Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Anfragen der gewerblichen Sozialversicherungsanstalten bezüglich der Versicherungspflicht und Beitragspflicht von Weltpriestern nach dem GSVG

(VOBl. der Diözese Innsbruck, 75. Jg., September Oktober 2000, Nr. 5, 68.)

Aus gegebenem Anlass wird hingewiesen, dass offensichtlich verschiedene Sozialversicherungsträger Fragebogen an Weltpriester in verschiedenen Diözesen ausgesandt haben, wobei bei unrichtiger Beantwortung dieser Fragebögen Sozialversicherungspflicht der Weltpriester nach dem GSVG entstehen könnte. Betroffen sind jene Weltpriester, die einkommenssteuerpflichtig nach den Bestimmungen des EstG sind.

Alle einkommenssteuerpflichtigen Weltpriester der Diözese werden deshalb darauf hingewiesen, dass die Fragebögen unbeantwortet zurückzusenden sind - mit dem Hinweis, dass es sich beim Befragen um einen Weltpriester handelt, der, soweit es sich um Bezüge aus seiner priesterlichen Tätigkeit handelt, nicht sozialversicherungspflichtig ist.

Wird diese Auskunft an den Sozialversicherungsträger nicht gegeben, besteht die Gefahr, dass auf Grund der Nichtmeldung Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben werden, welche dann unter Umständen nur in einem langwierigen Verfahren rückforderbar sind.

Nach oben scrollen