Bearbeitung: Konrad Breitsching

Überlassung von Messstipendien

(DiözBl. September/Oktober 2003, 78. Jg., Nr. 5, 62.)

Es wird daran erinnert, dass Binationsstipendien an das Bischöfliche Ordinariat (Tiroler Sparkasse Kto. 0000-010140, Blz 20503) bzw. an Missio wieterzuleiten sind. Weiters wird die Bitte erneuert, Messstipendien, die nicht in der eigenen Pfarre persolviert werden können, an das Bischöfliche Ordinariat weiterzuleiten. Die Weitergabe von Messstipendien an Privatpersonen ist nicht zulässig.

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