Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Errichtungsdekret des Diözesanen Vermögensverwaltungsrates (Wirtschaftsrat)

(VOBl. der Diözese Innsbruck, 76. Jg., Juli/August 2001, Nr. 4. 42.)

Um die Vermögensverwaltung der Diözese, der vom Diözesanbischof unmittelbar verwalteten Rechtspersonen und der dem Diözesanbischof unterstehenden öffentlichen kirchlichen Rechtspersonen neu zu ordnen, hat der Diözesanbischof gemäß can. 492 CIC den Diözesanen Vermögensverwaltungsrat (Wirtschaftsrat) errichtet. Dieser übernimmt auch die Aufgaben, die bisher vom Diözesankirchenrat wahrgenommen worden sind. Diese Neuordnung tritt mit 1. Juli 2001 ad experimentum auf 5 (fünf) Jahre in Kraft.

Zugleich werden der bisherige Diözesankirchenrat aufgelöst, die seit 1. Juni 1955 geltende Diözesankirchenratsordnung außer Kraft gesetzt und die bisherigen Mitglieder des Diözesankirchenrates ... ihrer Ämter entbunden.

Gem. cc. 25 iVm 26 u. 28 CIC werden jede im Zusammenhang mit der aufgehobenen Diözesankirchenratsordnung bestehende Gewohnheit bzw. jedes bestehende Gewohnheitsrecht ausdrücklich widerrufen.

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