Bearbeitung: Konrad Breitsching
Verpflichtungserklärung zum Datenschutz
(VOBL. Innsbruck, Jg. 72 Nr. 4, Juni / Juli 1997, 35.)
Der Rechtsreferent der Österreichischen Bischofskonferenz, Dr. Walter Hagel, hat bei der Konferenz der Generalvikare im Oktober 1996 darauf aufmerksam gemacht, daß die neuen Pfarrgemeinderäte - und, wo dies noch nicht erfolgt ist, auch die Pfarrkirchenräte - die kirchliche Datenschutzerklärung unterschreiben sollen.
Diese Erklärung wurde mit der letzten Aussendung des Seelsorgeamtes als Kopiervorlage versandt. Die unterschriebenen Erklärungen sollen im Pfarrarchiv aufbewahrt werden.