Bearbeitung: Konrad Breitsching

Statut der Berufsgemeinschaft der PfarrsekretärInnen in der Diözese Innsbruck

(Diözbl. der Diözese Innsbruck, 81. Jg., Juli/August 2006, Nr. 5, 45.)

Präambel

Alle getauften und gefirmten Christen haben ,,Anteil am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi“ (vgl.Vaticanum II, Apostolicam actuositatem Nr. 2).

So tragen auch alle PfarrsekretärInnen in spezifischer Weise Verantwortung für die Sendung der Kirche. Dazu bringen sie neben ihren persönlichen Charismen ihre fachlich erworbenen Kompetenzen ein. Sie sind MitarbeiterInnen in der Seelsorge ihrer Pfarre.

Eine persönliche christliche Spiritualität und Lebensführung ist die Basis ihrer je eigenen Berufung, die sie im kirchlichen Engagement leben.

I. Zweck der Berufsgemeinschaft

Die Berufsgemeinschaft der PfarrsekretärInnen in der Diözese Innsbruck ist ein freier Zusammenschluss der PfarrsekretärInnen zum Zweck der Interessensvertretung der Mitglieder gegenüber der Diözese Innsbruck und dem jeweiligen Dienstgeber sowie der Wahrnehmung der in Punkt IV genannten Aufgaben.

II. Mitglieder

Der Berufsgemeinschaft der PfarrsekretärInnen gehören alle PfarrsekretärInnen in der Diözese Innsbruck an.

III. Zuordnung

Die Berufsgemeinschaft der PfarrsekretärInnen ist eine Einrichtung der Diözese Innsbruck im Sinne der Ordnung des Bischöflichen Ordinariates vom 13.3.1992. Sie ist dem Generalvikariat zugeordnet.

IV. Aufgaben

  1. Wahrnehmung der Interessensvertretung im Sinne des Punktes 1.
  2. Fachliche Weiterbildung der einzelnen Berufssparten.
  3. Geistliche und menschliche Lebenshilfe.
  4. Pflege des Kontaktes mit den PfarrsekretärInnen im Ruhestand.
  5. Öffentlichkeitsarbeit.
  6. Kontaktpflege mit den entsprechenden Berufsgruppen anderer Diözesen.
  7. Pflege des Berufsethos, der Verbundenheit und Zusammenarbeit untereinander und mit anderen, die in der Pastoral tätig sind.

V. Organisation

1. Vollversammlung

Die Vollversammlung, zu der alle Mitglieder der Berufsgemeinschaft eingeladen werden, findet jährlich statt. Darüber hinaus kann der Vorstand eine außerordentliche Vollversammlung einberufen.

Im Einzelnen obliegen der Vollversammlung folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes;
  • Beschlussfassung über wichtige Fragen, die die Berufsgemeinschaft betreffen.

Bei Beschlussfassungen gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit. Die Vollversammlung ist - unabhängig von der Zahl der TeilnehmerInnen - beschlussfähig, wenn die Mitglieder wenigstens 14 Tage vor dem Termin der Vollversammlung unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen wurden.

2. Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich aus 2 Mitgliedern zusammen, die der Berufsgemeinschaft nach innen vorstehen und diese nach außen vertreten.
  2. Der Vorstand wird im Rahmen der Vollversammlung für jeweils 2 Jähre gewählt.
  3. Aufgaben des Vorstandes:
    • Wahrnehmung der Interessen der Mitglieder der Berufsgemeinschaft gegenüber der Diözese und dem jeweiligen Dienstgeber.
    • Durchführung der jährlichen Vollversammlung.

3. Finanzieller Aufwand

Die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Berufsgemeinschaft erforderlichen Mittel werden wie folgt aufgebracht:

Ein entsprechender Betrag aus dem Budget des Generalvikariates. Der Ansatz wird jährlich in Absprache mit dem Personalreferenten festgesetzt.

Durch Wahrnehmung von Möglichkeiten der Eigenmittelaufbringung.

Dieses Statut wurde von der Vollversammlung der Berufsgemeinschaft der PfarrsekretärInnen am 06.06.2006 einstimmig beschlossen und nach Beratung im Konsistorium vom 04.07.2006 vom Bischof mit gleichem Datum für drei Jahre in Kraft gesetzt.

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