Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Überweisung zur Eheschließung ins Ausland

(VOBl. Innsbruck, Jg. 69 Nr. 6, Juni 1994, 39.)

Für Eheschließungen, die im Ausland gefeiert werden sollen, wird dringend ersucht, die "Litterae dimissoriae" - Überweisung zur Eheschließung ins Ausland - auszufüllen und pfarramtlich zu fertigen. Das Formular, von der österreichischen Bischofskonferenz empfohlen, ist samt den übrigen Trauungspapieren zur Erteilung des "Nihil obstat" dem Eheamt vorzulegen.

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