Bearbeitung: Konrad Breitsching

Beirat des Bischöflichen Schulamtes – Statut

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 83. Jg., März/April 2008, Nr. 3, 12.)

1. Wesen und Zielsetzung

Der Beirat ist eine Vertretung von Institutionen und Bereichen der Bildung zur Entwicklung schulpolitischer und religionspädagogischer Perspektiven.

Der mit Genehmigung des Ortsordinarius eingerichtete Beirat des Bischöflichen Schulamtes steht dem Schulamtsleiter/der Schulamtsleiterin

  • zur Zusammenschau der Vorgänge,
  • zur Meinungsbildung und
  • zur Entscheidungsvorbereitung zur Seite.
a) Anhörung und Beratung in:
  • Personalfragen
  • Fragen der Schul- und Schülerpastoral
  • Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrer/Lehrerinnen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen
  • Fragen des Heim-, Hort- und Kindergartenwesens
  • Fragen der Schulversuche und Schulmodelle
  • Fragen der Schulpolitik.
b) Beschließende Funktion für den Vorschlag des Schulamtsleiters/der Schulamtsleiterin für das Konsistorium bei der Besetzung von Leitungspositionen im Aufsichtsbereich des Bischöflichen Schulamtes (ua. Schulamt und Schulen in eigener diözesaner/diözesanverwandter Trägerschaft).
c) Bei der Neubestellung des Schulamtsleiters/der Schulamtsleiterin ist der Beirat anzuhören.

 

3. Zusammensetzung:

  • exoffo:

    der Schulamtsleiter/die Schulamtsleiterin (ohne Stimmrecht)

    der Amtsführende Direktor/die Amtsführende Direktorin des Schulamtes

    der Referent/die Referentin für Schulpastoral

    der Vorsitzende/die Vorsitzende der ADOS und der katholischen Privatschulen

  • zwei Vertreter/Vertreterinnen der KPH Edith Stein Diözese Innsbruck, wobei davon zumindest ein Vertreter/eine Vertreterin aus dem Rektorat sein muss
  • je ein Vertreter/eine Vertreterin
- der Fachinspektoren/Fachinspektorinnen
- des Institutes für Praktische Theologie/ Fachbereich Katechetik und Religionspädagogik
- der Berufsgemeinschaft der Religionslehrer/Religionslehrerinnen an Pflichtschulen
- der Berufsgemeinschaft der Religionslehrer/Religionslehrerinnen an Berufsschulen
- der Berufsgemeinschaft der Religionslehrer/Religionslehrerinnen an AHS/BMHS
- der Religionspädagogen/Religionspädagoginnen an einer Pädagogischen Hochschule
- aus dem Bereich katholischer Kindertageseinrichtungen und Erhalter

 

Die Wahl der Mitglieder ist Angelegenheit der verschiedenen Institutionen und Bereiche. Verliert ein Mitglied des Beirates sein Mandat, so nominiert das entsendende Gremium für die Dauer der Funktionsperiode einen Ersatzvertreter/eine Ersatzvertreterin. Ist ein Mitglied an der Teilnahme an einer Sitzung des Beirates verhindert, so hat er/sie aus seinem/ihrem Bereich für eine Vertretung mit Stimmübertragung zu sorgen.

4. Funktionsdauer und Zuordnung:

a) Die Funktionsdauer des Beirates beträgt fünf Jahre.
b) Vorsitzender/Vorsitzende ist der Leiter/die Leiterin des Bischöflichen Schulamtes, der/die den Beirat wenigstens einmal im Semester einberuft.
c) Die Sekretariatsagenden des Beirates werden vom Bischöflichen Schulamt wahrgenommen.

 

Durch den Beirat in der Sitzung vom 15.10.2007 genehmigt, im Konsistorium vom 11.12.2007 beraten und vom Bischof mit Rechtswirksamkeit vom 01.01.2008 in Kraft gesetzt.

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