Bearbeitung: Konrad Breitsching

Abschlüsse von Mietverträgen

(DiözBl. der Diözese Innsbruck, 76. Jg., November 2001, Nr. 6, 86.)

Aus gegebenem Anlass ergeht die dringende Aufforderung an die Vertreter der vom Diözesanbischof unmittelbar verwalteten Juristischen Personen sowie an die Vertreter der dem Diözesanbischof unterstehenden juristischen Personen:
Der Abschluss von Mietverträgen darf nur nach Absprache bzw. unter Mithilfe eines professionellen juristischen Beraters erfolgen
Die bestehenden kirchenrechtlichen Bestimmungen zu den Bestandsverträgen bleiben von dieser Aufforderung unberührt.

 

Nach oben scrollen