Bearbeitung: Konrad Breitsching

Pfarre Innsbruck-Guter Hirte - Änderung der Pfarrgrenzen

(VOBl. der Diözese Innsbruck, 75. Jg., November 2000, Nr. 6, 74.)

Der Bischof hat mit Wirkung vom 1. September 2000 gemäß c. 515 CIC folgende Änderung der Grenze für die Pfarre Innsbruck-Guter Hirte verfügt: Der Speckweg bildet bis zur Einmündung in die Kranebitter Allee die Grenze zur Pfarre Innsbruck-Allerheiligen. Nach dessen Einmündung in die Kranebitter Allee dieser entlang nach Westen über den südlichen Autobahnzubringer bis zur Überführung der Hans-Flöckinger-Promenade, diese entlang nach Südwesten bis zum Haus Kranebitter Allee Nr. 201 (Teil des Pfarrvikariates) und anschließend weiter nach Westen bis zum lnn. Die Straßenmitte bildet jeweils die Grenze.

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