Bearbeitung: Konrad Breitsching

Foedus Sacerdotale Oenipontanum – Geleitwort des Bischofs und Statut

(Diözesanblatt der Diözese Innsbruck, 82. Jg., Dezember 2007, Nr. 7, 77.)

Dem „Foedus SacerdotaLe Oenipontanum“ zum Geleit

Das 2. Vatikanische Konzil hat nachdrücklich darauf hingewiesen, dass man Priester im Presbyterium ist (Presbyterorum Ordinis, Dekret über Dienst und Leben der Priester 8). Die kollegiale Verfassung des Amtes bedeutet auch, dass die einzelnen Priester ,,mit ihren Mitbrüdern durch das Band der Liebe, des Gebetes und der allseitigen Zusammenarbeit verbunden sind.“ (PO 8). ,,Damit die Priester über die Realisierung von Brüderlichkeit und Freundschaft hinaus im geistlichen Leben und für die Erweiterung ihrer Kenntnisse aneinander Hilfe haben, damit sie besser in ihrem Dienst zusammenarbeiten können und vor Gefahren geschützt sind, die vielleicht dem Einsamen drohen, soll das gemeinsame Leben oder eine Art der Lebensgemeinschaft unter ihnen gefördert werden.“ (PO 8). Auch das neue Kirchenrecht 1983 empfiehlt Zusammenschlüsse von Priestern, welche ,,durch brüderlichen Beistand ihre Heiligkeit in der Ausübung des Dienstes fördern und der Einheit der Kleriker untereinander und mit dem eigenen Bischof dienen.“ (c. 278, § 2 CIC)

Von einem Seelsorger wird zu Recht erwartet, dass er imstande ist, Zellen des Evangeliums zu formen und Menschen zusammenzuführen. Er muss selbst gemeinschafts- und kommunikationsfähig sein. Ein Seelsorger braucht auch selbst eine solche Glaubensgemeinschaft. Diese ist meist nicht einfach durch die Pfarre vorgegeben. Es gibt da unterschiedliche Formen, die in ihren kreativen Möglichkeiten sicher noch nicht ausgeschöpft sind. Eine Form ist eine vita communis, wenn Seelsorger miteinander wohnen, das Leben und den Glauben teilen. Andere Formen sind die Zugehörigkeit zu einer geistlichen Gemeinschaft, zu einer Priestergemeinschaft, einer Seelsorgerrunde u. a. Wichtig sind auch hier die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich auf ein geistliches Leben einzulassen.

Es kann gut sein, einmal im Jahr auch die Exerzitien oder Teile des Urlaubs miteinander zu verbringen. Jede Gemeinschaft braucht Formen, Verbindlichkeiten, gemeinsame Zeiten, Strukturen, damit die geistliche Basis durchgehalten wird.

Ich erbitte für die Mitglieder des ,,Foedus sacerdotale Oenipontanum“ den Segen Gottes.

+ Manfred Scheuer
Bischof von Innsbruck

Statut

1. Der Zweck dieser Vereinigung ist die Belebung und Förderung der Solidarität unter den lebenden und die Verbundenheit mit den verstorbenen Priestern in der Diözese. Sie sieht ihre Aufgabe darin, diese Solidarität durch Gedenken im Gebet (z. B. bei den Fürbitten für die Kirche und im Hochgebet der Messe) und durch Besuche oder Telefonkontakte zu bezeugen. Die Mitglieder übernehmen im Gedenken an die verstorbenen Mitbrüder im Besonderen die Verpflichtung, für jedes verstorbene Mitglied nach Erhalt der Todesnachricht eine heilige Messe zu feiern. Dazu erhalten alle Mitglieder vom Heimgang eines Mitgliedes eine schriftliche Verständigung durch die Leitung des Foedus.

2. Die Innsbrucker Priestervereinigung wurde von Bischof Paulus Rusch als Fortsetzung des 1533 im Dom zu Brixen gegründete Priestergemeinschaft vom Heiligsten Erlöser in der Diözese Innsbruck errichtet und bringt ihre Verbindung mit dem Foedus Sacerdotale der Mutterdiözese Bozen-Brixen in der jährlichen gemeinsamen Feier des Titularfestes der Verklärung des Herrn (6. August) im Dom zu Brixen zum Ausdruck.

3. In die Innsbrucker Priestervereinigung kann jeder Priester in der Diözese aufgenommen werden, der bereit ist, obige Verpflichtungen zu erfüllen. Die Pflicht zur Persolvierung der Messen beginnt mit dem auf die Aufnahme folgenden Sterbefall eines Mitgliedes.

4. Die Leitung des Foedus Sacerdotale Oenipontanum hat das Bischöfliche Ordinariat Innsbruck, das einen Diözesanpriester mit der Durchführung der laufenden Agenden beauftragt. Die Leitung des Foedus entscheidet über die Aufnahme und den eventuellen Ausschluss eines Mitgliedes.

5. Jeden Monat, sowie in den vier Quatemberwochen und am Titularfest wird für die lebenden und verstorbenen Mitglieder eine heilige Messe gefeiert. Die Persolvierung dieser Messen gehört zum Aufgabenbereich des für den Foedus beauftragten Diözesanpriesters.

6. Alljährlich wird nach dem Titularfest den Mitgliedern ein Verzeichnis der seit dem letzten Titularfest verstorbenen Mitglieder zugesandt. Dieses Verzeichnis dient zu Vergewisserung, ob alle angefallenen Messverpflichtungen erfüllt wurden und ist hierauf mit der Persolvierungsbestätigung an die Leitung des Foedus zurückzusenden als Ausdruck des Willens, weiterhin Mitglied des Foedus bleiben und die übernommenen Verpflichtungen erfüllen zu wollen.

Dieses Statut hat Bischof Manfred Scheuer mit Wirkung vom 01. Jänner 2008 in Kraft gesetzt.

Die Priestervereinigung in der Diözese Innsbruck zählt derzeit 50 Mitglieder. Mitbrüder, die sich dieser Priestergemeinschaft anschließen möchten, mögen sich mit dem Diözesanbeauftragten Prälat Gotthard Egger, Sillgasse 6, 6020 Innsbruck, Telefon (0512) 93 81 83 in Verbindung setzen. Neue Mitglieder sind herzlich willkommen!

 

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