Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Änderung zur kirchlichen Datenschutzordnung

(VOBl. der Diözese Innsbruck, 75. Jg., Juli/August 2000, Nr. 4, 44.)

Das Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz teilt mit, dass das Datenschutzgesetz auch auf manuelle Dateien Anwendung findet, soweit personenbezogene Daten verwendet werden. Alle kirchlichen juristischen Personen (Pfarren etc.) müssen sich daher registrieren lassen soweit dies bisher noch nicht geschehen ist.

Nähere Auskünfte erteilt das diözesane EDV-Referat, Tel. 0512/59847-177 (Christian Öfner)

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