Bearbeitung: Konrad Breitsching

Verpflichtungserklärung zum Datenschutz

(VOBL. Innsbruck, Jg. 72 Nr. 4, Juni / Juli 1997, 35.)

Der Rechtsreferent der Österreichischen Bischofskonferenz, Dr. Walter Hagel, hat bei der Konferenz der Generalvikare im Oktober 1996 darauf aufmerksam gemacht, daß die neuen Pfarrgemeinderäte - und, wo dies noch nicht erfolgt ist, auch die Pfarrkirchenräte - die kirchliche Datenschutzerklärung unterschreiben sollen.

Diese Erklärung wurde mit der letzten Aussendung des Seelsorgeamtes als Kopiervorlage versandt. Die unterschriebenen Erklärungen sollen im Pfarrarchiv aufbewahrt werden.

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