Bearbeitung: Konrad Breitsching

Mitteilung des Matrikenreferates

(DiözBl. der Diözese Innsbruck, 77. Jg., September/Oktober 2002, Nr. 5, 69.)

Gemäß Beschluss der Konferenz der Ordinariatskanzler wird in Hinkunft das Sterbedatum von Verstorbenen nach dem 01. 01. 1939 im Taufbuch eingetragen. Auswärtige Sterbefälle werden vom Matrikenreferat an die Taufpfarre weitergemeldet

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