Bearbeitung: Konrad Breitsching
Künftige Vorgangsweise bei Kreditgeschäften
(DiözBl. d. Diözese Innsbruck, 80. Jg., Jänner/Feber 2005, Nr. 1, 4.)
Auf Grund eines OGH Urteiles zur Haftung speziell von Banken und Pfarrern bezüglich nicht eingehaltener Formvorschriften beim Abschluss von Rechtsgeschäften (Genehmigung der Diözese) wurde vom diözesanen Wirtschaftsrat eine einheitliche Vorgangsweise beschlossen. Zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes der Pfarren gilt beim Abschluss von Kredit-! bzw. Leasinggeschäften nunmehr Folgendes:
Der Kredit-! bzw. Leasingnehmer (z. B. die Pfarrkirche) füllt gemeinsam mit dem Kreditinstitut ein Formular mit der genauen Projektbeschreibung, einem Finanzierungsplan, der Laufzeit, den Zinsen und den Kosten sowie den Sicherheiten aus. Im Anschluss wird dieses Formular von der Pfarre laut Pfarrkirchenratsordnung unterfertigt und ist sodann dem Ordinarius (z. Hd. Finanzkammer), laut kirchenrechtlichen Bestimmungen zur Genehmigung vorzulegen.
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Abteilung Recht und Liegenschaftsverwaltung
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