Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Statut des Referates für Theologiestudierende der Diözese Innsbruck und Statut der Diözesangruppe

(VOBL. Innsbruck, Jg. 72 Nr.1, Feber 1997, 3.)

  1. Referat für Theologiestudierende der Diözese Innsbruck
  2. Die Diözesangruppe

I. REFERAT FUR THEOLOGIESTUDIERENDE DER DIÖZESE INNSBRUCK

  1. Ziel des Referates
  2. Die Mitglieder

Das Referat für Theologiestudierende der Diözese Innsbruck ist dem Generalvikariat zugeordnet. Es ist zuständig für alle Theologiestudierenden, die zur Diözese Innsbruck gehören und weder Priesteramtskandidaten noch Ordensmitglieder sind.

1. Ziele des Referates

  • Formulierung der inhaltlichen Leitlinien für die Berufsvorbereitung;
  • Schaffung eines kirchlichen Raums außerhalb des Universitätsgeschehens (Begegnungszentrum) zur Klärung von Motivation und Eignung für und zur Vorbereitung auf und Einführung in einen kirchlichen Beruf;
  • Erarbeitung bzw. Adaptierung von Anstellungsbedingungen für den kirchlichen Dienst (vgl. "Anstellungsbedingungen für Theologiestudierende");
  • Vertretung der Studierenden gegenüber der Diözesanleitung wie auch umgekehrt.

2. Die Mitglieder

Das Referat besteht aus dem Referenten / der Referentin, den Seelsorgerlnnen und zwei VertreterInnen des Vorstandes der Diözesangruppe. Referentln und Seelsorgerln stehen im Dienstverhältnis der Diözese.

2.1. Der Referent / die Referentin

Die Referentin bzw. der Referent ist LeiterIn des Referates und Vertreterln der Diözese den Theologiestudierenden gegenüber.

2.1.1. Aufgaben

  • Zusammenarbeit mit dem Vorstand und den Seelsorgerlnnen
  • Information und Vermittlung zwischen Diözesanleitung, diözesanen Einrichtungen und Diözesangruppe
  • Durchführung der Berufsvorbereitung (Berufsvorbereitungskreis)
  • Mitbetreuung des Bewerberkreises
  • Ermöglichung der Anstellungsbedingungen (z.B. Pfarrpraktikum)
  • Mitgestaltung der Studienbegleitung
  • Mitarbeit im Vorstand der Diözesangruppe und im Begegnungszentrum für Theologiestudierende
  • Einberufung der Sitzungen des Referates
  • Teilnahme an interdiözesanen Veranstaltungen (OKT, Konferenzen)
  • Weiterleitung von kirchlichen Stellenangeboten
  • Verwaltung der Budgetmittel des Referates
  • Mitsorge um geistliche Begleitung der Studierenden
  • Organisation der Kontakttreffen
  • Planung der Sitzungen der "Anstellungskommission" und des "Beirats für Theologiestudierende"
  • Votum bei Erstanstellungen
  • Erstellung eines Jahresberichts

2.1.2. Bestellungsvorgang

  • Kandidatlnnensuche gemeinsam durch den/die scheidende/n Referentln, Seelsorgerlnnen, Diözesanleitung, Beirat für Theologiestudierende' Vorstand bzw. sämtliche Mitglieder der Diözesangruppe und durch Ausschreibung.
  • Hearing für alle vorgeschlagenen Kandidatlnnen vor der Vollversammlung der Diözesangruppe; Reihung der Kandidatlnnen durch die Vollversammlung.
  • Der Vorstand der Diözesangruppe gibt dem Beirat für Theologiestudierende die Reihung der Kandidatlnnen bekannt.
  • Der Beirat für Theologiestudierende macht nach Anhörung des Ergebnisses aus dem Hearing einen Bestellungsvorschlag und legt diesen dem Bischofsrat zur Entscheidung vor.

2.2. Die Seelsorgerin bzw. der Seelsorger

2.2.1. Aufgaben

  • Spirituelle Begleitung Einzelner sowie von Gruppen
  • Persönliche Kontakte zu den Mitgliedern der Diözesangruppe, zum Vorstand und zur Referentin bzw. zum Referenten
  • Unterstützung der Studierenden bei der Suche nach geistlicher Begleitung
  • Ermöglichung von Angeboten wie z.B. Einkehrtagen, Exerzitien, Gottesdiensten
  • Mitarbeit im Vorstand der Diözesangruppe und im "Begegnungszentrum für Theologiestudierende"
  • Mitsorge im finanziellen Bereich, etwa bei Angeboten zu Spiritualität.

2.2.2. Bestellungsvorgang

Der Bestellungsvorgang für die Seelsorgerin bzw. für den Seelsorger entspricht jenem für den Referenten / die Referentin (vgl. 2.1.2.).

Nach Möglichkeit sollen eine Seelsorgerin und ein Seelsorger für die Theologiestudierenden angestellt werden.

2.3. Zwei VertreterInnen des Vorstandes der Diözesangruppe

siehe dazu Punkt II.3.2 bzw. 3.2.1

II. DIE DIÖZESANGRUPPE

  1. Zugehörigkeit
  2. Aufgaben der Diözesangruppe
  3. Die Organisation der Diözesangruppe

1. Zugehörigkeit

Der Diözesangruppe können Theologiestudierende angehören,

  • deren Heimatadresse sich in der Diözese Innsbruck befindet und
  • die weder Priesteramtskandidaten noch Ordensmitglieder sind.

Zur Zugehörigkeit verpflichtet sind jene Studierende, die einen kirchlichen Dienst innerhalb der Diözese anstreben. Ebenso verpflichtet, der Diözesangruppe anzugehören, sind

  • Studierende aus anderen Diözesen, die sich für eine Anstellung in der Diözese Innsbruck interessieren (siehe Anstellungsbedingungen). Deren Mitgliedschaft bedarf der Anmeldung im Zuge eines Gesprächs mit dem Referenten / der Referentin

Die Zugehörigkeit zeigt sich in der Teilnahme am Leben der Diözesangruppe, vor allem bei Veranstaltungen im Begegnungszentrum für Theologiestudierende.
Die Zugehörigkeit erlischt durch Beendigung des Theologiestudiums oder durch Abmeldung.

2. Aufgaben der Diözesangruppe

  • Kontakt untereinander
  • Information in bezug auf Leben und Entwicklung der Diözese Innsbruck
  • Hineinwachsen in die pastoralen Aufgaben der Ortskirche

Die Studierenden der Diözesangruppe bemühen sich dabei sowohl um eine Orientierung am Evangelium als auch um ein aufmerksames Miteinander in der Kirche im Sinne des II. Vatikanums; die Studienbegleitung soll im besonderen helfen, dies zu verwirklichen.

2.1. Studienbegleitung

Die Studienbegleitung wird vom Vorstand der Diözesangruppe, von Referentln und Seelsorgerinnen in Zusammenarbeit mit den anderen Diözesangruppen im Begegnungszentrum und darüber hinaus wahrgenommen. Sie umfasst folgende Bereiche:

  • Auseinandersetzung mit Theologie und diversen Themen der Zeit
  • Entdeckung und Entfaltung persönlicher u. gemeinschaftlicher Spiritualität
  • Bildung einer wachsenden Identität als Theologin bzw. Theologe
  • Befähigung zur Teamarbeit und zur Arbeit in und mit Gruppen.

3. Die Organisation der Diözesangruppe

3.1. Die Vollversammlung

Die Vollversammlung besteht aus den Mitgliedern der Diözesangruppe, dem / der Referentln und dem / der Seelsorgerln (Referentln und Seelsorgerln haben kein Stimmrecht in der Vollversammlung). Die Vollversammlung wird durch die Anwesenheit eines Drittels der Mitglieder beschlussfähig. Sind weniger als ein Drittel der Mitglieder anwesend, ist die Beschlussfähigkeit nach einer halben Stunde Wartezeit gegeben.

Die Vollversammlung bestellt aus ihrer Mitte eine/n Protokollführerln.

Beschlüsse werden in der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Wahl, Bestätigung und Entlassung einzelner Vorstandsmitglieder bzw. des Gesamtvorstandes bedarf einer Zweidrittelmehrheit.

Die ordentliche Vollversammlung tritt einmal im Semester zusammen, und zwar im Rahmen des "Diözesanabends". Sie wird durch den gesamten Vorstand der Diözesangruppe einberufen.

Außerordentliche Vollversammlungen können über Antrag eines Vorstandsmitglieds oder mindestens eines Drittels der Diözesangruppe vom Vorstand einberufen werden.

3.1.1.Aufgaben

  • Entlastung des Vorstandes für das vergangene Arbeitsjahr (einschließlich Budgetverwaltung)
  • Entlassung einzelner Vorstandsmitglieder bzw. des gesamten Vorstandes
  • Wahl bzw. Bestätigung der Vorstandsmitglieder
  • Stellungnahme zu Berichten des Vorstandes, der Seelsorgerlnnen und des Referenten bzw. der Referentin
  • Bestätigung von bzw. Einspruch gegen Vorschläge und Entscheidungen des Vorstandes
  • Mitsprache bei der Bestellung von Referentln und Seelsorgerln (siehe 1/2.1.2. und 2.2.2.)
  • Vorschläge zur Änderung der Statuten und Anstellungsbedingungen bzw. Abstimmung darüber
  • Besprechung aktueller Wünsche, Fragen und Anliegen bzw. Beschlussfassungen.

Neben diesen konkreten Aufgaben sind der Vollversammlung die Ermutigung zu Austausch, Begegnung und die Förderung der Gemeinschaft aufgetragen.

3.2. Der Vorstand der Diözesangruppe

Den Vorstand der Diözesangruppe bilden zwei bis sechs Studierende, die im Sommersemester von den Mitgliedern der Diözesangruppe auf Grund von Vorschlägen für ein Jahr gewählt werden. Wünschenswert ist die Bereitschaft, sich mindestens einer Wiederwahl zu stellen.

Wie die im folgenden angeführten Aufgaben wahrgenommen werden, wie sie verteilt werden, beschließt der Vorstand selbst.

3.2.1. Aufgaben

  • Mitverantwortung im Gesamtvorstand des "Begegnungszentrums für Theologiestudierende" und Mitgestaltung der Studienbegleitung
  • Einberufung und Durchführung der Vollversammlung
  • Ermittlung der beiden Kandidatlnnen zur Mitarbeit im Referat für Theologiestudierende kontinuierliche Zusammenarbeit mit Referentln und Seelsorgerln
  • Kontakt zu den Mitgliedern der Diözesangruppe
  • Organisation des Erstsemestrigenabends gemeinsam mit Referentln
  • Verwaltung der Budgetmittel der Diözesangruppe
  • Vertretung der Interessen der Diözesangruppe gegenüber der Diözesanleitung und kirchlichen Einrichtungen
  • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Medien, Gesamt-Universität)
  • Mitorganisation von Kontakttreffen
  • Mitarbeit in der ÖKT (Österreichische Konferenz Theologiestudierender)
  • Vertretung der Diözesangruppe bei Vorschlägen für Änderungen und Neugestaltungen von Statuten und Anstellungsbedingungen bzw. bei Bestellungen von ReferentIn u. SeelsorgerIn
  • Kontakt zu Priesteramtskandidaten und Berufsgemeinschaften.

Bestätigt von Bischof Dr. Reinhold Stecher am 13.01.1997

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