Welthaus der Diözese Graz-Seckau

Statut

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2011-V, vom 22. November 2011, 42., S. 77–80)

I. Präambel

Die großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Völkern widersprechen der sozialen Gerechtigkeit und Würde der menschlichen Person. Deshalb ist es ein zentrales Anliegen der Diözese Graz-Seckau, für mehr Gerechtigkeit und für ein menschenwürdiges Leben aller einzutreten.

Die Mission der Kirche ist Aufgabe des ganzen Volkes Gottes. Es sollen alle Ortskirchen nach dem Maß ihrer Möglichkeiten am Werk der Verbreitung des Evangeliums und seiner Inkulturation mitwirken.

Das Welthaus der Diözese Graz-Seckau nimmt diese Aufgabe im Auftrag der Diözese in besonderer Weise wahr und fördert soziale und pastorale Projekte. Es setzt seinen Schwerpunkt vorwiegend im Bereich der prophetischen Diakonie und im Kampf um Menschenwürde und Gerechtigkeit und verwirklicht diesen Dienst in Regionen der Welt, die von Armut und Ungerechtigkeit und von der Verfolgung von Christen[1] besonders betroffen sind.

In Sorge um das Heil des ganzen Menschen, dem der Evangelisierungsauftrag der Kirche gilt, arbeitet das Welthaus auf der Grundlage des Evangeliums und der Soziallehre der Kirche mit Gemeinden und Institutionen in Entwicklungsländern und in Ost-/Südosteuropa solidarisch zusammen. Dabei stellt die von den Partnern gelebte Erfahrung einen wesentlichen Maßstab aller Aktivitäten dar. Das Welthaus fördert innovative und nachhaltige Programme, die es Menschen ermöglichen, die Gestaltung ihres Lebens und ihrer Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.

Dem Welthaus obliegt weiters die Aufgabe, den Bischof und die Diözese mit ihren Einrichtungen in der Wahrnehmung dieser weltkirchlichen Verantwortung zu beraten und zu unterstützen.

II. Rechtsstellung

Das Welthaus der Diözese Graz-Seckau ist gemäß can. 114 ff CIC ein kirchliches Institut, dem Rechtspersönlichkeit als öffentliche juristische Person zukommt. Der Sitz befindet sich in Graz. Seine Tätigkeit ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Der Wirkungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Diözese Graz-Seckau und in Erfüllung seiner Aufgaben auf Entwicklungsländer und auf Ost-/Südosteuropa.

III. Ziele

Das Welthaus ist die vom Bischof errichtete Institution der Katholischen Kirche in der Steiermark, die beauftragt ist, arme und an den Rand gedrängte Menschen in Entwicklungsländern und in Ost-/Südosteuropa zu unterstützen, ihnen Hoffnung und Zukunft zu vermitteln und für Gerechtigkeit einzutreten. Es orientiert sich dabei am Evangelium Jesu Christi, am Kirchenverständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils und an den Gegebenheiten der Gesellschaft des jeweiligen Landes. Es will allen Menschen auf einladende Weise Jesus Christus zeigen. Als Einrichtung der Diözese wirkt es mit, solidarisches Handeln von Menschen für Menschen in anderen Regionen umzusetzen und dabei die umfassende Würde dieser Menschen zu wahren. Dazu sucht es die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen, kirchlichen und privaten Organisationen und politisch Verantwortlichen auf nationaler und internationaler Ebene. Eine besondere Rolle kommt dem Welthaus als Koordinator und Plattform aller Initiativen einschließlich des diözesaninternen entwicklungspolitischen Weiterbildungsprogramms für Mitarbeitende der Diözese zu, die mit den Bereichen Weltkirche und Entwicklungszusammenarbeit befasst sind.

Welthaus ist Partner der Pfarren in ihrem missionarischen und weltkirchlichen Engagement. Darüber hinaus fördert und unterstützt Welthaus alle kirchlichen Institutionen der Diözese in Fragen der weltweiten Entwicklungspolitik.

Diesem Grundauftrag wird Welthaus durch die drei gleichwertigen Arbeitsschwerpunkte Projektarbeit – Bildungsarbeit – Anwaltschaft sowie durch die Wahrnehmung von Verantwortung für die Koordinierung der entwicklungspolitischen Anliegen der entwicklungspolitischen diözesanen Organisationen gerecht:

  • Welthaus unterstützt notleidende Menschen – ohne Unterschied von Alter, Geschlecht, Religion oder politischer Überzeugung – durch Projekte, die die Armut verringern, die die Menschenrechtssituation verbessern und die es der Kirche ermöglichen, ihren Auftrag in der Welt und für die Welt wahrzunehmen;
  • Welthaus weist auf nationale und internationale Zusammenhänge hin, die zu Ungerechtigkeit führen, und schafft Begegnungsmöglichkeiten mit Menschen aus Entwicklungsländern und Ost-/Südosteuropa, um zu zeigen, dass diese selbst aktiv an einer Veränderung von Unrechtssituationen arbeiten. Welthaus weckt die Bereitschaft zu einem Engagement für gerechte globale Beziehungen.
  • Welthaus ist Anwalt der benachteiligten Menschen in den genannten Regionen und es ist seine Aufgabe, menschenunwürdige Strukturen bekannt zu machen und für einen gerechten Ausgleich zwischen Arm und Reich einzutreten.

IV. Aufbringen und Verwaltung der Mittel

Das Welthaus erhält die notwendigen Mittel zur Verwirklichung seiner Aufgaben durch Unterstützung seitens der Diözese Graz-Seckau und bringt weitere Mittel durch Sammlungen, öffentliche Mittel und sonstige Zuwendungen auf.

Jeweils bis 31. Mai des Folgejahres ist der Rechnungsabschluss unter Vorlage des Prüfberichtes eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers sowie der Tätigkeitsbericht über das abgelaufene Jahr dem Kuratorium zur Genehmigung vorzulegen.

V. Organe

Die Organe des Welthauses sind das Kuratorium, der Beirat und der Geschäftsführer.

1. Kuratorium

Dem Kuratorium obliegt die Beschlussfassung über wichtige Angelegenheiten sowie Begleitung und Überprüfung der Tätigkeit des Welthauses entsprechend den kirchenrechtlichen Bestimmungen und den Weisungen des Ordinarius.

1.1 Aufgaben des Kuratoriums

  • Sicherstellung der statutarischen Aufgaben des Welthauses;
  • Beschlussfassung der strategischen Ziele;
  • Beschlussfassung der Geschäftsordnung;
  • Erstellen des Vorschlages für den Stellvertreter des Vorsitzenden im Kuratorium an den Diözesanbischof;
  • Festlegen der inhaltlichen und regionalen Schwerpunkte und der Grundlinien der Arbeit;
  • Behandlung von Anliegen, die vom Beirat, aber auch von Eine-Welt- bzw. Solidartätsgruppen, Pfarren oder diözesanen Einrichtungen an das Kuratorium bzw. Welthaus herangetragen werden, wie auch von gemeinsamen Fragen im Bereich Weltkirche und Entwicklungszusammenarbeit;
  • Entscheidung über Mitgliedschaften des Welthauses in anderen Organisationen;
  • Genehmigung der Jahresplanung (Jahresarbeitsprogramm, Jahresvoranschlag und Dienstpostenplan);
  • Auswahl des Wirtschaftsprüfers;
  • Genehmigung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht);
  • Beschlüsse über die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit von Kuratorium, Vorsitzendem und Geschäftsführer und die Aufgaben für die leitenden Funktionsträger.

1.2 Mitglieder des Kuratoriums

  1. Der Vorsitzende
  2. der Wirtschaftsdirektor
  3. zwei vom Bischof ernannte Mitglieder
  4. zwei vom Ordinarius bestätigte Vertreter des Beirats für eine dreijährige Funktionsperiode, die erstmals am 1.1.2012 beginnt.

Sitzungen

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter nehmen an den Sitzungen des Kuratoriums in beratender Funktion teil. Mitarbeiter und Fachleute können zu den Kuratoriumssitzungen eingeladen werden.

Das Kuratorium tritt nach Bedarf, wenigstens aber dreimal im Jahr, und auf Verlangen des Ordinarius, des Vorsitzenden oder des Geschäftsführers zu Sitzungen zusammen, ebenso auf Wunsch von mindestens drei Mitgliedern. Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Bestätigung des Ordinarius bedarf. Die Sekretariatsaufgaben werden entsprechend der Geschäftsverteilung des Welthauses geregelt.

Das Protokoll der Sitzung des Kuratoriums wird nach Bestätigung durch den Ordinarius im Bischöflichen Ordinariat hinterlegt und dann in Kopie den Mitgliedern des Kuratoriums zugestellt.

Vermögensrechtliche Genehmigungen, die durch den Diözesanbischof oder durch das Bischöfliche Ordinariat zu erteilen sind, sind danach gesondert zu beantragen.

1.3. Der Vorsitzende

Der Vorsitzende und der Stellvertreter werden vom Diözesanbischof für die Dauer von drei Jahren ernannt. Der Vorsitzende vertritt das Welthaus nach außen.

Gemeinsam mit dem Geschäftsführer erstellt er die Tagesordnung und beruft die Sitzungen des Kuratoriums und des Beirats ein. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen. Der Vorsitzende berichtet mindestens einmal jährlich dem Ordinarius über die wichtigsten Angelegenheiten. Im Verhinderungsfall übernimmt diese Aufgaben sein Stellvertreter.

2. Beirat

Der Beirat stellt die Plattform der diözesanen Einrichtungen dar, die im Bereich Weltkirche und Entwicklungszusammenarbeit tätig sind.

2.1 Aufgaben des Beirats

  • Kommunikationsebene zur Meinungs- und Willensbildung sowie zur Zusammenarbeit bei weltkirchlichen und entwicklungspolitischen Initiativen in der Diözese Graz-Seckau
  • Diskussion aktueller Fragen im Bereich Weltkirche und Entwicklungszusammenarbeit
  • Beobachten der Aktivitäten, Entwicklungen sowie Tendenzen in diesem Bereich
  • Anliegen an das Kuratorium
  • Wahl von 2 Mitgliedern des Kuratoriums
  • Nachwahl bei Ausscheiden eines Mitglieds des Kuratoriums während der Funktionsperiode
  • Austausch von Informationen
  • Beschluss gemeinsamer Aktivitäten wie interne Weiterbildungsmaßnahmen und gesamtdiözesane entwicklungspolitische Umsetzungsstrategien

2.2 Mitglieder des Beirats

Als Mitglieder gehören dem Beirat an:

  • ein Vertreter des Afro-Asiatischen Institutes
  • ein Vertreter der Caritas
  • ein Vertreter der Katholischen Frauenbewegung (Familienfasttag)
  • ein Vertreter der Katholischen Jungschar (Dreikönigsaktion)
  • ein Vertreter der Katholischen Männerbewegung (Seiso-frei)
  • ein Vertreter der Missio Steiermark
  • zwei Mitglieder aus katholischen Eine-Welt- bzw. Solidaritätsgruppen, die von der Plattform entwicklungspolitischer Gruppen vorgeschlagen werden
  • Der Ordinarius kann bis zu drei Mitglieder ernennen.

Die genannten Vertreter werden dem Ordinarius für die laufende Funktionsperiode zur Bestätigung vorgeschlagen. Die Funktionsperiode der Beiratsmitglieder beträgt drei Jahre. Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter gehören dem Beirat mit beratender Stimme an.

Die Mitglieder des Kuratoriums sind vom Vorsitzenden zu den Sitzungen einzuladen und können mit beratender Stimme teilnehmen.

3. Geschäftsführer

Er wird vom Ordinarius nach Anhörung des Kuratoriums bestellt, der ihn auch wieder abberufen kann. Er führt seine Aufgaben nach den Entscheidungen des Kuratoriums und in enger Kooperation mit dem Bischöflichen Ordinariat durch.

Auf Vorschlag des Geschäftsführers wird ein Stellvertreter durch den Ordinarius bestellt, der ihn auch wieder abberufen kann.

2.1 Aufgaben

  • Umsetzung der Aufgaben des Welthauses;
  • ihm obliegt die ordentliche Verwaltung;
  • Einholung der kirchenrechtlich erforderlichen Genehmigungen;
  • Durchführung der Beschlüsse des Kuratoriums;
  • Erarbeitung strategischer Ziele;
  • er ist Amtsleiter für die Dienstnehmer des Welthauses;
  • Erstellung der Aufgabenverteilung;
  • regelmäßige Information über Ereignisse und geplante Vorhaben an den Vorsitzenden des Kuratoriums;
  • Vorbereitung der Entscheidungsunterlagen für das Kuratorium über Vorhaben und Tätigkeiten;
  • Bericht an das Kuratorium über Vorhaben und Tätigkeiten;
  • interne Führung des Welthauses und Sorge um seelsorgliche Betreuung und Schulung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter;
  • er gestaltet verantwortlich die geistigen, geistlichen und pastoralen Linien der Diözese im Welthaus;
  • Herstellen des Einvernehmens in allen wichtigen Sach- und Personalfragen mit dem Ordinarius und dessen regelmäßige Information;
  • Information der zuständigen Stellen des Bischöflichen Ordinariates über die Ergebnisse der Sitzungen des Kuratoriums und des Beirats;
  • Vernetzung aller kirchlichen Einrichtungen, die im Bereich Weltkirche und Entwicklungszusammenarbeit tätig sind;
  • Pflege des Kontaktes mit staatlichen Behörden und anderen öffentlichen Stellen;
  • Wahrnehmung der Aufgaben des diözesanen Welthauses im Rahmen von Welthaus Österreich, der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission und anderer nationaler und internationaler Netzwerke.

2.2. Zeichnungsberechtigungen

Ordentliche Rechtsgeschäfte werden, wenn mit ihnen die Übernahme von Pflichten durch das Welthaus verbunden ist, gemeinsam vom Geschäftsführer (bzw. in seiner Vertretung durch den Stellvertreter) und dem jeweiligen Sachbearbeiter unterfertigt.

Außerordentliche Rechtsgeschäfte zeichnen der Vorsitzenden oder sein Stellvertreter, in deren Abwesenheit ein anderes Mitglied des Kuratoriums. gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder dessen Stellvertreter.

3. Organisation

Die Arbeit des Welthauses ist in Bereiche gegliedert, die von Verantwortlichen geführt werden. Zu ihren Aufgaben zählt die organisatorische, wirtschaftliche und inhaltliche Führung des Bereichs sowie die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität ihres Bereichs.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Im Falle der Auflösung des Welthauses oder bei Wegfall seines bisherigen begünstigten Zweckes ist das Vermögen im Sinne der Bundesabgabenordnung, § 39 Z. 5, durch den Ordinarius für ähnlich geartete gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.
  2. Dieses Statut tritt mit 1. November 2011 in Kraft. Das bisherige Statut des Welthauses der Diözese Graz-Seckau (KVBl 2006,44 i.d.F. KVBl 2008,31) wird dadurch abgelöst.

Graz, 1. November 2011

Ord.-Zl.: 15 En 4-11

+ Egon Kapellari
Bischof

Dr. Michael Pregartbauer
Kanzler


[1] Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen umfassen Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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