Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Mitteilungen des Matrikenreferates: Trauungs- und Legitimierungsmeldungen

(VOBl. Innsbruck, Jg.72 Nr.1, Feber 1997, 6.)

Es ist in letzter Zeit bei Matrikenmeldungen immer wieder zu Problemen gekommen, insbesondere bei Meldungen von Trauungen und Legitimierungen. Daher werden an dieser Stelle die häufigsten Fehlerquellen bei Trauungs- und Legitimierungsmeldungen angeführt.

1. Trauungen

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass bei der Meldung an das Matrikenreferat die zukünftigen Namen der Ehepartner getrennt nach Mann und Frau angeführt sind! In der Zeile "gemeinsamer Familienname" ist wie folgt einzutragen: "Mann: NN / Frau: NN" Um Unklarheiten zu vermeiden, ist jedenfalls die Vorlage der staatlichen Heiratsurkunde spätestens bei der kirchlichen Trauung zu verlangen! Die Angaben aus der staatlichen Heiratsurkunde sind im Trauungsprotokoll, im Trauungsbuch und im Trauungsschein zu vermerken!

2. Legitimierungen

Es ist immer öfters der Fall, dass staatliche Namensänderungen als Legitimierungen und Legitimierungen als staatliche Namensänderungen gemeldet werden.

Bei einer "Legitimierung" heiratet der leibliche Vater des Kindes die leibliche Mutter.

In allen anderen Fällen von Namensänderung des Kindes handelt es sich um eine "Namensänderung" oder um eine "Adoption" (= Begriffe lt. Personenstandsgesetz)

Dieser Unterschied ist insbesondere bei der Aufnahme von Trauungsprotokollen und in der Folge bei den Meldungen an das Matrikenreferat zu berücksichtigen. Bei den Meldungen ist der genaue Grund der Namensänderung anzugeben. Es genügt nicht, wenn lediglich "lt. neuer Geburtsurkunde" geschrieben wird.

Die Geburtsurkunde kann aufgrund einer Namensänderung, einer Legitimierung oder aber aufgrund einer Adoption ausgestellt worden sein.

3. Reihezahlen

Es sei daran erinnert, dass in sämtlichen Büchern mit Beginn des neuen Jahres die Reihezahlen wieder mit "1" beginnen!

Die Durchnummerierung über mehrere Jahre oder der Beginn der Zählung mit der Rz "1" auf jeder neuen Seite ist falsch!

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Buchstabenangaben bei Seitenzahlen und bei Reihezahlen nicht zulässig sind (z.B. Rz 3A, 3B ...). Bei nachträglicher Vergabe bzw. Änderung einer Seiten- oder Reihezahl setzen Sie sich bitte mit dem Matrikenreferat in Verbindung.</9>

4. Meldungen

Grundsätzlich gilt:

Es sind alle Eintragungen, die in einem Matrikenbuch gemacht werden, an das Matrikenreferat zu melden!

Somit müssen neben Taufen, Trauungen, Begräbnissen, Firmungen, Legitimierungen usw. auch alle nachträgliche Änderungen, Nachtragungen, Ergänzungen, Korrekturen etc. gemeldet werden!

Für Anfragen und Auskünfte stehen Ihnen alle Mitarbeiter des Matrikenreferates gerne zur Verfügung: Tel. 0512/2230-650.

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