Bearbeitung: Martina Egger/Konrad Breitsching

Leitbild für den Ständigen Diakonat in der Diözese Innsbruck

(VOBl. der Diözese Innsbruck, 75. Jg., März/April 2000, Nr. 2, 15.)

Vorbemerkungen:

Schon in der frühen Kirche gab es die dreifache Gestalt des kirchlichen Weiheamtes (Episkopat, Presbyterat, Diakonat). Über Jahrhunderte war der anfänglich eigenständige Diakonat nur mehr Vorstufe zum Priesteramt. Das II. Vatikanum hat ihn 1964 als eigenständiges Weiheamt wieder erneuert (Lumen gentium 29). Papst Paul VI. gab 1970 die Zustimmung, den Ständigen Diakonat in Österreich einzuführen. In diesem Jahr fand auch die erste Weihe eines Ständigen Diakons in der Diözese Innsbruck statt.

Seither befindet sich der Ständige Diakonat in einem großen Spannungsfeld. Aufgrund der pastoralen Situation (zunehmender Priestermangel) stehen Ständige Diakone verstärkt im liturgischen Dienst. Die Erwartungen der Menschen, die vom Priestermangel betroffen sind, fördern immer mehr die Rolle des Diakons als "Ersatzpriester" oder "Minipfarrer". Es sind aber auch Tendenzen spürbar, die eine Beheimatung des Diakons in der Seelsorge bei Menschen in Randsituationen des Lebens, sowie eine sozial-caritative Kompetenz betonen und einfordern.

Immer mehr Beachtung findet auch der Wunsch nach dem Diakonat der Frau.

Bei verheirateten Diakonen ist das JA der Frau zum Diakonat ihres Mannes unbedingt notwendig. Dieses Leitbild versucht nun Orientierung und Anregung zu geben, Identität und Rolle des Ständigen Diakons zu klären, zu entwickeln und zu fördern. Es wurde im Blick auf das "Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone" [ 1 ] und die "Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz"[ 2 ] erstellt. Nähere Bestimmungen und Details sind aus diesen Dokumenten ersichtlich.

1. DIAKONIE DER LIEBE

Der Diakon hat ein besonderes Auge für die Schwachen; er macht sich zu ihrem Sprachrohr und verdeutlicht so die "Diakonia" als eine Wesensfunktion der Kirche.

Ein Grundauftrag des II. Vatikanums ist, die Kirche durch die Funktionen des diakonalen Dienstes zu bereichern. Die Diakone nehmen sich daher besonders jener Menschen an, die am meisten Hilfe brauchen und/oder in der pfarrlichen Pastoral zu kurz kommen. Gemeint sind nicht nur Menschen in materiellen, geistigen und seelischen Nöten, sondern auch jene Gruppen von Menschen, die von ihrer Einstellung her der Kirche entfremdet sind oder von denen sich die Kirche entfremdet hat. Die Diakone sollen dafür auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, sie dafür befähigen und Sorge tragen, dass die Kirche als ganze ihre diakonale Aufgabe besser und lebendiger erfüllen kann.

In diesem Sinne verweisen Leben und Dienst des Diakons auf die Anwesenheit der heilenden und befreienden Kraft Jesu Christi in der Welt. Deshalb bittet der Bischof im Weihegebet für die Diakone: "Herr, lass sie sich in allen Tugenden auszeichnen:... in der Liebe ..., in der Sorge für die Armen und Schwachen..."

Um die Fragen und Nöte der Menschen kompetent wahrzunehmen und zu berücksichtigen, braucht es auch die stetige Verbesserung und Intensivierung der Diakonatsausund -weiterbildung.

2. DIAKONIE DES WORTES GOTTES

"Was du liest, ergreife im Glauben; was Du glaubst, das verkünde, und was du verkündest, erfülle im Leben" (Weiheliturgie).

Der Diakon verkündet die Frohe Botschaft. So hilft er den Menschen, den Glauben kennenzulernen, zu stärken und ihm im persönlichen, familiären, beruflichen und sozialen Leben Ausdruck zu verleihen.

Durch sein Leben in und mit der Familie - soweit er verheiratet ist - und durch die Tätigkeit in einem Zivilberuf macht der Diakon "Gottes Wort" gerade in diesen Bereichen präsent.

Oft trifft der Diakon in der Berufswelt auf Menschen, die der Kirche fernstehen oder ihr distanziert begegnen. Somit gewinnt das kirchliche Amt eine neue und zusätzliche Form der Nähe zum Leben der Menschen. Dies stellt eine besondere Qualität des diakonalen Dienstes dar.

3. DIAKONIE DER FEIER DES GOTTGESCHENKTEN HEILES

Jesus Christus ist für den Diakon Modell und Quelle des Lebens.

Der Einsatz des Diakons für die Armen begründet und legitimiert seinen Dienst in der Liturgie. Er trägt Sorge dafür, dass deren Lebenssituationen in der Feier der Liturgie ihren Platz finden, und dass die Liturgie sich im konkreten Leben auswirkt.

* Der Diakon betet für die Menschen und mit der Kirche das Stundengebet (vgl. can. 276 § 2 n. 3).

* Aufgabe des Diakons ist, im Dienst am Wort dem Gottesvolk in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinen Priestern zu dienen (vgl. can. 757 und can. 767 § 1).

* Der Diakon leitet Wortgottesdienste (mit/ohne Kommunionfeier).

* Der Diakon ist, mit dem Bischof und dem Priester "Ordentlicher Spender der Taufe" (can. 861 § 1). Besondere Bedeutung kommt dem Dienst der Diakone bei der Vorbereitung auf dieses Sakrament zu.

* Der Diakon assistiert und hilft jenen, die der Eucharistiefeier und anderen liturgischen Handlungen vorstehen. Am Altar vollzieht er den Dienst des Kelches und des Evangelienbuches; er kann die Homilie halten, trägt den Gläubigen die Gebetsintentionen vor und lädt sie zum Austausch des Friedensgrußes ein (vgl. can. 835 § 3).

* Der Diakon ist "Ordentlicher Spender der HI. Kommunion". Er kann das Allerheiligste aussetzen und den eucharistischen Segen erteilen (vgl. can. 910 § 1 bzw. can. 943).

* Der Diakon assistiert der Eheschließung (vgl. can.1108 § 1).

* Der Diakon ist Spender von Sakramentalien, z.B. die kirchliche Begräbnisfeier, und nimmt Segnungen vor (vgl. can. 1168 und 1169 § 3).

4. DER DIAKON IN DER GEMEINDE

1. Die Diözese legt besonderen Wert auf die Beheimatung eines Diakons in einem sozial -caritativen Betätigungsfeld.

2. Sie setzt verstärkt auf ehrenamtlich aktive Ständige Diakone mit Zivilberuf. Mögliche Ausnahmen: Diakone in den Bereichen Intensivseelsorge, Caritas, Kategorialseelsorge.

3. Auch bei einem hauptamtlichen Einsatz eines Ständigen Diakons in einem überpfarrlichen, kategorialen Dienst muss er selbst in einer Pfarre verankert bleiben.

4. Wenn ein Diakon mit Aufgaben eines Pfarrkurators (can. 517 § 2 ) beauftragt wird, sind die in der "Rahmenordnung für Pfarrkuratoren/innen und Pfarrmoderatoren"3) vorgesehenen Kriterien zu beachten.

5. Ehrenamtlich aktive Diakone erhalten eine "Sachaufwandspauschale".


Fußnoten:

[ 1 ] Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls, 22. 2 1998, Nr. 132, Sekretariat d. Deutschen Bischofskonferenz, Kaiserstraße 163, 53113 Bonn
[ 2 ] Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, 15. 4. 1989, Nr. 3: 40. Rahmenordnung für den Ständigen Diakonat

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