Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Mitteilung der Klinikseelsorge

(VOBL. der Diözese Innsbruck, 73. Jg., März / April 1998, Nr. 3, 18.)

Das Datenschutzgesetz und das Tiroler Krankengesetz schließen grundsätzlich die Weitergabe von Informationen über Patienten an dritte Personen aus, d. h. es ist auch der Klinikseelsorge nicht möglich, den Namen und die Adresse der Patienten weiterzuleiten.

Um dem Wunsch der ortsansässigen Seelsorger entgegenzukommen, hat die Verwaltungsdirektion des LKH Innsbruck erlaubt, bei der Aufnahme der Patienten die Frage zu stellen: "Wollen Sie von Ihrer Heimatpfarre religiös betreut werden?" Die Namen und Adressen jener Patienten, die diese Frage mit "ja" beantworten, dürfen an den zuständigen Seelsorger/Vertreter weitergegeben werden.

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