Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Statut für das Kuratorium der Jugendpastoral der Diözese Innsbruck

(VOBl. Innsbruck, 65. Jg. Nr. 7, Juli 1990, 51.)

1. Wesen und Ziel

Das Kuratorium der Jugendpastoral der Diözese Innsbruck - im folgenden kurz "Kuratorium" genannt - ist das Leitungsorgan für die Jugendpastoral der Diözese Innsbruck. Es trägt die Hauptverantwortung für die Jugendpastoral unserer Diözese. Dabei bleibt die Selbständigkeit der KA-Gliederungen gewahrt.

2. Zusammensetzung

Dem Kuratorium gehören folgende Mitglieder an:

a) der Seelsorgeamtsleiter,

b) der Diözesanjugendseelsorger,

c) der/die Leiter/in der Diözesanen Jugendstelle,

d) ein von den Dekanatsjugendseelsorgern gewählter Vertreter der Dekanatsjugendseelsorger,

e) ein/e von den dekanatlichen Jugendleitern/-leiterinnen gewählte/r Vertreter/in der dekanatlichen Jugendleiter,

f) ein/e Vertreter/in der Diözesanleitung der KJ, nach Möglichkeit der/die Vorsitzende,

g) ein/e Vertreter/in der Diözesanleitung der KAJ, nach Möglichkeit der /die Vorsitzende,

h) ein/e Vertreter/in der Diözesanleitung der KJS, nach Möglichkeit der /die Vorsitzende,

i) eine Vertreter/in der gewählten Pfarrgemeinderats-Jugendvertreter in der Diözese,

j) ein/e Vertreter/in aus der kirchlichen Jugendarbeit außerhalb der Gliederung der Katholischen Aktion.

Zu den Besprechungen und Sitzungen des Kuratoriums können fallweise Fachleute und weitere Mitarbeiter eingeladen werden, die allerdings kein Stimmrecht besitzen.

3. Einberufung, Vorsitz

Das Kuratorium tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Außerdem hat das Kuratorium immer dann zusammenzutreten, wenn dies zwei Mitglieder begründet wünschen.

Die Tagesordnung erstellt der/die Vorsitzende nach Rücksprache mit den Mitgliedern. Sie wird mindestens eine Woche vorher zugestellt.

Den Vorsitz im Kuratorium führt der/die Leiter/in in der Diözesanen Jugendstelle.

4. Aufgaben des Kuratoriums

a) Grundsätzliche Entscheidungen in Fragen der Jugendpastoral

b) Personalfragen: Vorschlag für die Bestellung des Diözesanjugendseelsorgers und des Leiters der Diözesanen Jugendstelle, Vorschlag für die Besetzung der Dekanatsstelle und der Gliederungssekretäre, Fragen des Einsatzes von Zivildienern

c) Fragen der allgemeinen Kinder- und Jugendpastoral

d) Gegenseitige Information über die Schwerpunkte der Arbeit, vor allem über anstehende Probleme sowie Koordination untereinander

e) Gemeinsame Stellungnahmen zu kirchlichen und gesellschaftspolitischen Fragen

f) Fallweise Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktionen

g) Umsetzung des pastoralen Jahresschwerpunktes

2. Juli + Reinhold Stecher
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