Bearbeitung: Konrad Breitsching

Matrikeneintragung von Nottaufen in Krankenhäusern

(DiözBl. der Diözese Innsbruck, 77. Jg., Jänner/Feber 2002, Nr. 2, 29.)

Im Falle einer Nottaufe in der Klinik wird der Täufling in der Klinikkaplanei ins Taufbuch eingetragen und mit einer Reihenzahl versehen. Die Klinikkaplanei gilt für ihn als Taufpfarre, auch wenn in der Wohnpfarre die Taufzeremonien nachgeholt wurden. In der Wohnpfarre wird der Täufling mit der Reihenzahl 0 ins Taufbuch eingetragen und mit dem Vermerk versehen "Nottaufe in der Klinikkaplanei, matrikuliert Band … Seite … Rz …!" Der Taufschein darf nur in der Klinikkaplanei ausgestellt werden.

Bei Nottaufen an anderen Orten ist analog vorzugehen bzw. die Richtlinien im Matrikenwegweiser Punkt 26 zu befolgen.

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