PfarrkuratorIn im Seelsorgeraum

(Rahmenordnung)

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 83. Jg., November 2008, Nr. 8, 79.)

1. Diözesaner Kontext

Die Diözese Innsbruck hat beschlossen, den Weg der Bildung von Seelsorgeräumen zu beschreiten. Ein Seelsorgeraum ist ein Gebiet, in dem mehrere Pfarrgemeinden miteinander verbunden sind und sich -vernetzt mit anderen Brennpunkten christlichen Lebens - auf einen gemeinsamen pastoralen Weg einlassen. Jeder Seelsorgeraum wird von einem Priester geleitet, der zugleich zum Pfarrer aller Pfarrgemeinden bestellt wird. Die Pfarren bleiben im rechtlichen Sinn in ihrer Eigenständigkeit erhalten. Um die pastorale Entwicklung der Pfarrgemeinden zu fördern, ist der Dienst der Gemeindeleitung unverzichtbar.

Der Priester soll in seinen Leitungsaufgaben auf Ebene der Pfarrgemeinden wirkungsvolle Unterstützung und Entlastung erfahren. Ziel ist, in jeder Pfarre im Seelsorgeraum Personen zu beauftragen, die in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer Leitungsaufgaben vor Ort wahrnehmen. Diese an der Pfarrleitung mitbeteiligten Personen werden bei Vorliegen der geforderten theologischen Qualifikation zu PfarrkuratorInnen ernannt.

2. Der/die Pfarrkurator/in

2.1. Voraussetzungen

Voraussetzung für die Bestellung zum/zur Pfarrkurator/in ist ein abgeschlossenes Theologiestudium (Mag. Theol., Bakkalaureat nur nach Absprache mit den Diözesanverantwortlichen) mit absolviertem Pastoraljahr oder die Ausbildung zum/zur Pastoralassistent/-in am Seminar für kirchliche Berufe. Erforderlich sind weiters praktische Erfahrungen in der Seelsorge (Pfarre, Seelsorgeraum, Dekanat, kategoraler Dienst).

Vorausgesetzt wird auch die Akzeptanz seitens des Pfarrers und der Pfarrgemeinde, sowie die Bereitschaft, in der Leitung der Pfarre mit dem Pfarrer, den pfarrlichen Angestellten (Sekretär/in, Jugendleiter/in,...) und den pfarrlichen Gremien und Gruppierungen zusammenzuarbeiten. (Kooperationsfähigkeit) Vorausgesetzt wird zudem die Bereitschaft, die Interessen der Pfarre im Seelsorgeraum zu vertreten und diese mit den anderen Pfarren und Einrichtungen im Seelsorgeraum abzustimmen. (Vernetzungsfähigkeit).

2.2. Delegation und Beauftragung

Die Delegation von Leitungsaufgaben geschieht durch den Pfarrer. Die Klärung der Kompetenzen und die Vereinbarung der konkreten Aufgaben erfolgen auf Basis dieser Rahmenordnung. Sind Pfarrer und Pfarrkurator/in neu in der Pfarre, so ist es gut, vor der endgültigen Festlegung der Zuständigkeiten die pfarrliche Situation zu erheben. Sämtliche Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und durch die Unterschrift des Generalvikars zu ihrer Gültigkeit bestätigt. Die Begleitung der dafür notwendigen vorausgehenden Gespräche wird vom Personalreferenten vermittelt.

Die offizielle Beauftragung erfolgt im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier in der Pfarre. PfarrkuratorInnen können von der Diözese - mit unterschiedlichem Stundenausmaß - angestellt werden oder ehrenamtlich tätig sein. Für angestellte PfarrkuratorInnen gelten die Regulative und Bestimmungen der Dienst- und Besoldungsordnung in der jeweils gültigen Fassung.

2.3. Aufgaben und Kompetenzen

PfarrkuratorInnen werden für eine Pfarre bestellt. Es wird jedoch erwartet, dass er/sie eine klar definierte pastorale Aufgabe für den ganzen Seelsorgeraum wahrnimmt bzw. sich an pfarrübergreifenden Projekten beteiligt.

Mit der theologischen Qualifikation wird die Fähigkeit zur eigenständigen, theologisch verantworteten Entwicklung und Gestaltung der Pastoral verbunden. Sie zeigt sich in der Entwicklung von Konzepten und Projekten sowie in der menschlichen, fachlichen und spirituellen Begleitung der Gläubigen und der MitarbeiterInnen. Bei aller Eigenständigkeit wird in konkreten Entscheidungen das Einvernehmen mit dem Pfarrer bzw. den pfarrlichen Gremien hergestellt.

Die Klärung der Kompetenzen und Aufgaben hilft dem Pfarrer und dem/der Pfarrkurator/in, die Verantwortungsbereiche zu ordnen und gegenüber der Pfarrgemeinde Auskunft zu geben, wer für welche Anliegen und Gruppen erstzuständiger Ansprechpartner ist. Die folgende Auflistung bildet einen Leitfaden für die Vereinbarung von Kompetenzen und Aufgaben eines Pfarrkurators/einer Pfarrkuratorin. Der tatsächliche Umfang der Aufgaben wird anhand der Rahmenbedingungen festgelegt. Die Auflistung benennt die großen Aufgabenfelder und bedarf in einem zweiten Schritt einer Feinabstimmung in Rücksicht auf die anderen personellen Gegebenheiten und die ehrenamtlichen Dienste vor Ort.

2.3.1. Im Bereich der Leitung

Pfarrgemeinderat und Pfarrkirchenrat Laut allgemeinem Kirchenrecht hat der Pfarrer den Vorsitz im Pfarrgemeinderat und im Pfarrkirchenrat inne.

An den/die Pfarrkurator/in kann Folgendes delegiert werden:

Pfarrkirchenrat: Geschäftsführender Vorsitz (mit den Zuständigkeiten und Befugnissen laut Pfarrkirchenratsordnung der Diözese Innsbruck)

Pfarrgemeinderat: Der/die Pfarrkurator/in ist amtliches Mitglied im Pfarrgemeinderat. Wenn der Pfarrer bei Sitzungen abwesend ist, kann er den/die Pfarrkurator/in beauftragen, ihn zu vertreten (ausgenommen Vetorecht). Auf Abgrenzung zur Rolle der PGR-Obleute (siehe PGR Statut) ist zu achten.

Pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit

Aufbau und Pflege der Kontakte der Pfarre in der Öffentlichkeit (politische Gemeinde, Vereine, Einrichtungen)

Gemeindewahrnehmung – Gemeindeaufbau

  • Aufbau und Begleitung von Arbeitskreisen, Gruppen und kategoriale Seelsorge
  • Förderung des Ehrenamtes

2.3.2. Im Bereich der Verwaltung

  • Verantwortung für die Führung der Pfarrkanzlei, des Pfarrarchivs und der Matriken
  • Verwaltung der Messstipendien
  • Dienstaufsicht über pfarrlich Angestellte

2.3.3. Im Bereich der Liturgie

  • Sorge um die Gestaltung der Liturgie und die tätige Teilnahme der Gläubigen an den liturgischen Feiern
  • Sorge für die Übernahme von liturgischen Diensten durch Gemeindemitglieder
  • Verantwortung für Wortgottesdienste, Tagzeitenliturgien, Andachten Leitung von Begräbnissen
  • Segnungshandlungen
  • Für Diakone: Taufspendung, Assistenz bei Trauungen (gebunden an Trauungsdelegation)

2.3.4. Im Bereich der Verkündigung

  • Sakramentenpastoral
  • Predigtdienst (Für Diakone: Homilie)
  • Zusammenarbeit mit ReligionslehrerInnen und Mitsorge für Schulpastoral
  • Sorge für Angebote zur Glaubensvertiefung und Erwachsenenbildung
  • Vorbereitung von Aufnahme und Wiederaufnahme in die Kirche

2.3.5. Im Bereich der Diakonie

  • Entwicklung eines diakonalen Bewusstseins in der Pfarrgemeinde und Initiierung von karitativen Initiativen
  • Sorge um Betreuung und Hilfestellung für Notleidende aller Art
  • Sorge für aktive Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Gegenwart (Frieden, Bewahrung der Schöpfung, Gerechtigkeit, Interreligiöser und interkultureller Dialog...)

Die vereinbarten Verantwortungsbereiche sind integrativer Bestandteil der Beauftragung des/der Pfarrkurator/in. Sie werden in der Pfarre und auf Ebene des Seelsorgeraumes auf geeignete Weise (Pfarrversammlung, Pfarrbrief, ...) bekannt gemacht.

Um die Zusammenarbeit zwischen PfarrkuratorIn und Pfarrer zu gewährleisten entwickeln sie angemessene Wege der Kommunikation miteinander bzw. mit den anderen Mitarbeiterinnen in Pfarre und Seelsorgeraum. Die Vereinbarungen werden nach einem Jahr evaluiert, gegebenenfalls wird eine Anpassung vorgenommen. Grundlegende Änderungen bedürfen der Bestätigung durch den Generalvikar.

Bei schwerwiegenden Konflikten zwischen Pfarrer, Pfarrkurator/in und Mitgliedern der Pfarrgemeinde soll in erster Instanz der zuständige Dekan damit befasst werden, um in geeigneter Form die Konfliktbearbeitung vorzunehmen bzw. eine solche veranlassen. In weiterer Folge liegt die Zuständigkeit beim Generalvikar.

3. Strukturelle Anbindung und Vernetzung

Seelsorgeraum

Der/die Pfarrkurator/-in ist Mitglied im Seelsorgeraumrat.

Dekanat

PfarrkuratorInnen sind, sofern sie in einem Angestelltenverhältnis stehen, Mitglieder der Dekanatskonferenz. (vgl. dazu Dekanatsstatut: Diözesanblatt Innsbruck Jg 83, Nr.4, Mai/Juni 2008). Als solche besitzen sie auch das aktive Wahlrecht bei der Dekanewahl. Ebenso sind sie entsprechend der im Dekanat beschlossenen Form im Dekanatsrat vertreten.

Diözesane Anbindung

PfarrkuratorInnen sind Mitglieder der Berufsgemeinschaft für PastoralassistentInnen und JugendleiterInnen. Ein jährliches Treffen mit der Diözesanleitung dient der Reflexion und Weiterentwicklung des Modells. Die Teilnahme an den Treffen ist verbindlich.

4. Qualifizierung und Weiterbildung

Entsprechend dem Aufgabenprofil werden PfarrkuratorInnen zur Teilnahme an den diözesanen Fortbildungen für Personen mit Leitungsverantwortung aufgefordert:

  • Kurs: Führen und Leiten in der Kirche
  • Kurs: Einführung in die Pfarrverwaltung
  • Pfarrbefähigungskurs

Diese Rahmenordnung wurde nach Beratung im Konsistorium vom 16.09.2008 beschlossen und von Bischof Manfred Scheuer mit Rechtswirksamkeit vom 01.10.2008 in Kraft gesetzt.

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