Bearbeitung: Konrad Breitsching

Meldung der Kirchenaustritte

(Diözbl. der Diözese Innsbruck, 80. Jg., November 2005, Nr. 7, 69.)

Aufgrund eines neuen Erlasses des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden die Kirchenaustritte nur mehr an das Matrikenreferat gemeldet und nicht mehr an das Wohnpfarramt.

Das Matrikenreferat übersendet daher die Austrittsmeldungen an die Wohnpfarren, die die entsprechende Eintragung im Apostatenbuch vorzunehmen haben. Wenn die Wohnpfarre auch die Taufpfarre ist, ist der Kirchenaustritt auch im Taufbuch festzuhalten.

Nach dem gleichen Erlass ist es nicht zulässig, dass die Behörde (Bezirkshaupt-mannschaft/Magistrat), die den Austritt entgegennimmt, diesen auch am Taufschein vermerkt. Es ist daher in Zukunft nicht mehr auf jedem Taufschein ersichtlich, ob jemand aus der Kirche ausgetreten ist. Die Pfarrämter und Seelsorger müssen daher mit noch größerer Sorgfalt diese Frage prüfen.

Wenn im Taufbuch ein Kirchenaustritt eingetragen ist, ist dieser natürlich auch in Zukunft beim Ausstellen eines Taufscheines auf diesem zu vermerken.

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