Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Leitlinien der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Innsbruck

(VOBl. Innsbruck, 65. Jg. Nr. 7, Juli 1990, 51.)

I. Zielsetzung
II. Inhalte kirchlicher Jugendarbeit
III. Träger dr kirchlichen Jugendarbeit
IV. Statut für das Kuratorium der Jugendpastoral der Diözese Innsbruck
1. Wesen und Ziel
2. Zusammensetzung
3. Einberufung, Vorsitz
4. Aufgaben des Kuratoriums

1. Zielsetzung

Kirchliche Jugendarbeit ist Teil der Gesamtpastoral unserer Diözese. Ihr Ziel ist es, die Menschen zu einem "Leben in Gemeinschaft mit Gott und den Mitmenschen" zu führen. Der eigentliche Lebensraum dafür ist die Kirche. In ihr soll sich der Mensch erfahren als ein Wesen, das - von Gott geschaffen - ein verantwortetes Ja zu seinem Schöpfer, zur Schöpfung, zu seinen Mitmenschen und zu sich selbst spricht. Von Jesus Christus zu einem Leben gerufen, das sich am Evangelium orientiert, findet er Weggemeinschaft und Heimat in der Kirche als dem wandernden Volk Gottes. Von Gottes Heiligem Geist durch Taufe und Firmung dazu befähigt, soll er seine Begabungen (Charismen) in die Kirche am Ort, aber auch in die Gesellschaft einbringen.

Das biblische Bild von "Hirt und Herde" (Jo 10) weist darauf hin, dass alles Führen und Begleiten auf der Basis des Vertrauens geschehen muss. Dabei muss sich kirchliche Jugendarbeit in all ihren Bemühungen bewusst bleiben, dass für junge Menschen in ganz besonderer Weise gilt, dass sie auf dem Weg zur "Gemeinschaft mit Gott und den Mitmenschen" sind. Ansatzpunkt für die gesamte Arbeit kann dabei nur die tatsächliche Situation des Jugendlichen in unserer pluralistischen Gesellschaft sein.

Kirchliche Jugendarbeit hat heute oft den Charakter von Missionierungsarbeit. Daher gilt auch für die Jugendarbeit, was Paul VI. für jegliche Missionierungsarbeit festgestellt hat: Es gibt Stufen der Evangelisierung ("Evangelii nuntiandi"). Auch wenn die Eingliederung in die Gemeinschaft der Kirche durch die Taufe schon längst vollzogen ist, muss diese Eingliederung existentiell erst noch eingeholt werden. Dies geschieht - oder sollte geschehen - durch Familie, Schule (Religionsunterricht) und Mitleben in der christlichen Gemeinde. Dabei kommt der kirchlichen Jugendarbeit ein besonderer Stellenwert zu.

Kirchliche Jugendarbeit braucht einen angemessenen Raum der Freiheit. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass bei aller Freiheit und Selbstverantwortung kirchliche Jugendarbeit nur in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Familie, Schule, anderen Gruppierungen der Pfarrgemeinde sowie anderen Jugendvereinen am Ort gedeihen kann. Kirchliche Jugendarbeit soll sich daher in vielerlei Gestalt in Pfarren und Jugendzentren, Gruppen und offenen Angeboten ereignen.

Der Erfolg dieser Arbeit darf jedoch nicht einfach an der höchsten Stufe der Evangelisierung gemessen werden.

II. Inhalte kirchlicher Jugendarbeit

"Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi." (2. Vatikanum, Die Kirche in der Welt von heute, Nr. 1)

Die Inhalte kirchlicher Jugendarbeit haben sich einerseits am Gesamtauftrag der Kirche und andererseits an der konkreten Situation der Jugend, an ihren Bedürfnissen und Problemen zu orientieren.

Der Auftrag:

Die "Gemeinschaft mit Gott und den Mitmenschen" wächst und ereignet sich in der Feier der Liturgie, im Bezeugen des Glaubens und im Dienst am Nächsten.

Die Situation:

Diese kann nur unzureichend in allgemeiner Form beschrieben werden. Entscheidend sind entsprechende Analysen in den einzelnen Dekanaten, um daraus gezielte Programme zu entwickeln.

Daher geht es in der kirchlichen Jugendarbeit um

- Hinführung zum Glauben;
- Gemeinschaftsbildung und Gemeinschaftserfahrung (Geselligkeit und Freundschaft; Partnerschaft und Familie; Gruppenbildung in Pfarre und Dekanat; Gottesdienst- und Gebetsgemeinschaft);
- Persönlichkeitsbildung und Einführung in das Leben (Verantwortung für sich und andere; Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit; Begegnung mit der Vielfalt des christlichen Glaubens: Bibel und Sakrament, Gebet und geistliche Begleitung, Leben in und mit der Kirche);
- Engagement nach außen (gesellschaftlicher Einsatz am Arbeitsplatz und in der Gemeinde und ebenso für die großen Anliegen "Gerechtigkeit und Frieden, Bewahrung der Schöpfung"; Mitgestaltung des pfarrlichen Lebens).

III. Träger der kirchlichen Jugendarbeit

Kirchliche Jugendarbeit geschieht auf pfarrlicher, dekanatlicher und diözesaner Ebene.

Die verschiedenen Gliederungen der KA (KJ und KAJ) haben den Auftrag, zielgruppenspezifisch* pastorale Verantwortung für Jugendliche wahrzunehmen. Im Sinne einer Kontinuität der Arbeit ist es wünschenswert, dass dies in enger Zusammenarbeit mit und aufbauend auf die Arbeit der KJS geschieht.

Der primäre Ort der Jugendarbeit ist die Pfarre. Träger der Jugendarbeit ist ein Arbeitskreis Jugend, welcher laut Synode III/5 für die Durchführung der Jugendarbeit vom Pfarrgemeinderat als Ausschuss einzurichten ist. Dieser begleitet die konkrete Jugendarbeit und sorgt dafür, dass die einzelnen Gruppen gemeinsam am Leben der Pfarre Anteil nehmen und dass die Jugendarbeit am Ort von Erwachsenen mitgetragen wird.

Träger der kirchlichen Jugendarbeit auf Dekanatsebene sind der Dekanatsjugendseelsorger, der/die dekanatliche Jugendleiter/in mit einem Team sowie die dekanatlichen Funktionäre der Gliederungen KJ und KAJ.

Dekanatsjugendleiter/innen nehmen ihre Aufgabe in der Jugendpastoral des Dekanats in erster Linie subsidiär gegenüber den Pfarren wahr. Sie sind auch zuständig für die Zusammenarbeit mit der Diözesanen Jugendstelle und für den Informationsfluss zwischen Pfarr- und Diözesanebene. Außerdem obliegt es ihnen, für die Zusammenarbeit der KA-Gliederungen im Jugendbereich untereinander und mit anderen überpfarrlichen Gruppen und Initiativen Sorge zu tragen.

Träger der kirchlichen Jugendarbeit auf Diözesanebene sind:

- das Kuratorium für kirchliche Jugendarbeit der Diözese Innsbruck,
- die Diözesane Jugendstelle (Diözesanjugendseelsorger und Leiter der Diözesanen Jugendstelle),
- die Diözesanleitungen der KA-Gliederungen KJ, KAJ in Zusammenarbeit mit der KJS (Vorsitzende, geistliche Assistenten und weitere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter).

Die kirchliche Jugendarbeit auf Diözesanebene hat gegenüber den Dekanaten und Pfarren subsidiäre Funktion, insbesondere in der Form der Bereitstellung von Unterlagen, Impulsen und Hilfen aller Art. Die Diözesane Jugendstelle ist Teil des Seelsorgeamtes und trägt mit den dekanatlichen Jugendleitern dafür Verantwortung, dass kirchliche Jugendarbeit integrierender Teil der Gesamtpastoral ist und bleibt. KJ, KAJ (und KJS) sind Gliederungen der KA im Sinn des Konzilsdekretes über das Apostolat der Laien (IV/20).

Das Kuratorium fördert die Zusammenarbeit der Gliederungen untereinander und mit der Diözesanen Jugendstelle und hat aus dieser Gesamtschau heraus eine wesentliche Impuls- und Kontrollfunktion.

* Dieser Auftrag der Gliederungen beinhaltet die Forderung, sich auch gegenseitig abzugrenzen.

IV. Statut für das Kuratorium der Jugendpastoral der Diözese Innsbruck

1. Wesen und Ziel

Das Kuratorium der Jugendpastoral der Diözese Innsbruck - im folgenden kurz "Kuratorium" genannt - ist das Leitungsorgan für die Jugendpastoral der Diözese Innsbruck. Es trägt die Hauptverantwortung für die Jugendpastoral unserer Diözese. Dabei bleibt die Selbständigkeit der KA-Gliederungen gewahrt.

2. Zusammensetzung

Dem Kuratorium gehören folgende Mitglieder an:

a) der Seelsorgeamtsleiter,

b) der Diözesanjugendseelsorger,

c) der/die Leiter/in der Diözesanen Jugendstelle,

d) ein von den Dekanatsjugendseelsorgern gewählter Vertreter der Dekanatsjugendseelsorger,

e) ein/e von den dekanatlichen Jugendleitern/-leiterinnen gewählte/r Vertreter/in der dekanatlichen Jugendleiter,

f) ein/e Vertreter/in der Diözesanleitung der KJ, nach Möglichkeit der/die Vorsitzende,

g) ein/e Vertreter/in der Diözesanleitung der KAJ, nach Möglichkeit der /die Vorsitzende,

h) ein/e Vertreter/in der Diözesanleitung der KJS, nach Möglichkeit der /die Vorsitzende,

i) eine Vertreter/in der gewählten Pfarrgemeinderats-Jugendvertreter in der Diözese,

j) ein/e Vertreter/in aus der kirchlichen Jugendarbeit außerhalb der Gliederung der Katholischen Aktion.

Zu den Besprechungen und Sitzungen des Kuratoriums können fallweise Fachleute und weitere Mitarbeiter eingeladen werden, die allerdings kein Stimmrecht besitzen.

3. Einberufung, Vorsitz

Das Kuratorium tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Außerdem hat das Kuratorium immer dann zusammenzutreten, wenn dies zwei Mitglieder begründet wünschen.

Die Tagesordnung erstellt der/die Vorsitzende nach Rücksprache mit den Mitgliedern. Sie wird mindestens eine Woche vorher zugestellt.

Den Vorsitz im Kuratorium führt der/die Leiter/in in der Diözesanen Jugendstelle.

4. Aufgaben des Kuratoriums

a) Grundsätzliche Entscheidungen in Fragen der Jugendpastoral

b) Personalfragen: Vorschlag für die Bestellung des Diözesanjugendseelsorgers und des Leiters der Diözesanen Jugendstelle, Vorschlag für die Besetzung der Dekanatsstelle und der Gliederungssekretäre, Fragen des Einsatzes von Zivildienern

c) Fragen der allgemeinen Kinder- und Jugendpastoral

d) Gegenseitige Information über die Schwerpunkte der Arbeit, vor allem über anstehende Probleme sowie Koordination untereinander

e) Gemeinsame Stellungnahmen zu kirchlichen und gesellschaftspolitischen Fragen

f) Fallweise Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen und Aktionen

g) Umsetzung des pastoralen Jahresschwerpunktes

2. Juli + Reinhold Stecher
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