstopf I (Bau- und Renovierungsvorhaben)
  • Solidaritätstopf II (personelle Angelegenheiten)

Ziel der Einrichtung dieser Töpfe ist ein solidarischer Ausgleich von Mitteln zwischen jenen Pfarren, die über Pfründenvermögen verfügen, und Pfarren ohne Pfründenvermögen. Diesbezügliche Anträge können erstmals ab 01.07.2007 mittels der in der Abteilung Recht und Liegenschaftsverwaltung erhältlichen Antragsformulare gestellt werden.

Über die Vergabe der vorhandenen Mittel entscheidet beim Solidaritätstopf 1 der Subventionsausschuss für pfarrliche Renovierungsangelegenheiten, der um einen Vertreter aus dem Priesterrat erweitert wird. Beim Solidaritätstopf II entscheidet die ebenfalls um einen Vertreter aus dem Priesterrat erweiterte Diözesane Personalkommission.

Diese Regelung wurde im Diözesanen Wirtschaftsrat am 25.01.2006 und im Konsistorium am 31.01.2006 beschlossen und wurde vom Diözesanbischof rückwirkend mit 01.01.2006 ad experimentum für die Dauer von drei Jahren in Kraft gesetzt.

Bei Fragen zu dieser Regelung steht Ihnen Frau Dr. Gudrun Walter, Abteilung Recht und Liegenschaftsverwaltung, Telefon (0512) 598 47-169 oder Mobil (0676) 8730-3300, E-Mail: g.walter@ dioezeseinnsbruck.at gerne zur Verfügung.

+ Dr. Manfred Scheuer,
Bischofs von Innsbruck

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