Bearbeitung: Martina Egger / Konrad Breitsching

Anstellungsbedingungen für Theologiestudierende der Diözese Innsbruck

(VOBL. der Diözese Innsbruck, 72. Jg., Feber 1997, Nr. 1, 2.)

Präambel
  1. Diözesane Kontakttreffen
  2. Berufsvorbereitungskries (BKV)
  3. Bewerberkreis
  4. Pfarrpraktikum
  5. Spiritualität
  6. Einstieg in die Berufspraxis

Präambel:

Diese Richtlinien gelten für alle Theologiestudierenden der Diözese Innsbruck, die weder Priesteramtskandidaten noch Ordensmitglieder sind, und die einen kirchlichen Dienst innerhalb der Diözese Innsbruck anstreben. Zielgruppe dieser Anstellungsbedingungen sind die Mitglieder der "Tiroler Diözesangruppe" (siehe Statut) und die Studierenden anderer Diözesen. Die Bewerbung für einen kirchlichen Dienst setzt die Erfüllung der Anstellungsbedingungen voraus.

1. Diözesane Kontakttreffen

Die Teilnahme an zwei Kontakttreffen während des Studiums sind verpflichtend. Diese Veranstaltungen dienen dem Kennenlernen der Verantwortlichen der Diözese und der Begegnung mit im kirchlichen Dienst stehenden Theologlnnen

2. Berufsvorbereitungskreis (BVK)

Die verpflichtende Teilnahme am einjährigen BVK ist zeitlich so anzusetzen, dass nach dessen Beendigung mindestens noch 2 Jahre bis zum Abschluss des Studiums zu absolvieren sind. Die Anmeldung zu diesem Kurs erfolgt durch ein persönliches Gespräch mit der Referentin oder dem Referenten. Einstieg ist jeweils Beginn des Wintersemesters. Leitung: Referentln für Theologiestudierende.

Der BVK hat orientierenden Charakter in Bezug auf kirchliche Berufe durch Kennenlernen verschiedener Berufsfelder; Auseinandersetzung mit Liturgie, Diakonie und Verkündigung; Kennenlernen von Bischöflichem Ordinariat und anderer kirchlicher Einrichtungen; Auseinandersetzung mit Spiritualität und Eignung; Klärung der Berufsmotivation: für die Auseinandersetzung mit dieser Thematik stehen Seelsorgerin und/oder Seelsorger zur Verfügung, um zwischen "forum internum" und "forum externum" zu unterscheiden.

3. Bewerberkreis

Nach Abschluss des BVK erfolgt die Anmeldung zum Bewerberkreis, dessen Mitglied man bis zum Studiumsende ist. Die Bewerber müssen bei der Diözesanleitung ihr Interesse für einen kirchlichen Beruf bekunden (schriftlich und persönlich!). Der jeweilige Ansprechpartner von seiten der Diözesanleitung ist Mitglied des "Beirats für Theologiestudierende" und wird den Studierenden von Referentin bzw. Referent genannt.

Im Begegnungszentrum gibt es für den Bewerberkreis Angebote: Jährlich ein verpflichtendes Treffen und die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis "Jg.sgruppen" bzw. "Interessensgruppen" zu bilden, die sich für ihre Berufsvorbereitung Begleitung "holen".

Im Bewerberkreis werden die Studierenden dazu angehalten, die Impulse des BVK umzusetzen und ihre Berufs-"Suche" weiterhin selbst in die Hand zu nehmen.

4. Pfarrpraktikum

Im Rahmen des Pfarrpraktikums sollen die Studierenden Praxisfelder der Seelsorge kennenlernen, dabei eventuell Interessens- und Begabungsschwerpunkte entdecken, um sich im Studium mit dementsprechenden Inhalten intensiver zu beschäftigen. Es gibt zeitlich zwei Möglichkeiten für das Pfarrpraktikum:

Kurzzeitform:
ein Monat in einer "fremden" Pfarre. Bei außerordentlichen Aufwendungen refundiert die Diözese bis zu S 3000,-.

Langzeitform:
ab einem Semester, auch in der eigenen Pfarre möglich, eigenes zeitliches Konzept.

Für beide Formen gilt:

  • Begleitung und Reflexion
  • Einführungsgespräch vor dem Praktikum:
    StudentIn; Pfarrer oder PastoralassistentIn oder Pfarrkurator; Referentln.
  • Einblick in: Pfarradministration, Pfarrplanung, Jugendarbeit, Liturgie, Alten-und Krankenseelsorge.

Nach Möglichkeit soll das Pfarrpraktikum zu Beginn des 2. Studienabschnittes absolviert werden.

5. Spiritualität

Von den Theologiestudierenden wird erwartet, dass sie am Leben der Kirche und an ihren Vollzügen teilnehmen. Dies soll zur für einen kirchlichen Beruf nötigen Verwurzelung in der Kirche beitragen.

Da für die Ausübung eines kirchlichen Berufes persönlich gelebte Spiritualität unerlässlich ist, werden die Einübung in diese und die Weiterbildung dringend empfohlen. Dies kann und soll jedoch nicht überprüft werden, es wird an die/den einzelnen appelliert, sich darum zu bemühen. Möglichkeiten dafür, die finanziell unterstützt werden, sind unter anderem:

Einkehrtage (Angebote dafür ergehen auch vom Zentrum aus)

Exerzitien; geistliche Begleitung (einzeln oder in der Gruppe), wobei eine Liste von qualifizierten Begleitern bekannt gemacht wird.

Supervision (Supervisorenliste gibt es im Zentrum). Auseinandersetzung mit den vielen Erscheinungsformen von Kirche: Toleranz einüben - Pluralität zulassen; Spannungen aushalten, ohne ausgrenzen zu müssen.

Die Fähigkeit, andere Menschen auf ihrem Glaubensweg begleiten zu können, soll entwickelt und gefördert werden.

6. Einstieg in die Berufspraxis

Wenn der Referent / die Referentin die Erfüllung der "Anstellungsbedingungen" bestätigen kann, stehen den Absolventlnnen des Theologiestudiums je nach Studienrichtung das Unterrichtspraktikum (UP) für den Religionsunterricht an Höheren Schulen und das Pastoralpraktikum (PP) (auch Pastoraljahr genannt) für den Einsatz als Pastoralassistentln oder für eine Anstellung in einem kategorialen Seelsorgsbereich zur Wahl. Für beide Richtungen ist eine Bewerbung (Vorstellungsgespräch beim Schulamtsleiter für das UP bzw. Generalvikar und Seelsorgeamtsleiter für das PP) erforderlich, die im Rahmen der "Anstellungskommission" besprochen wird.

Für das Unterrichtspraktikum bedarf es der "missio canonica" von seiten der Kirche; die Praktikantlnnen werden (wie in jedem Fach) vom Landesschulrat angestellt. Während des Pastoralpraktikums erhält der Pastoralpraktikant / die Pastoralpraktikantin eine auf ein Jahr befristete Anstellung.

Bestätigt von Bischof Dr. Reinhold Stecher am 13.1.1997

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