Bearbeitung: Konrad Breitsching

Hinweis zur pfarrlichen Vermögensverwaltung

(VOBL. der Diözese Innsbruck, 74. Jg., Jänner/Feber 1999, Nr. 1, 6.)

Da bei Bestandsverträgen, bei größeren baulichen Maßnahmen sowie Veräußerungen im kirchlichen Bereich die Zustimmung der Diözese einzuholen ist, wird nachdrücklich daran erinnert, dass die frühzeitige Information und Einbindung der Diözese unbedingt erforderlich ist. (Vgl. Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz 12/1994, Nr.II,4, Seite 3; 7/1992, Nr.II,3, Seite 7).

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