Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

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(VOBl. Innsbruck, 65. Jg. Nr. 7, Juli 1990, 57.)

Das Sekretariat der Österr. Bischofskonferenz hat über Antrag der Finanzkammerdirektorenkonferenz für den Fall der Auftragsvergabe einer automationsunterstützten Verarbeitung eines kirchlichen Zweckes, falls dort auch personbezogene Daten mitverarbeitet werden, an einen fremden Dienstleister einen Normvertrag ausgearbeitet, dessen Text im Bischöflichen Ordinariat angefordert werden kann. Es wird ersucht, bei Dienstleistungen Dritter für einen kirchlichen Rechtsträger oder eine kirchliche Einrichtung diesen Normvertrag zu verwenden und ihn mit den Dienstältesten abzuschließen.

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