Bearbeitung: Martina Egger/Konrad Breitsching

Empfehlung des Österreichischen Liturgischen Instituts

(VOBl. der Diözese Innsbruck, 75. Jg., März/April 2000, Nr. 2, 17.)

1. Taufgedächtnis - Gloria - Credo

Drei wenig genutzte Möglichkeiten bei der Gestaltung der Messe.

Am Sonntag versammeln sich die Christen zur Feier der Eucharistie, um Gott zu danken, dass er sie berufen hat, vor ihm zu stehen und ihm zu dienen (vgl. Zweites. Hochgebet). Dieses Bewusstsein von der Berufung und der Würde des Christseins kann durch das Taufgedächtnis, den Text des Gloria und das Große Glaubensbekenntnis gefördert werden. Ebenso wird durch diese Elemente die der Messe eigene Gestalt hervorgehoben.

Im Taufgedächtnis sich der Berufung bewusst werden

Durch das Taufgedächtnis (vgl. Messbuch 11, S. 1171-1175 bzw. II, 1207-1211) bei der Eröffnung der sonntäglichen Messfeier werden die versammelten Gläubigen an ihre Taufe, den Anfang ihres Christseins, erinnert. Es sollte vor allem während der österlichen Zeit, aber auch an Sonntagen im Jahreskreis (z. B. jeweils am ersten Sonntag des Monats) gehalten werden.

Mit dem Taufgedächtnis ist als integrierter Teil die Weihe des Wassers verbunden. Damit bietet sich die Möglichkeit an, mit dem sonntäglichen Taufgedächtnis auch auf die Verwendung des Weihwassers als Zeichen der Tauferinnerung im täglichen Leben aufmerksam zu machen und zu fördern.

Eine Weihe des Wassers ohne Beteiligung der Gemeinde sollte vermieden werden.

Im Gloria Gott loben

Der vorgesehene Text des Gloria wird meistens durch ein Lied ersetzt. Wenn diese Möglichkeit auch legitim ist, so kann doch kein Glorialied den Inhalt des Hymnus wiedergeben. Durch den eigentlichen Text des Gloria kann den Christen ein großartiges Gebet aus der altchristlichen Zeit erschlossen und der meist dürftige Gebetsschatz bereichert werden. Es ist naheliegend, das Gloria in seiner Vollgestalt vor allem in den Festzeiten und an hervorgehobenen Sonntagen zu singen. Um die Gläubigen mit dem Text des Gloria wieder vertraut zu machen, könnte er an Festtagen während der Woche mitunter auch gesprochen werden.

Eine in Österreich beheimatete Fassung liegt in der "Florian-Messe" (GL 430) vor.

Im Glaubensbekenntnis gemeinsam den Glauben bekennen

Das Glaubensbekenntnis gehört zur Feier der Messe an Sonntagen und hohen Feiertagen selbstverständlich dazu. Nachdem das Wort Gottes verkündet und ausgelegt wurde, ist es die Bekräftigung, dass man dazu stehen will. Es ist aber ebenso ein Lobpreis des dreifaltigen Gottes für das, was er durch Jesus Christus für uns und um unseres Heiles willen getan hat.

Sosehr auch das gewohnte "Apostolische Glaubensbekenntnis" diese Aufgabe erfüllen kann, so ist doch die für die Messe vorgesehene Form das "Große Glaubensbekenntnis". Es wurde auf den Ökumenischen Konzilien von Nizäa und Konstantinopel als Ausdruck des gemeinsamen Glaubens der noch ungeteilten Christenheit formuliert. In anderen Liturgien und ursprünglich (außerhalb des deutschen Sprachraumes) auch in der röm. Liturgie wird bei der Messe ausschließlich diese Form verwendet. Das "Große Glaubensbekenntnis" kann daher auch heute als Ausdruck des gemeinsamen Glaubens, besonders mit den Kirchen des Ostens und des Orients, verstanden werden und die Einheit im Glauben fördern.

Es ist deshalb empfehlenswert, bei der Messe an Sonn- und Feiertagen öfters das "Große Glaubensbekenntnis" (GL 356) zu verwenden. Dafür eignen sich vor allem die Sonntage der Advents- und Fastenzeit, an denen kein Gloria zu singen ist, oder Messen, bei denen die Einheit im Glauben besonders angesprochen wird.

2. Hinweis

Der Name "Auferstehungsgottesdienst" soll bei Begräbnisfeiern vermieden werden. (Beschluss der Österr. Bischofskonferenz vom November 1998).

Nach dem Willen des 2. Vatikanischen Konzils sollte bei der Liturgie des Begräbnisses der österliche Charakter verstärkt zum Ausdruck kommen. Dieser "Pascha-Charakter" verlangt allerdings nicht nur den Bezug auf die Auferstehung sondern auch auf den Tod Christi. Auch ist es für die Angehörigen wichtig, in der Liturgie einen Ort und eine Zeit für ihren Abschiedsschmerz und ihre Trauer zu finden. Beides wird nicht hinreichend ernst genommen, wenn die Eucharistiefeier als "Auferstehungsgottesdienst" bezeichnet wird. Auf andere Weise einseitig sind aber auch früher übliche Begriffe "Seelenamt" und "Requiem". Man soll theologisch offenere Formulierungen wählen

z. B.: Die Begräbnismesse für Herrn/Frau N. N. ist am....

Wir feiern die hl Messe für unsere(n) Verstorbene(n) am...

Nach/Vor der Beisetzung wird die Eucharistie für den/die Verstorbene(n) um ... Uhr in ... gefeiert.

Für die Paramente sind die violette oder schwarze und nicht weiße Farbe vorgesehen.

Dieser Text wurde von Bischof Dr. Kapellari und Prof. Dr. Haunerland verfasst.

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