Leitfaden zu textlichen und musikalischen Kriterien neu verfasster Messgesänge

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Gurk, Nr. 3, 5. September 2013, 5.)

Die Feier der Eucharistie steht im Zentrum des liturgischen Lebens der Kirche. In ihr wird der Glaube der Kirche zur Sprache gebracht, gemäß dem alten Grundsatz, das Gesetz des Betens sei zugleich auch das Gesetz des Glaubens (lex orandi est lex credendi). In diesem Sinne legt die Kirche von Beginn an großen Wert auf die Qualität der Texte und Gesänge, durch die das feiernde Gottesvolk seinen Glauben bekennt. Das Zweite Vatikanische Konzil spricht vom Schatz der Kirchenmusik, der mit größter Sorgfalt bewahrt und gepflegt werden möge (vgl. SC 114).

In der Grundordnung des Römischen Messbuchs (= GORM) ist Folgendes bestimmt: „Angesichts der herausragenden Stellung, die der Gesang in der Feier einnimmt, insofern er ein notwendiger beziehungsweise integrierender Teil der Liturgie ist, ist es Sache der Bischofskonferenz, geeignete Melodien zu approbieren, vor allem für die Texte des Ordo Missae, für die Antworten und Akklamationen des Volkes und für besondere Riten im Laufe des liturgischen Jahres.

Ebenso ist es ihre Sache zu beurteilen, welche musikalischen Formen, Melodien und Musikinstrumente für den Gottesdienst zugelassen werden dürfen, soweit sie sich für den liturgischen Gebrauch wirklich eignen oder ihm angepasst werden können.“ (GORM 393)

In den vergangenen Jahrzehnten ist eine Vielzahl neuer Lieder und Gesänge für die Messfeier entstanden. Dies entspricht einer langen Tradition, die als Ausdruck der persönlichen Auseinandersetzung mit dem Glauben hervorzuheben ist. Andererseits ist zu vermerken, dass nicht alle Schöpfungen dem entsprechen, was die Feier der Eucharistie von ihrem Wesen her erfordert. Hier ist eine wohlwollend-kritische Haltung jener gefragt, die in den Pfarren für die Auswahl der Lieder und Gesänge verantwortlich sind. Um eine Unterscheidung der Texte zu erleichtern, weist die Liturgische Kommission, Sektion Kult auf einige Aspekte hin, die in diesem Zusammenhang zu beachten sind. Sie können auch jenen als Hilfe dienen, die selbst Texte und Vertonungen für die Messfeier schaffen wollen.

  1. Texte wie das Gloria, „ein alter und ehrwürdiger Hymnus“ (GORM 53), oder das Sanctus als Teil des Eucharistischen Hochgebets sind an sich vorgegeben. Jede Änderung des liturgischen Textes muss also gut begründet sein. Paraphrasen können helfen, die beiden Gesänge für das Volk leichter singbar zu machen. Dabei müssen jedoch die wesentlichen Aussagen des Urtextes erhalten bleiben. Es muss für die Gläubigen klar erkennbar sein, dass der Paraphrase der liturgische Text zugrunde liegt und der Inhalt des Textes in angemessener Weise zum Ausdruck kommt.
  2. Auch die Gesänge, die dem so genannten Proprium zugerechnet werden, müssen vom Text her dem Ablauf der Eucharistiefeier gerecht werden. Ihre sprachliche Qualität muss sich in das Gesamtgefüge der liturgischen Texte einpassen. Auch die theologischen Aussagen müssen der Schrift und Tradition entsprechen. Keines falls sollten zeitgenössische Autoren unkritisch auf ältere Modelle als Vorlagen zurückgreifen. Neuschöpfungen müssen sich der Herausforderung stellen, den Glauben in zeitgenössischer Sprache zum Ausdruck zu bringen. Dabei bieten die Texte aus dem Messbuch (z. B. Eröffnungs- und Kommunionvers) wichtige Hinweise.
  3. Bezüglich der musikalischen Qualität der Texte gilt: Bei Übersetzungen ist darauf zu achten, dass der Text der Melodie nicht zuwiderläuft. Zudem muss es eine gewisse Übereinstimmung zwischen der musikalischen und textlichen Aussage erkennbar sein. Musik, die zu sehr der Alltagswelt entnommen ist, muss sich immer befragen lassen, ob sie in der Lage ist, als Gefäß für das große Geheimnis zu dienen, das in der Eucharistie gefeiert wird.
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