Bearbeitung: Konrad Breitsching

Ausbildungsprogramm am Ausbildungszentrum für Theologiestudierende der Diözese Innsbruck

(Diözbl. der Diözese Innsbruck, 81. Jg., November 2006, Nr. 7, 67.)

I.1 Das AUSBILDUNGSZENTRUM -(AZ)

  • Das ehemalige ,,Referat für Theologiestudierende“ wurde durch Konsistoriumsbeschluss der Diözese Innsbruck vom 4. Juli 2006 zum Ausbildungszentrum der Diözese Innsbruck für Theologiestudierende (AZ) und ist verbunden mit dem mehrere Diözesen (Feldkirch, Innsbruck, Bozen-Brixen) bzw. Bereichsgruppen (,,Innerösterreicher“, ,,BRD-Freisemestler“ u. a.) umfassenden Begegnungszentrum (BZ).
  • Das Ausbildungszentrum der Diözese Innsbruck + das Referat für Theologiestudierende der Diözese Feldkirch + das Begegnungszentrum bilden miteinander das ,,Ausbildungs- und Begegnungszentrum (ABZ)“.
  • Das Ausbildungszentrum für Theologiestudierende der Diözese Innsbruck ist eine Fachstelle für Personalentwicklung zur Ausbildung qualifizierten haupt- und nebenamtlichen Personals mit universitärem Theologiestudium. Es ist beauftragt die Tiroler Theologiestudierenden auf dem Weg ihrer ganzheitlichen und geistlichen Persönlichkeitsentfaltung und ihrer Berufs- und Berufungsklärung zu begleiten und zu fördern im Blick auf kirchliche (Pfarrpastoral, Regionalpastoral, kategoriale Pastoral, diözesane Dienste, Religionsunterricht und Schulpastoral) und außerkirchliche Berufsfelder.
  • Hauptzielgruppe sind die ,,Tiroler“ Theologiestudierenden in den Grundstudien. Als ,,Tiroler Theologiestudierende“ werden hier alle im AZ angemeldeten Theologiestudierenden mit der geografischen Herkunft aus dem Bereich der Diözese Innsbruck sowie alle Theologiestudierenden aus anderen Herkunftsdiözesen mit beruflichen Interessen im Bereich der Diözese Innsbruck bezeichnet Sie bilden die Tiroler Diözesangruppe im ABZ. Darüber hinaus begleitet das AZ nach Bedarf auch die ,,Tiroler“ SeniorenstudentInnen und ,,Tiroler“ DoktorantInnen.

I.2       Leitgedanken des Ausbildungsprogrammes

  • Die Kirche in Tirol lebt im Kontext eines radikalen Kulturumbruches. Traditionelle volkskirchliche Glaubensformen nehmen ab, neue Gestalten des Glaubens werden vielerorts gesucht und auch schon erfahren. Das Ausbildungsprogramm versteht sich als ein Beitrag zur Suche nach überzeugenden Formen des gelebten Sendungsauftrages der Kirche.
  • Eine Kirche, die Menschen zum Dienst an wesentlichen Brennpunkten der Gesellschaft (kategoriale und territoriale Seelsorge, Bildungsauftrag im Religionsunterricht...) beauftragt und ermächtigt, legt Wert auf gediegene und spirituelle Bildung und Ausbildung neben den fachlich und menschlich fundierten universitären theologischen Studien. In diesem Sinne versteht die Kirche das Ausbildungs- und Begegnungszentrum für Theologiestudieren de als wesentlichen Beitrag zur Ermöglichung Unterstützung und Begleitung der Studierenden in der Ausbildungszeit.
  • Das Ausbildungsprogramm zeichnet Grundlinien, beschreibt Unverzichtbares und charakterisiert Ziele. Doch das handelnde Subjekt der Ausbildung sind der und die Studierende selbst. Sowohl die unüberschaubar gewordene Komplexität von Lebens-, Glaubens- und Kirchenrealitäten als auch die gläubige Überzeugung unverwechselbarer Geistbegabtheit aller verweist das vorliegende Ausbildungsprogramm in eine subsidiäre Stellung gegenüber der selbstverantwortlichen Gestaltung nicht programmierbarer Lern- und Bildungswege. Diese sind umfangen vom Geschenkcharakter unableitbarer persönlicher Berufs- und Berufungsfindung.

I.3       Leitmotive des Ausbildungsprogrammes

  • Ausbildungsorientierung statt Anstellungsbedingungen.: D.h. Fördern / Fordern / Begleiten / Ermöglichen statt überfordernde Ideale zu zeichnen oder sich in Einzelheiten und Verschulung zu verlieren.
  • Gesamtpersonales Ausbildungsverständnis: Berufung der ganzen Person zur geisterfüllten Nachfolge im Christ-Sein. Dies entspricht der dreifachen hirtlichen Basiskompetenz aller ChristInnen, nämlich der Hirtenschaft über das uns Menschen Anvertraute aufgrund unserer Ermächtigung zum Leben, der Teilhabe am Handeln des Guten Hirten Jesus aufgrund unserer Berufung zum Glauben und der Berufung zum speziellen Dienst in der Sendung der Kirche in der Welt aufgrund der besonderen individuellen Charismen. (Hermann Stenger)
  • Schritte zu gemeinsamen Wegstrecken aller Theologiestudierenden der Diözese Innsbruck (TheologInnen, Priesteramtskandidaten, Ordensangehörige) im Bereich der außeruniversitären Ausbildung. Ein Miteinander im Dienst der VertreterInnen der verschiedenen pastoralen Berufe soll in der Ausbildungszeit eingeübt werden.
  • Beteiligung diözesaner und weiterer Einrichtungen (Praktikastellen, Trainings, Einzelcoaching, geistliche Vertiefung...) an der Ausbildungsverantwortung für das zukünftige hauptamtliche theologisch qualifizierte Personal.

I.4 Berufsfelder von TheologInnen‘ auf die hin ausgebildet wird

  • Religionsunterricht an allen Schultypen und Berufsfelder in deren Aus- und Fortbildungseinrichtungen.
  • Territoriale Pastoral in der Pfarrgemeinde, im Seelsorgsraum, in der Region und im Dekanat.
  • Kategorialpastoral: z.B. im Bildungs- oder Diakoniebereich, im interkulturellen und interreligiösen Dialog u.v.m.
  • Diözesane zentrale Dienste (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Kirchliches Gericht u.v.m.)
  • Berufsfelder in nichtkirchlicher Trägerschaft mit pastoraler und theologischer Relevanz (im psychosozialen Beratungs- und Betreuungsbereich, in den Bereichen Medien, Wirtschaft, Politik, Bildung und Kunst...).

II. DIE BASISAUSBILDUNG

II.1 THEKO = (Theologie-Relevanter-Praxiskontakt)

  • THEKO ist ein theologie-relevanter Praxiskontakt mit anschließender Auswertung und theologischer Reflexion aus den Bereichen:
  • Pfarrliches-Dekanatliches-DiözesanesKategoriales-Ausserkirchliches...
  • Diakonie-Verkündigung-Liturgie-Verwaltung-Leitung-Öffentlichkeitsarbeit...
  • Humanistisches-WirtschaftlichesPolitisches-KulturellesKünstlerisches...
  • Dörfliches-Städtisches-RegionalesLändliches-Europäisches-Weltweites...

Im ABZ werden auch THEKOS zum Kontakt mit VertreterInnen der Diözesanleitung angeboten.

Anrechenbarkeit: ein THEKO besteht aus Anwesenheit bei der Veranstaltung und der anschließenden Diskussion + dem Verfassen einer SCHRIFTLICHEN REFLEXION anhand eines Vorlageformulars. VERVERPFLICHTEND sind vier THEKOS innerhalb der ersten sechs Semester. THEKOS-Reflexionen sollen beim Aufnahmegespräch in den INTERESSENTINNENKREIS vorgelegt werden.

II.2      ,,Basiskurs Ortskirche“

ZIEL des Basiskurses Ortskirche ist das Kennenlernen ortskirchlicher Basiseinrichtungen und eine erste Orientierung über Berufsfelder mittels fünf halbtägiger Vor-Ort-Besuche mit integrierten Gesprächen mit den dort arbeitenden TheologInnen über Aufgabenfelder, Ziele und theologischer Reflexion zur Einrichtung: (1) Seelsorgeamt und Bildungshäuser (+ evt. Orden), (2) Schulamt + RPI, (3) Ordinariat, (4) Caritaseinrichtungen, (5) Außer-kirchliche Felder (Psychosozialer Beratungs- und Betreuungsbereich, Medien, Wirtschaft, Politik). Der Basiskurs Ortskirche wird jährlich im Feber im Block über drei Tage angeboten und ist VERPFLICHTEND im ersten Studienabschnitt.

II.3 Studienreisen

Studienreisen sollen neben dem Gemeinschaftsaspekt das Interkulturelle und Interreligiöse Lernen, sowie die Erfahrung weltkirchlicher Pluralität unterstützen. Gemeinschaftserfahrungen. Studienreisen werden von Zeit zu Zeit angeboten und sind nicht verpflichtend. Eine Studienreise kann als ein THEKO angerechnet werden.

II.4 Pastoralpraktika

Das Ausbildungszentrum vermittelt Praktika in (Pfarr-)Gemeinden und kategorialpastoralen Orten. Es regelt den Praktikumsrahmen (Ort, Dauer, zuständige PraxisanleiterIn / PraxisbegleiterIn, schriftliche Reflexion und Auswertungsgespräch).

  • ZIELE: Ortskirchliche Gemeinde- und Kategorialvollzüge kennen lernen. Sich selbst in einer kirchlich-seelsorglichen Rolle erfahren. Auswerten auf Eignung und Neigung hin. In möglichen späteren Berufsfeldern ,,schnuppern“.
  • VERPFLICHTEND innerhalb der ersten sechs Studiensemester: im WS (mit Advent-Weihnachtszeit) oder im SS (mit Fastenzeit-Ostern-Pfingsten) ein zwölfwöchiges Pastoralpraktikum (mit je 10 WOST = 12 x 10 = 120 Std.; kann zeitlich zusammengezogen werden auf mindestens vier Wochen á 30 WOST).
  • Bei ausreichender Gemeindeerfahrung sind Praktika auch an regionalen oder kategorial-pastoralen Orten (Klinikseelsorge, Caritashaus, Brunnen, Telefonseelsorge u.v.m.) und diözesanen Dienststellen (Bereich Seelsorgeamt, kirchlicher Medien- und Pressebereich, kirchliches Gericht u.a.) möglich.

II.5 Schulpraktika

  • diese sind institutionell angesiedelt im Fachbereich Katechetik an der Fakultät.
  • Der Verpflichtungscharakter ist durch Studienpläne und Aufnahmevoraussetzungen ins Pastoraljahr und ins Unterrichtspraktikum geregelt.

II.6      Ausbildungsmodule

Die AUSBILDUNGSMODULE stellen konzentrierte Lerneinheiten dar, die teilweise im ABZ oder an der Fakultät angeboten werden oder in anderen (Aus-) Bildungseinrichtungen absolviert werden. Die AUSBILDUNGSDOKUMENTATION belegt die gewählten Module. Folgende Aufzählung dient als Anregung und inhaltliche Orientierung für den eigenverantwortlichen Ausbildungsweg:

  • Bereich Biografie und allg. Persönlichkeitsbildung: ,,Biografiearbeit …mein Lebensweg“ ,,TZI-Angebote mit biografischem Fokus“ ,,Frau sein-und-werden und Mann sein-und-werden“ (Ziel: Gendersensibilität), ,,Meine Seelsorger-Rolle / Lehrer-Rolle...“, ,,Meine Person und Verkündigung“ ,,Person und Stimme“ ,,Gesprächsführungskurs“ ,,Supervision“ und ,,Praxisreflexion“.
  • Bereich Spiritualität: ,,Grundkurs Spiritualität / Spirituelle Spurensuche“ ,,Psalmen und Stundengebet“ ,,Elemente Tiroler volkskirchlicher Religiosität“ ,,Einführung ins Körpergebet / ins Jesusgebet / ins kontemplative Gebet / ins Taizegebet u.a.“ ,,Ignatianische Exerzitien“ ,,Exerzitien im Alltag“ ,,Bibelgespräch und Bibel-Teilen“ ,,Erlebnisorientiert verkündigen“
  • Bereich Liturgie und Verkündigung: ,,Liturgie – Mysterium“ ,,Liturgie gestalten“ ,,Liturgische Übungen“ ,,Gottesdienste gestalten lernen …Andachten bis Wortgottesdienste“ ,,Eucharistiefeier“ ,,Rituale …in Schule, im Alltag und als Grundlegung liturgischer Kompetenz“ ,,Predigtübungen –Homiletik“ ,,Kantoren/Stimmbildung“
  • Bereich Diakonie: ,,Caritas ... Dienst am Menschen in Not“, ,,Communio ... achtsam Gemeinschaft bilden“ ,,Mein Dienst und meine Persönlichkeit“, ,,Alternative Stadtführung“
  • Bereich Methodisch-Praktisches: ,,Projektarbeit“ ,,Teamarbeit“ ,,In Gruppen und Gremien: Visualisieren Präsentieren-Moderieren“ ,,Veranstaltungsmoderation“, ,,Konflikt Mediationskurs“, ,,TZI-Kurs mit methodischem Schwerpunkt“, ,,Rhetorik“

Dringend empfohlene Fakultätsangebote:

  • VL1 ,,Kirchengeschichte Tirols“ oder Entsprechendes.
  • 5K2 ,,Seelsorgliche Gesprächsführung“ oder Entsprechendes.
  • 5K2 ,,Homiletik“ oder Entsprechendes.

II.7 ,,Basiskurs christliche Spiritualität“ (,,Das A und O des Betens“)

Der Basiskurs christlicher Spiritualität bietet eine Einführung in Grundformen des Betens. Er wird jährlich zweiteilig (jeweils FR-SO) angeboten: Teil ,,A“ in der Adventzeit und Teil ,,O“ in der Osterzeit. Dieser Basiskurs ist VERPFLICHTEN]) in der Basisausbildung.

II.8 Geistliche Einzelbegleitung (GE) und Geistliche Intensivzeiten

  • Geistliche Einzelbegleitung (GE):

Die Inanspruchnahme von qualifizierter GE dient als wesentliche Grundlage für das Gelingen einer kirchlich und geistlich fundierten hauptamtlichen Berufstätigkeit. Dazu soll aus den bestehenden Angeboten geistlicher Einzelbegleitung im Verlauf des Gesamtstudiums eine mehrmonatige GE wahrgenommen werden. Die Ausbildungsleitung unterstützt im Einzelgespräch die Studierenden bei der Suche nach qualifizierten geistlichen EinzelbegleiterInnen. Das ABZ lädt jährlich zu Begegnungstreffen mit Geistlichen BegleiterInnen ein.

  • Geistliche Intensivzeiten:

Während der Studienzeit ist eine einmalige Teilnahme an Exerzitien (mindestens fünftägig oder mindestens fünf Wochen als Exerzitien im Alltag) VERPFLICHTEND.

II.9 Orientierungsgespräche (OG)

Die Orientierungsgespräche dienen einer Standortbestimmung und sollen helfen, den bisherigen Weg zu reflektieren, aus der Vielfalt von Möglichkeiten und Angeboten zu wählen, was für den eigenen Weg fruchtbar ist und gemeinsam die weiteren Schritte in den Blick zu nehmen. Die verpflichtenden Gespräche bilden das Bindeglied zwischen dem persönlich gestalteten Weg und dem Ziel einer qualifizierten und ausgewogenen Vorbereitung auf eine kirchliche Anstellung. Sie finden statt:

OG1-AL Anmeldegespräch zur Basisausbildung am Beginn des Studiums. Es beinhaltet eine Darlegung des Ausbildungsprogrammes und die Anmeldung zur Basisausbildung.

OG2-AL Anmeldegespräch zum InteressentInnenkreis beim Eintritt in den InteressentInnenkreis mit Reflexion der bisherigen Ausbildungsschritte.

OG3-AL Feedbackgespräch zu ,,Neigung-Eignung-Beruf-Berufung“ beim BVK-Abschluss.

OG4-DL Orientierungsgespräch mit der Diözesanleitung über die eigenen beruflichen Zukunftsoptionen gemeinsam mit dem Generalvikar (GV) + Personalreferent (PR) + Seelsorgeamtsleiterin (SAL) + Schulamtsleiter (SCHAL) + Fachinspektoren (FI) + Caritasdirektor (CD) + Ausbildungsleitung (AL). Als Gesprächsgrundlage dient die persönlich erarbeitete Ausbildungsdokumentation.

OG5-AL Anmeldegespräch zum Pastoraljahr bzw. zum Unterrichtspraktikum. Vor der Aufnahme ins Pastoraljahr oder ins Unterrichtspraktikum oder einen anderen kirchlichen Beruf muss der/die Studierende mindestens ein Jahr am InteressentInnenkreis teilgenommen haben.

III.      INTERESSENTINNENKREIS (IK)

III.1 Aufnahmegespräch in den IK (= OG2)

Theologiestudierende, die einen kirchlichen Beruf in der Diözese anstreben und sich auf einen entsprechenden Weg einlassen wollen, deklarieren ihr Interesse in einem Aufnahmegespräch zum InteressentInnenkreis (üblicherweise zu Beginn des Magisterstudiums). Sie benennen dabei ihre persönliche Motivation für einen kirchlichen Dienst und nehmen eine Standortbestimmung bezüglich ihrer Berufsabsichten vor. Dabei werden individuell abgestimmte Ausbildungsziele vereinbart.

III.2 Jährliches Kontakttreffen

Der Kreis der Interessentinnen und Interessenten trifft sich jährlich mit der Ausbildungsleitung zu einem eintägigen Kontakttreffen. Dieses beinhaltet auch Begegnungen mit Vertretern der Diözesanleitung.

III.3 BVK (=Berufsvorbereitungskurs)

Die einsemestrige Gesprächsgruppe (ca. 7 Treffen) dient der persönlichen Eignungs- und Berufungs- und Berufsklärung und schließt ab mit einem Einzelgespräch (=OG3) mit der Ausbildungsleitung.

Inhalte sind der Kontakt mit berufstätigen TheologInnen und die Thematisierung der persönlichen Biografie (soweit relevant zur Berufs- und Berufungsklärung), sowie der beruflichen Neigungs- und Eignungsfrage mit der Erarbeitung einer persönlichen Kompetenzenbilanz. Diese bildet als Teil der Ausbildungsdokumentation die Grundlage für das OG3 mit dem Ausbildungsleiter, das OG4 mit der Diözesanleitung und für das Ausbildungszertifikat.

IV.      AUSBILDUNGSABSCHLUSS

IV.1 Spiritualitäts- und Ausbildungsfonds für Theologiestudierende

Der Fonds dient der Ermöglichung der Inanspruchnahme von Ausbildungselementen und geistlichen Intensivzeiten außerhalb des Angebotes des Ausbildungszentrums. Er dient ausschließlich den im AZ angemeldeten Theologiestudierenden.

IV. 2 Individuelle Ausbildungsdokumentation und Ausbildungszertifikat

Jede Absolventin / Jeder Absolvent erhält von der Ausbildungsleitung ein Zertifikat, das neben der Teilnahmebestätigung an der studienbegleitenden Ausbildung auch eine erweiterte Darstellung des individuell gestalteten Bildungsweges enthält.

IV.3 Pastoraljahr (PJ) – (eigenes Infoblatt)

IV.4 Unterrichtspraktikum UP -(eigenes Infoblatt)

IV.5 Sendungsfeier für TheologInnen nach den diözesanen Richtlinien von 2004

HINWEIS für nur Bakkalaureatsstudierende

In Einzelfällen (abgeschlossene andere Berufsausbildung und mehrjährige pastorale Praxis) ist die Teilnahme am Pastoraljahr bereits nach dem abgeschlossenen Bakkalaureat möglich. Dazu müssen die im II. Studienabschnitt vorgesehenen Pflichtausbildungselemente mit mindestens einjähriger Teilnahme am InteressentInnenkreis jedoch vor Beginn des Pastoraljahres absolviert werden (eventuell parallel zur Ergänzungsausbildung an der kirchl.-päd. Hochschule, siehe dazu auch: Informationen zur wechselseitigen Anerkennung der Studienleistungen an der RPA und des Bakkalaureatsstudiums an der Fakultät auf der Homepage der Fakultät).

HINWEIS für Seniorenstudierende

a) Seniorenstudierende ab ca. 45 Jahren mit Berufsoptionen, die bereits kirchlich oder in einem anderen Beruf gearbeitet haben und sich umorientieren: zur Abstimmung der geforderten Standards mit den biografisch bereits erworbenen Kompetenzen soll das Pflicht- und Wahlmodulprogramm individuell in einem Gespräch mit dem Ausbildungsleiter vereinbart werden.

b) Seniorenstudierende in der nachberuflichen Phase sind zur freiwilligen Teilnahme an allen Ausbildungselementen eingeladen.

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