Bearbeitung: Konrad Breitsching

Pastorale Fortbildung und Begleitung

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 83. Jg., Juli 2008, Nr. 5, 37.)

1. Zielsetzung

Pastorale Fortbildung, gründend in Theologie und Spiritualität, sie zielt auf die Aktualisierung, Erweiterung und Vertiefung der pastoralen Kompetenz aller in der Seelsorge hauptamtlichen MitarbeiterInnen in der Diözese Innsbruck ab. Dabei geht es vorrangig um die Vermittlung von Basiskompetenzen kommunikativer und inhaltlicher Art.

Für die Übernahme von speziellen Aufgaben (Krankenhausseelsorge, Jugendseelsorge, ...) wird von Seiten der Diözese bzw. der zuständigen Einrichtungen eine entsprechende Weiterbildung eingefordert

Theologische, pastorale und spirituelle Fortbildung, die auch kirchenrechtliche Fragen einschließt, wird in vielen Bereichen angeboten, so z.B. an der Theologischen Fakultät, in den Bildungs- und Exerzitienhäusern in- und außerhalb der Diözese, als Studienteil in diözesanen und dekanatlichen Gremien, bei verschiedenen diözesanen Veranstaltungen.... Insofern deckt die hier gemeinte ,,Pastorale Fortbildung und Begleitung“ nur einen Teil des Gesamtbereichs ab.

Auf diesbezügliche Angebote wird - in Auswahl - im Diözesanblatt aufmerksam gemacht.

Pastorale Fortbildung und Begleitung wird angeboten:

  • in der beruflichen Eingangsphase,
  • bei der Übernahme von Leitungsaufgaben,
  • beim Wechsel in einen neuen Aufgabenbereich und
  • beim Ausscheiden aus dem pastoralen Dienst bzw. beim Übergang in die (relative) Pension d.h. bei der Übernahme kleinerer Seelsorgsaufgaben
  • außerdem:
    in beruflichen Krisensituationen bzw. bei Supervisionsbedarf.

2. Zielgruppe

Priester, hauptamtliche Std. Diakone, PfarrkuratorInnen, PastoralassistentInnen und PfarrhelferInnen.

3. Trägerschaft

Pastorale Fortbildung und Begleitung fällt in die Zuständigkeit des Bischofsvikars für Pastoral und pastorale Bildung. Da sie Teil der Personalentwicklung darstellt, wird sie in enger Kooperation mit dem Personalreferenten der Diözese und mit dem Referat ,,Praxisbegleitung und Supervision“ durchgeführt. Sie nehmen diese Aufgabe in Kooperation mit entsprechenden Fachreferenten wahr.

4. Verbindlichkeit

Grundsätzlich wird von allen hauptamtlichen MitarbeiterInnen im pastoralen Dienst (Priester, Std. Diakone, Laien) eine permanente Bereitschaft zur pastoralen Fortbildung für die gesamte Dauer des pastoralen Einsatzes erwartet.

Neben den verbindlichen Fortbildungsangeboten (siehe ,,Curriculum“) wird die freie Einzelfortbildung im Rahmen diözesanüblicher Regelungen dringend empfohlen.

Die Dekane werden gebeten, bei Besuchen und Mitarbeitergesprächen das Anliegen permanenter Fortbildung zur Sprache zu bringen.

Um einer bloßen Beliebigkeit in der pastoralen Fortbildung vorzubeugen, wird das im Folgenden angeführte Curriculum festgelegt.

5. Curriculum

Verbindliche Diözesankurse

  • Drei Fortbildungswochen in den ersten Dienstjahren ("Jungseelsorger/innenwoche")
  • Pfarrbefähigungskurs für Priester, die eine Pfarre, sowie für PastoralassistentInnen, welche die Aufgabe eines Pfarrkurators übernehmen
  • Begegnungs- und Informationstage für Priester, die eine neue Pfarre übernommen haben (sofern über den Pfarrbefähigungskurs und über den diözesanen Kurs ,,Leiten und Führen“ hinaus notwendig)
  • Bildungstage im 5-Jahresrhytmus für Weihe- und Sendungsjahrgänge.

Diese Bildungstage verstehen sich als eine Fortsetzung der Fortbildungswochen in den ersten Dienstjahren. Im Blick auf die notwendige Kooperation von Priestern, Std. Diakonen und Laien sollen diese Bildungstage für alle Hauptamtlichen im pastoralen Dienst gemeinsam angeboten werden.

  • Bildungswoche für Priester im Alter von etwa 62 Jahren.

Dabei geht es um die Planung der ,,dritten Lebensphase“.

Verbindliche Fortbildung in spezieller Verantwortung:

In der Zeit zwischen den diözesanen Bildungsangeboten sollen die einzelnen ,,Berufsgruppen“ (Priesterrat, Berufsgemeinschaft der Pastoralassistent/innen, Pfarrhelfer/innen und Jugendleiter/innen, Berufsgemeinschaft der Pfarrsekretär/innen, Berufsgemeinschaft der Pfarrhaushälterinnen) in Eigenverantwortung alle zwei Jahre Bildungstage – in Übereinstimmung mit diözesanen Schwerpunkten und Anliegen – planen und durchführen.

Freie Angebote:

  • Weihejahrgangstreffen
  • Treffen von Priestergruppen
  • Begegnungstage für Priestersenioren in Brixen. Gemeinsam mit den Diözesen Bozen-Brixen und Feldkirch werden im Oktober eines jeden Jahres Bildungstage für Priester ab 70 durchgeführt.

Die Inhalte der verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen sind möglichst in Absprache von Betroffenen mit dem Bischofsvikar für Pastoral und pastorale Bildung festzulegen. Dabei sind sowohl die Interessen der Betroffenen wie auch die Interessen der diözesanen Pastoralplanung und konkrete Akzentsetzungen zu berücksichtigen.

Bei der Fortbildung in den ersten Dienstjahren sollten die Themen des Pastoraljahres in die Überlegungen miteinbezogen werden, um Überschneidungen zu vermeiden und Ergänzungen zu ermöglichen.

6. Vernetzungen der Diözesanen Bildungsangebote

Einmal jährlich – im Frühjahr – sollen sich die Verantwortlichen für die Ausbildung und Fortbildung im ,,Beirat für pastorale Bildung“ treffen, um Erfahrungen auszutauschen, Projekte vorzustellen und Planungen aufeinander abzustimmen.

Mitglieder dieses Beirats:

Generalvikar, Personalreferent, Seelsorgeamtsleiterin, Regens, Ausbildungsleiter für Theologiestudierende, Ausbildungsleiter für die Std. Diakone, Vertreter/in der Theologischen Fakultät, Vertreter der Pfarrer und der Berufsgemeinschaft der PastoralassistentInnen. Dieser Beirat wird vom Bischofsvikar für Pastoral und pastorale Bildung einberufen.

Diese Rahmenordnung wurde vom Konsistorium am 11. März 2008 beraten und vom Bischof mit Rechtswirksamkeit vom 01. April 2008 in Kraft gesetzt.

mit Rechtswirksamkeit vom 01. April 2008 in Kraft gesetzt.

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