Diözesane Frauenkommission – Novellierung des Statuts

(DiözBl. d. Diözese Innsbruck, 85. Jg., November 2010, Nr. 2, 13.)

Präambel

Die katholische Kirche steht in einer jüdisch-christlichen Glaubenstradition, in der die Gottebenbildlichkeit von Mann und Frau von Anfang an verkündet wurde (Gen 1,27) und in der von einer Gemeinschaft die Rede ist, die die trennenden Unrechtsverhältnisse zwischen den Geschlechtern aufhebt (Gal 3,28). Gegenwärtig befindet sich die Kirche auf einem Weg zu diesem gleichberechtigten Miteinander von Frauen und Männern. Als Unterstützung dafür wird eine Diözesane Frauenkommission errichtet.

Die Frauenkommission weiß sich der katholischen Soziallehre verpflichtet, die in der verstärkten Teilnahme von Frauen in der gesellschaftlichen und kirchlichen Öffentlichkeit ein wichtiges Zeichen der Zeit sieht (vgl. Pacem in terris 40–43). Die volle Anerkennung der Würde und Rechte der Frau (vgl. Mulieris dignitatem) stellt laut Sozialhirtenbrief einen „unüberhörbaren Imperativ“ für die Kirche dar (vgl. Sozialhirtenbrief der Österreichischen Bischöfe 1990, 80).

Ziele und Aufgaben

1. Die Frauenkommission ist ein Beratungsorgan des Diözesanbischofs und der Diözesanleitung von Innsbruck, durch das die Interessensvertretung, die Teilnahme an innerkirchlichen Meinungs- und Entscheidungsprozessen sowie die Förderung der Frauen ermöglicht werden soll.
2. Konkrete Aufgaben der Frauenkommission sind:
a) Beratung aktueller Fragen und Themen der Seelsorge und des gesellschaftlichen Lebens, die Frauen betreffen, und daraus resultierende Informationen, Entscheidungshilfen und Stellungnahmen für die diözesanen Gremien und Dienststellen.
b) Aufzeigen offener und versteckter Diskriminierung von Frauen und erforderlichenfalls eine diesbezügliche Ansprechstelle sein.
c) Informations- und Öffentlichkeitsarbeit über Stellung und Aufgaben von Frauen in der Kirche auf allen Ebenen. Die Mitglieder verpflichten sich als Multiplikatorinnen in ihren eigenen Gruppierungen zu wirken.
d) Anregung und Erarbeitung von Projekten besonderer Frauenförderung und Befähigung zur Übernahme von Diensten und Leitungsaufgaben in der Diözese.
e) Setzen von Initiativen, um Berufung und Spiritualität von Frauen zu stärken.
f) Förderung von Austausch und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Frauengruppen und -einrichtungen in Kirche und Gesellschaft.

 

1. Die Diözesane Frauenkommission setzt sich aus mindestens 12 und maximal 23 Frauen zusammen.
1.1. Die Frauenreferentin und ihre Sekretärin sind von Amts wegen Mitglieder der Diözesanen Frauenkommission.
1.2. Ein Recht auf Entsendung von Vertreterinnen haben folgende Einrichtungen. Vor der Bestellung sind von diesen Gruppen Vorschläge einzuholen, wobei von jeder Gruppierung eine Frau vorzuschlagen ist:
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