Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Erklärung der Österr. Bischofskonferenz zum Engelwerk

(VOBl. Innsbruck, 65. Jg. Nr. 5, Mai 1990, 42.)

Das Bekanntwerden des "Handbuches des Engelwerkes" hat sicher in weiten Kreisen Befremden erregt, aber auch Gläubige betroffen, die guten Glaubens dem Engelwerk nahe stehen, ohne die Details dieses Handbuches zu kennen.

Bischof Stecher hat nicht das Engelwerk, sondern die Verbreitung der im sogenannten "Handbuch" enthaltenen Lehren verboten.

Die Österreichische Bischofskonferenz schließt sich dieser Maßnahme des Bischofs von Innsbruck an. Gleichzeitig werden die Beschlüsse, die bereits in der Bischofskonferenz vom November 1988 gefasst wurden, bekräftigt, wonach

1. die vom Engelwerk ausgesprochenen Privatoffenbarungen nicht verkündet werden dürfen,
2. keine Engelweihen vorgenommen werden dürfen,
3. die in der BRD verbotenen Aktivitäten des Engelwerkes nicht nach Österreich verpflanzt werden dürfen.

Schon 1983 hat die Glaubenskongregation die Distanzierung von der Privatoffenbarung urgiert und auf die Heilige Schrift und die kirchliche Tradition als Fundament der Engelverehrung hingewiesen.

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