Bearbeitung: Konrad Breitsching

Ökumenischer Arbeitskreis der Diözese Innsbruck – Statut

(Diözbl. der Diözese Innsbruck, 81. Jg., Dezember 2006, Nr. 8, 85.)

Als zuständiger Bischof setze ich nach Beratung im Konsistorium am 5. Dezember 2006 folgendes Statut für den Ökumenischen Arbeitskreis der Diözese Innsbruck mit Rechtswirksamkeit vom 1. Januar 2007 in kraft:

1. Präambel

Der Ökumenische Arbeitskreis (ÖAK) ist das offizielle Forum der Begegnung und des Dialogs der christlichen Kirchen im Bereich der Diözese Innsbruck. Der OAK ist dem Seelsorgeamt der Diözese zugeordnet.

2. Geschichte

Der Ökumenische Arbeitskreis wurde im Auftrag der ersten Innsbrucker Diözesansynode durch das Seelsorgeamt in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche errichtet. Zwei Synodenbeschlüsse seien hier zitiert:

(1)

,,Das Seelsorgeamt wird beauftragt, mit den zuständigen Stellen der evangelischen Kirche Kontakt aufzunehmen, um einen gemeinsamen ökumenischen Arbeitskreis zu errichten. Ihm obliegt, die ökumenische Bewegung zu fördern Informationen zu vermitteln, in ökumenischen Fragen zu beraten sowie die Zusammenarbeit in der Bildungs- und Sozialarbeit in die Wege zu leiten“ (Synodenbeschluss 58/ B).

(2)

,,Der Ökumenische Arbeitskreis wird beauftragt, entsprechend den gemeinsamen Richtlinien der Österreichischen Bischofskonferenz und der evangelischen Kirchenleitung für die Verwirklichung der Seelsorge an konfessionsverschiedenen Ehepaaren Sorge zu fragen. Besonders soll:

  1. der Seelsorger, bei dem sich ein konfessionaverschiedenes Brautpaar meldet, im Einverständnis mit dem Paar, sich mit dem Seelsorger der anderen Konfession in Verbindung setzen,
  2. in der Ehevorbereitung konfessionsverschiedenen Brautpaaren Informationen über die verschiedenen Eheschließungsmöglichkeiten und die Eheführung geben. Dies soll im Rahmen der Brautgespräche bzw. in einer vom Ökumenischen Arbeitskreis zu erstellenden Broschüre geschehen“ (Synodenbeschluss 61/ B).

3. Aufgaben und Ziele

Der ÖAK sieht seine Aufgabe darin, den ökumenischen Gedanken dem Willen und Gebet Jesu (Joh /17) entsprechend zu verwirklichen, ihn nach außen (in der Gesellschaft) zu vertreten und nach innen (im Gemeindeleben) zu vertiefen: ,,Er will die Kirchen immer wieder an ihr Ziel erinnern, die sichtbare Einheit in einem Glauben und die eine eucharistische Gemeinschaft anzustreben, Schritte auf diese Einheit hin zu gehen, damit die Welt glaube“ (Präambel des ökumenischen Rates der Kirchen, Genf 1966).

Im Laufe der Zeit sind dem ÖAK weitere Aufgaben zugewachsen. Zur Verwirklichung dieser Aufgaben hält der ÖAK Kontakt zu den ökumenischen Initiativen und Einrichtungen, die es in Tirol gibt (Weltgebetstag der Frauen, Gesprächskreis konfessionsverbindender Ehepaare, Ökumenische Initiative Tirol, Fachbereich ,Ökumene‘ an der Katholisch-Theologischen Fakultät Innsbruck, etc.). Er bemüht sich um Kontakt zum Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich, zur Gemischt Evanglisch-Katholischen Kommission und zu ähnlichen Institutionen.

Der ÖAK will auch vermittelnd und versöhnend wirken, wo es Spannungen oder Unstimmigkeiten zwischen Kirchen (Gemeinden) oder Einzelpersonen gibt.

4. Mitglieder

Der ÖAK setzt sich aus Mitgliedern von christlichen Kirchen zusammen, soweit sie dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich angehören. Der ÖAK setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: aus 8 röm.-kath., 8 evang. und je 2 Mitgliedern je weiterer Kirche. Zu einzelnen Sachfragen können Berater zugezogen werden (ohne Stimmrecht).

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet der ÖAK mit Zweidrittelmehrheit. Die einzelnen Mitglieder werden vom ÖAK vorgeschlagen und von den jeweiligen Kirchenleitungen beauftragt.

Die Mitgliedschaft im ÖAK umfasst 5 Jahre. Eine Weiterbestellung nach Ablauf von 5 Jahren ist möglich. Die Mitgliedschaft im ÖAK erlischt entweder durch freiwilligen Verzicht oder durch Entzug von Seiten der Kirchenleitung.

Wenn ein Mitglied in drei aufeinanderfolgenden Sitzungen des ÖAK unentschuldigt fernbleibt, ist seine Funktion beendet. Die jeweilige Kirche wird in diesem Fall gebeten, die weitere Teilnahme zu regeln.

Den Vorsitz des ÖAK führt die jeweilige Leitung des Seelsorgeamts oder eine andere vom Bischof betraute Person. Dem oder der Vorsitzenden obliegt die Festlegung der Tagesordnung, die rechtzeitige Einladung zur Sitzung und die Aussendung des Protokolls. Er bzw. sie vertritt den ÖAK in der Öffentlichkeit und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse.

5. Sitzungen

Ordentliche Sitzungen finden gewöhnlich mindestens viermal im Jahr statt. Außerordentliche Sitzungen sind auf Verlangen von mindestens fünf Mitgliedern unter Angabe des Grundes von der bzw. vom Vorsitzenden einzuberufen. Die Einberufung zu den Sitzungen erfolgt schriftlich durch sie bzw. ihn unter Vorlage der Tagesordnung.

Die Tagesordnung wird von der Vorsitzenden bzw. vom Vorsitzenden erstellt. Anträge zur Tagesordnung sind in der Regel schriftlich drei Wochen vor Sitzungstermin einzureichen. Im Bedarfsfalle können zusätzliche Tagesordnungspunkte vor Sitzungsbeginn mit Zustimmung der Anwesenden aufgenommen werden.

Der ÖAK ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit. Unter ,,Allfälliges“ können keine Beschlüsse gefasst werden. Die Beschlüsse sind ernst zu nehmende Empfehlungen an die Kirchen.

Über den Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen Das Protokoll ist spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung den Mitgliedern zuzusenden.

6. Änderung der Statuten

Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit und zur Gültigkeit der Bestätigung durch den Bischof.

7. Finanzen

Die für die laufenden Aufgaben notwendigen Geldmittel werden von der Diözese Innsbruck und den im ÖAK vertretenen Kirchen aufgebracht. Die Geldmittel der Diözese sind von der Vorsitzenden bzw. vom Vorsitzenden des ÖAK im Budget der Diözese vorzusehen.

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