Bearbeitung: Konrad Breitsching

Statut des Diözesanen Vermögensverwaltungsrates (Wirtschaftsrat) - Statutenänderung

(DiözBl. Januar/Februar 2003, 78 Jg., Nr. 1, 5.)

Nach Anhörung des Diözesanen Vermögensverwaltungsrates (Wirtschaftsrat) am 18. September 2002 hat Bischof Dr. Alois Kothgasser folgende Änderung des Statuts für den Diözesanen Wirtschaftsrat verfügt und die Publikation angeordnet:

"Die Bischöfliche Mensa - mit dem Amt des Diözesanbischofs unmittelbar verbundenes Benefizium und als kirchliche öffentliche juristische Person Trägerin von Kirchenvermögen im Sinne des c. 1257 § 1 CIC - wird

  • hinsichtlich der Erstellung, der Beratung und des Beschlusses des jährlichen Haushaltsplanes,
  • hinsichtlich der Überprüfung der laufenden Gebarung,
  • hinsichtlich der jährlichen Vorlage des Jahresabschlusses, sowie
  • hinsichtlich der Erarbeitung von Richtlinien für die mittel- und längerfristige Budgetplanung und Vermögensveranlagung

aus der Zuständigkeit des Diözesanen Wirtschaftsrates ausgenommen. Sämtliche partikularrechtliche Normen in Gesetzen, Statuten, Ordnungen oder anderen Verfügungen sowie Gewohnheitsrecht werden hiermit außer Kraft gesetzt, soweit sie der getroffenen Verfügung zuwider laufen."

Diese Verfügung ist mit 18. September 2002 in Kraft getreten.

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