Bearbeitung: Konrad Breitsching

Schätzgutachten gem. c. 1293 CIC

(DiözBl. der Diözese Innsbruck, 82. Jg., Mai/Juni 2007, Nr. 3, 27.)

Bei Veräußerung von kirchlichem Vermögen sind die Kosten für das gem. c. 1293 CIC geforderte Schätzgutachten von jenen zu tragen, die zur Einholung des Gutachtens verpflichtet sind. Die Bischöfliche Finanzkammer leistet dabei beratende Unterstützung in Bezug auf die Abwicklung.

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