Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Versicherungsschutz für Pfarren der Diözese Innsbruck
Klarstellung zum Vertrag zwischen Diözese und Tiroler Landesversicherungsanstalt

Versicherungsschutz für Pfarren der Diözese Innsbruck

(VOBl. der Diözese Innsbruck, 76. Jg., Jänner/Feber 2001, Nr. 1, 9.)

Im Auftrag der Finanzkammer der Diözese (dem jeweils einstimmige Beschlüsse der Dekanekonferenz, des Bischofsrats sowie des Diözesankirchenrats zu Grunde lagen) wurde über den Versicherungsmakler ECCLESIA der Gebäudeversicherungsschutz für alle Pfarren in der Diözese neu geregelt: seit 01. 01. 2001, 00.00 Uhr, ist ein Rahmenversicherungsvertrag, welcher mit der Tiroler Versicherung (vormals Tiland) abgeschlossen wurde, in Geltung. Damit genießen alle Gebäude (das sind beispielsweise Kirchen, Kapellen, Pfarrhöfe, Pfarrheime, Jugendheime, Kindergärten usw., mitsamt ihren Anbauten, Nebengebäuden, Grundstückseinfriedungen etc.), die im Eigentum einer "pfarrlichen" juristischen Person stehen (das sind insbesondere die Pfarren, Pfründen, Stiftungen usw.) umfassenden Gebäudeversicherungsschutz (in den Sparten Feuer, Leitungswasser, Sturm und Haushalt).

Denselben Versicherungsschutz genießen darüber hinaus auch Gebäude anderer Eigentümer, sofern diese pfarrlich genutzt werden.

Die bisher vereinzelt bestehenden Verträge zur Abdeckung der Risiken Glasbruch und Einbruchdiebstahl bei Kirchengebäuden bestehen vorerst weiter. Eine Erhebung im laufenden Jahre soll klären, ob es sich empfiehlt, auch für diese Risiken Rahmenverträge abzuschließen.

In Abstimmung mit dem Versicherer ist ECCLESIA der Ansprechpartner der Pfarren für die laufende Vertrags- und Schadensfallabwicklung.

Für alle offenen Fragen, die sich aus dieser Änderung für die Pfarren ergeben, wird auf das Schreiben vom 18.12.00, welches vom Finanzkammerdirektor an alle Pfarren erging, verwiesen.

Außerdem stehen zur Verfügung:

ECCLESIA - Versicherungsdienst,
Reisnerstraße 5/3/6,1030 Wien,
Telefon 01/718 92 00, Fax - 30
(Herbert Mayer DW 21, Friedrich Knappinger DW 27, Mag. Ursula Prager DW 26).
Bischöfliche Finanzkammer,
Telefon 051 2/59 847 - 169, Fax -171
(Mag. Christoph Kogler,
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr).

Klarstellung zum Vertrag zwischen Diözese und Tiroler Landesversicherungsanstalt

(DiözBl. der Diözese Innsbruck, 76. Jg., Jänner/Feber 2001, Nr. 6, 87.)

Die Diözese bietet seit 01.01.2001 allen Pfarren einen umfangreichen Versicherungsschutz ihrer Gebäude.

Da die Diözese den Pfarren gegenüber das "Versichertsein" der pfarrlichen Gebäude leistet, bezahlt sie die Versicherungsprämie (ca. ATS. 3,8 Mio pro Jahr) aus den Mitteln der Kirchenbeitragsprämien

Die restlichen Geldmittel, die die Diözese an die einzelnen Pfarren unter dem Titel "Kirchenbeitragsprämie" auszahlt, werden nach den üblichen Kriterien an die einzelnen Pfarren ausgeschüttet.

Die Geldmittel, die der Diözese zum Zwecke der Auszahlung als Kirchenbeitragsprämie zur Verfügung stehen, schwanken in ihrer Höhe jährlich, da sie vom jährlichen Kirchenbeitragsaufkommen abhängen.

Auf Grund dieses Systems kann für die einzelnen Pfarren nicht exakt festgehalten werden, um wieviel Prozent sich deren KB-Prämien in Zukunft im Vergleich zur Zeit vor In-Kraft-Treten des Versicherungsvertrages verringern werden.

Zur Erläuterung des Systems ist also immer davon auszugehen, dass sich die zur Ausschüttung an die Pfarren zur Verfügung stehenden Geldmittel um die Höhe der Versicherungsprämie verringert haben. Außer dieser Tatsache hat sich grundsätzlich am System der Kirchenbeitragsprämie nichts geändert.

Kontakt: Mag. Christoph Kogler, Finanzkammer, Abteilung Recht und Liegenschaftsverwaltung (Telefon: 59847/169; VPN 0676/8730/3300)

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