Bearbeitung: Konrad Breitsching

Einbindung der diözesanen Abteilung Recht und Liegenschaftsverwaltung

(DiözBl. der Diözese Innsbruck, 78 Jg., März/April 2003, Nr.2, 29.)

Für einen gültigen Abschluss bestimmter Rechtsgeschäfte (z.B. Grundstücksgeschäfte, die im Grundbuch eingetragen werden; Mietverträge, Pachtverträge) der Pfarren (Pfarrkirchen, Pfründe, Stiftungen usw.) ist u. a. die Zustimmung des Ordinarius Voraussetzung. Daher ergeht die dringende Empfehlung an die Pfarrkirchenräte, vor der Errichtung oben genannter Verträge die Abteilung Recht und Liegenschaftsverwaltung der Bischöflichen Finanzkammer zu kontaktieren und in die Entscheidungsfindung einzubinden. Andernfalls können Kosten anfallen, wenn Verträge errichtet, aber nicht genehmigt werden.

Kontakt: Dr. Christoph Kogler (Telefon 0512/59847/169, VPN: 0676/8730/3300).

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