Aufnahme und Einführung fremdsprachiger Priester in die Diözese

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 84. Jg., März/April 2009, Nr. 2, 23.)

1. Vorbemerkungen

Seit Jahren kommen vermehrt Priester aus nicht deutschsprachigen Ländern zum pastoralen Dienst in der Diözese, die voll und ganz in die Pastoral eingebunden sind. Für sie gelten diese Richtlinien.

Davon zu unterscheiden sind Priester, die zu einem Studium nach Innsbruck kommen und in der Pastoral mithelfen. Für diese „Priesterstudenten“ gibt es neben diesen allgemeinen Erwartungen die spezifischen „Richtlinien für den Aufenthalt von ausländischen Priesterstudenten in der Diözese Innsbruck“.

Der Dienst ausländischer Priester in der Diözese Innsbruck ist in vieler Hinsicht eine wertvolle Ergänzung und Bereicherung (interkulturelle Begegnung, Austausch mit unterschiedlichen pastoralen Erfahrungen, Erfahrung von Weltkirche…). Zugleich sind damit spezifische Herausforderungen und Schwierigkeiten verbunden: das gründliche Erlernen einer fremden (neuen) Sprache, das Zurechtfinden mit anderen kulturellen und pastoralen Gepflogenheiten, das u.U. unterschiedliche priesterliche Selbstverständnis…

Akzeptanz und Fruchtbarkeit des Einsatzes ausländischer Priester hängen entscheidend davon ab, ob diese Mitbrüder hinreichend in den Seelsorgedienst der Diözese Innsbruck eingeführt und begleitet werden.

2. Voraussetzungen für den pastoralen Einsatz in der Diözese Innsbruck

Schriftliche Empfehlung des Heimatbischofs bzw. des Ordensoberen,

Gute (Grund-)Kenntnisse der deutschen Sprache,

Sprachkurse (soweit nötig) zur Verbesserung der Kenntnis und Aussprache der deutschen Sprache (diese werden von der Diözese finanziert),

Physische und psychische Gesundheit,

Kommunikationsfähigkeit und Einsatzfreude,

Fähigkeit und Bereitschaft zur wertschätzenden Zusammenarbeit mit pastoralen Mitarbeiter/innen und Gremien auf allen Ebenen,

Bereitschaft, die aktuellen Herausforderungen der hier gegebenen pastoralen Situation wahrzunehmen und anzunehmen,

Bereitschaft zur Weiterbildung entsprechend den diözesanen Regelungen.

Priester aus dem Ausland werden den sonst üblichen Normen für die Zulassung zum Religionsunterricht unterzogen: Pflichtschulpraktikum und Unterrichtspraktikum.

3. Erste Klärungen:

In ersten Gesprächen mit der Diözesanleitung (Generalvikar und/oder Personalreferent) wird der ausländische Priester über diese Richtlinien und Erwartungen sowie die personelle und pastorale Situation des Einsatzortes gut informiert. Außerdem  braucht es klare Informationen und Vereinbarungen in Bezug auf den diözesanen (Erst)Ansprechpartner, den Dienstvorgesetzten vor Ort, Wohnort, Versicherung und Entlohnung, ev. notwendige erste „Schnuppererfahrungen“ sowie  Deutschkurse, vorgesehene Einführungsveranstaltungen und Evaluierungsmaßnahmen. Als „Mentor“ soll darüber hinaus ein Landsmann namhaft gemacht werden.

Bei der Vorstellung des ausländischen Priesters in der vorgesehenen Einsatzpfarre soll jemand von der Diözesanleitung anwesend sein.

Eine schriftliche Vereinbarung ist vom diözesanen (Erst-)Ansprechpartner (GV/Personalreferent) mit jedem Priester vorzunehmen. Sie gilt zunächst für ein Jahr. Aufgrund der nach einem Jahr vorgenommenen Evaluierung des pastoralen Einsatzes sind in der Folge angemessene neue Vereinbarungen zu treffen.

4. Einführungsseminar

Es beginnt in der Regel im Jänner des ersten Einsatzjahres und wird dann bis Ende Juni des ersten Arbeitsjahres monatlich als dreistündige Einheit durchgeführt (insgesamt 6 Einheiten). Dieses Einführungsseminar ist von allen nichtdeutschsprachigen Priestern, auch von den „Priesterstudenten“, die einen pastoralen Hilfsdienst übernehmen, zu absolvieren. Die Termine werden im Herbst zuvor abgesprochen und dann festgelegt.

In den Folgejahren werden sie in die diözesanüblichen Fortbildungsveranstaltungen einbezogen.

 

1. Seminar, Jänner

Thema: Pastorale

Wahrnehmung: Herkunft,

Situation in Diözese und Gesellschaft,

Vergleich, Diözesangeschichte ….

Zuständig: Personalreferent

2. Seminar, Feber

Strukturelle Fragen: PGR,

PKR, PfarrkuratorIn und PfarrkoordinatorIn

Seelsorgeräume…

Zuständig: Personalreferent

3. Seminar; März

Umgang mit Sakramenten in der Diözese, Vollzüge/Praxis

Zuständig: BV für pastorale Bildung

4. Seminar, April

Diözesan-Regulative: Beerdigung, Hochzeit, Ausgetretene, geschiedene Wiederverheiratete etc.

Zuständig: Generalvikar

 

5. Seminar, Mai

Bräuche, Tradition, Volksreligiösität

Zuständig: BV für pastorale Bildung

6. Seminar, Juni

Auswertung

Zuständig: Personalreferent

 

5. Evaluierung

Sie erfolgt bereits in einem Halbjahresgespräch mit dem Begleitpfarrer und nicht erst am Ende des Jahres, damit ein rechtzeitiges Feedback für den ausländischen Priester ermöglicht wird.

Am Ende des ersten Jahres ist eine Evaluierung (Reflexionsgespräch) vorgesehen, an der auch der Diözesanverantwortliche (GV/Personalreferent) zu beteiligen ist. Dabei soll deutlich werden, was gut gelungen ist, was verbessert werden könnte, was an Entwicklungsmöglichkeiten noch ausgeschöpft werden kann.

Das Evaluierungsgespräch findet in einer Atmosphäre des Respekts und der Wertschätzung und in möglichst großer Offenheit statt. So kann es zu einem hilfreichen „Baustein“ werden.

Wichtig ist eine entwicklungsbezogene Sichtweise im ersten Einsatzjahr. Sie gründet in der Überzeugung, dass der zu begleitende Priester neben persönlichen und pastoralen Stärken und Schwächen Entwicklungspotentiale besitzt, die zur Entfaltung gebracht werden sollen. Der ausländische Priester ist vorzüglich ein Lernender, der Begleiter ein „Entwicklungshelfer“.

Ein Evaluationsbogen dient dazu, in gebotener Kürze und Einfachheit ein nachvollziehbares und aussagekräftiges Bild von der pastoralen Kompetenz und der Entwicklungsfähigkeit des begleiteten Priesters  für ihn selbst und für die Diözesanleitung zu erhalten.

6. Schlussbemerkungen

Der erste pastorale Einsatz für ausländische Priester mit nichtdeutscher Muttersprache ist bei einem einheimischen Priester vorzusehen, damit die sprachlichen und  pastoralen Herausforderungen  gut zum Tragen kommen können. Als Ergänzung zum „Begleitpfarrer“ soll möglichst ein Landsmann als Mentor bzw. Vertrauensperson namhaft gemacht werden.

Die Teilnahme am Pastoraljahr (ULG) ist nicht vorgesehen, weil ganz andere Voraussetzungen/Erfahrungen vorgegeben sind. Ausländische Priester bedürfen einer spezifischen Einführung anderer Art.

Unsere Ortskirche kann und soll durch den Dienst ausländischer Priester ein guter  gemeinsamer Lernort für interkulturelle und interpastorale Begegnungen werden.

Diese Richtlinie wurde nach Beratung im Konsistorium vom 17. Feber 2009 von Bischof Dr. Manfred Scheuer mit Datum 25. März 2009 in Kraft gesetzt.

Nach oben scrollen