Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Aufbau der diözesanen Katholikendatei

(VOBl. Innsbruck, 65. Jg. Nr. 4, April 1990, 30.)

Wie bereits im Verordnungsblatt 8/1989 unter Nr. 57 dargelegt. ist es die Aufgabe des Matrikenreferates, die diözesane Katholikendatei als eine Hilfe für die Seelsorge. für die Kirchenbeitragseinhebung und für die Erlangung staatlicher Auskünfte aufzubauen. Dazu ist es notwendig, dass für jeden Getauften der Bezug zum Taufbuch hergestellt wird. Dies geschieht über die "Taufmatrikennummer", die sich aus folgenden Kennzahlen zusammensetzt: Diözese/Pfarre/Band bzw. Jahr/Seite/Reihezahl.

Im Zuge des Aufbaues der diözesanen Katholikendatei ergeht hiermit an alle matrikenführenden Stellen folgende Weisung:

Alle Eintragungen in die Matrikenbücher haben wie bisher mit gegebener Sorgfalt zu erfolgen.

Es sind also in jeder Pfarre folgende Matrikenbücher zu führen:

Taufbuch Trauungsbuch
Totenbuch (im Totenbuch sind nur die kirchlichen Begräbnisse einzutragen)
Firmbuch (ein Firmbuch ist nur von "Firmpfarren" zu führen)

Darüber hinaus ist die Führung eines Matrikenbuches (kann auch in einer Ablage im Ordner erfolgen) notwendig, in dem alle Konvertiten, Revertiten und Apostaten zu verzeichnen sind.

Matriken bis 1. 4. 1990:

Mitarbeiter des diözesanen Matrikenreferates werden in den nächsten Jahren mit tragbaren EDV-Geräten in den einzelnen Pfarren die von 1. 1. 1920 bis 1. 4. 1990 bestehenden Matri-keneintragungen erfassen. Die genauen Modalitäten werden unmittelbar vor der Erfassung mit dem betreffenden Seelsorger besprochen.

Matriken ab 1. 4. 1990:

Ab 1. 4. 1990 muss jeder Matrikenfall an das diözesane Matrikenreferat (Wilhelm-Grell-Straße 7, 6020 Innsbruck -Telefon 0512/59 8 47-59) gemeldet werden. Diese Meldungen sollen monatlich erfolgen. Bei keinen oder nur sehr wenigen Matrikenfällen in einer matrikenführenden Stelle sind die Meldungen vierteljährlich, das heißt zu Beginn der Monate Jänner, April, Juli und Oktober, zu machen.

Als Entlastung für die Pfarren erledigt das Matrikenreferat alle erforderlichen Weitermeldungen.

a) Meldung der Taufe:

Bei jeder Taufe wird, nach Eintragung im Taufbuch, eine Kopie oder Durchschrift des Taufscheines an das Matrikenreferat weitergeleitet. Eine erforderliche Weitermeldung an das Wohnpfarramt erledigt das Matrikenreferat.

b) Meldung der Trauung:

Bei jeder Trauung wird, nach Eintragung im Trauungsbuch bzw. Nacheintragung im Taufbuch, eine Kopie oder Durchschrift des Trauungsscheines an das Matrikenreferat weitergeleitet.

Erforderliche Weitermeldungen. wie Ne-temere-Anzeigen, Meldung an Tauf- und Entlasspfarre(n), Wohnpfarre(n), Kirchenbeitrag erledigt das Matrikenreferat.

c) Meldung des Begräbnisses:

Bei kirchlichen Begräbnissen wird, nach Eintragung im Totenbuch, eine Kopie oder Abschrift des Totenscheines oder das Formular "Meldung zum Begräbnis" an das Matrikenreferat weitergeleitet. Eine erforderliche Weitermeldung an das Wohnpfarramt und den Kirchenbeitrag übernimmt das Matrikenreferat.

d) Meldung der Firmung:

Bei jeder Firmung werden, nach Eintragung im Firmbuch bzw. Nacheintragung im Taufbuch, alle Firmkarten an das Matrikenreferat weitergeleitet. Eine erforderliche Weitermeldung an die Taufpfarre erledigt das Matrikenreferat.

e) Meldung einer Matrikenänderung:

Jede Matrikenänderung wird, nach Nacheintragung in der eigenen Matrike mittels Original oder Kopie, Durchschrift oder Abschrift des Originals an das Matrikenreferat weitergeleitet. Dies sind z. B. Kon- und Reversion, Kirchenaustritt. Namensänderung, Scheidung, Vaterschaftsanerkennung, Vater-schaftsaberkennung. Adoption ...

Notwendige Weitermeldungen erledigt das Matrikenreferat.

f) Meldung bei Änderung der Wohnadresse:

Falls in der Pfarre die Änderung der Wohnadresse bekannt wird, möge man dies mit dem Formular "Meldung der Änderung der Wohnadresse" an das Matrikenreferat weiterleiten. Eine Weitermeldung an das neue Wohnpfarramt erledigt das Matrikenreferat.

Vermerk:

Bei der jeweiligen Ein- bzw. Nacheintragung in der Matrik ist ein Vermerk über die Meldung an das Matrikenreferat anzulegen. Dieser soll mit den Buchstaben "MR." (für Matrikenreferat) und dem "Datum der Meldung" im Feld "Weitere Anmerkungen" oder "Vermerke" eingetragen werden.

Änderungen bei den Matrikenformularen:

Durch die Einrichtung einer diözesanen Katholikendatel ergeben sich auch Änderungen bei den Matrikenformularen.

Es sind ab 1. 4. 1990 für Taufen und Trauungen die Formulare "Taufschein" und "Trauungsschein" (österreichweit einheitliche Formulare der ÖBK) zu verwenden.

Jede Pfarre bekommt eine Mappe, in der sämtliche Formulare, die in der Diözese Innsbruck verwendet werden sollen, enthalten sind. Diese Formularmappe soll als Musterexemplar in der Pfarre zur Verfügung stehen.

Alle Formulare und Vordrucke können bis auf weiteres beim Verlag Felizian Rauch (Anichstraße 25, 6020 Innsbruck - Telefon 0512/ 58 33 25) bestellt werden. In der Phase der Umstellung, längstens jedoch bis 31. August 1990, können noch alte Formulare und Vordrucke aufgebraucht werden.

Hinweise:

Es sei nochmals auf die regionalen Einschulungen bezüglich der Änderungen im Matrikenbereich hingewiesen. zu denen jede Pfarre eine gesonderte Einladung erhält.

Weiters steht das Matrikenreferat bei Fragen bzw. Problemen in Matrikenangelegenheiten als Hilfsstelle gerne zur Verfügung.

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