Bearbeitung: Martina Egger/Konrad Breitsching

Statut der Diözesankommission für den Ständigen Diakonat

(VOBL. der Diözese Innsbruck, 73. Jg., Juli/August 1998, Nr. 5, 37.)

Vorbemerkung

Am 1. Oktober 1985 wurde auf dem Hintergrund der "Rahmenordnung der österreichischen Diözesen für den Ständigen Diakonat" (1984) die "Diözesane Kommission für den Ständigen Diakonat" (Vbl. 7/1985, Nr. 32) errichtet.

Im Jahr 1995 hat der Bischofsrat beschlossen, einen Diakon als "Bischöflich Beauftragten" zu bestellen und die Diözesane Kommission dem Generalvikar zuzuordnen (BR-Protokoll v. 11. September 1995), um eine diözesane Einbindung des Ständigen Diakonates zu gewährleisten. Dazu kamen noch faktische Veränderungen gegenüber dem Statut von 1985.

Unter Berücksichtigung all dieser Gegebenheiten und der entsprechenden Vorarbeiten der Kommission wird das Statut, wie folgt, novelliert.

1. Zielsetzung der Kommission

  • Beratung und Unterstützung des Bischofs im Hinblick auf Fragen und Anliegen, die den Ständigen Diakonat in der Diözese betreffen.
  • Verantwortung für Ausbildung, theologische und spirituelle Weiterbildung, Einsatz und Integration der Ständigen Diakone in die Gesamtpastoral.
  • Mithilfe bei der Förderung und Vertiefung
  • der Spiritualität der Ständigen Diakone,
  • der Kandidaten und deren Familien.
  • Wahrnehmung der Interessen der Diakone und Kandidaten.
  • Vertretung des Ständigen Diakonates auf
  • diözesaner (Priester- bzw. Pastoralrat), interdiözesaner (Kommission "Geweihter Dienst") und internationaler Ebene.

2. Zuordnung der Kommission

Die Kommission für den Ständigen Diakonat ist dem Generalvikar zugeordnet.

3. Mitglieder der Kommission

a) Ständige Mitglieder:

  • Der Bischöflich Beauftragte als Leiter der Kommission
  • Der von den Diakonen gewählte Sprecher, gleichzeitig Stellvertreter des Bischöflich Beauftragten
  • Der Ausbildungsleiter
  • Ehefrau eines Diakons
  • Ein Pfarrer, in dessen Pfarre ein Diakon tätig ist

b) Mitglieder der "erweiterten Kommission": (zweimaljährlich)

  • Die Leiter der regionalen Diakonatskreise
  • Der Generalvikar

c) Die Kommission kann fallweise einen theologischen Berater einladen.

d) Die Kommission kann entweder auf Zeit oder auch auf Dauer weitere Mitglieder kooptieren.

4. Funktionsperiode

Die Funktionsperiode deckt sich mit der des Diözesanen Priesterrates (5 Jahre). Die Einberufung zu den Sitzungen der Kommission erfolgt durch den Bischöflich Beauftragten (fünfmal jährlich und bei Bedarf; erweiterte Kommission zweimal jährlich).

Die Bestellung der Kommission erfolgt durch bischöfliches Dekret und Veröffentlichung im Verordnungsblatt.

5. Bestellungsmodus der Kommissionsmitglieder und Bestätigung

  • Der Bischöflich Beauftragte

    Die "erweiterte Kommission" präsentiert dem Bischof einen Dreiervorschlag, aus dem der Bischof einen Kandidaten zum Bischöflich Beauftragten für die Ständigen Diakone bestellt.
  • Der Sprecher

    Dieser wird von allen Diakonen gewählt; bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.
  • Der Ausbildungsleiter

    Dieser wird - nach Absprache mit der erweiterten Kommission - vom Bischof ernannt und bestellt.
  • Ehefrau eines Diakons

    Diese wird von den Frauen der Diakone gewählt.
  • Pfarrer, in dessen Gemeinde ein Diakon tätig ist

    Die Kommission erstellt einen Dreiervorschlag, aus dem der Bischof einen Kandidaten auswählt und bestellt.

6. Aufgaben der Kommissionsmitglieder

  • Der Bischöflich Beauftragte leitet die Kommission und trägt Sorge dafür, dass die unter 1. genannten Aufgaben wahrgenommen werden.
    Er arbeitet eng mit dem Generalvikar zusammen, um den Kontakt zur Diözesanleitung zu gewährleisten wie auch mit dem Sprecher als seinem Stellvertreter. In Absprache mit der Kommission teilt er sich die anfallenden organisatorischen Aufgaben mit diesem.
    Ebenso arbeitet der Bischöflich Beauftragte mit dem Ausbildungsleiter eng zusammen, da die Kandidatenausbildung von diesen beiden getragen und verantwortet werden soll.
  • Der von allen Diakonen gewählte Sprecher arbeitet im eben beschriebenen Sinn mit dem Bischöflich Beauftragten zusammen und übernimmt schwerpunktmäßig die Vertretung der Diakone in diözesanen und überdiözesanen Gremien.
  • Der Ausbildungsleiter trägt die Erstverantwortung für die Kandidatenausbildung nach dem diesbezüglichen Ausbildungsplan.
  • Die gewählte Vertreterin der Frauen der Ständigen Diakone nimmt die Kontaktpflege zu den Frauen der Diakone und Kandidaten wahr und bringt jene Anliegen in die Diakonatskommission ein, welche die Frauen bzw. Familien der Diakone betreffen.
  • Der Pfarrer bringt die Anliegen der Pfarrer und Gemeinden im Blick auf die Ständigen Diakone in die Kommission ein.

7. Ein Priester als Geistlicher Begleiter der Ständigen Diakone

Dieser wird durch die "erweiterte Kommission" ermittelt, dem Bischof vorgeschlagen und von ihm ernannt.

Er ist nicht Mitglied der Kommission, da er die Rolle eines Spirituals einnehmen soll, kann jedoch fallweise in die Kommission eingeladen werden, wenn es z.B. um spirituelle Bildung der Ständigen Diakone und deren Frauen bzw. Familien geht.

8.Geschäftsordnung und Ausführungsweise

Diese gibt sich die Kommission selbst.

Dr. Alois Kothgasser
Bischof von Innsbruck
Innsbruck, am 1.7.1998

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