Pfarrsekretärinnen – Prüfungsordnung

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2012-II, vom 25. Mai 2012, 19., S. 24)

Prüfungsgebiete sind alle Verwaltungsthemen des Handbuches für Pfarrverwaltung und Matrikenangelegenheiten gemäß Wegweiser zur Matrikenführung in der jeweils gültigen Fassung, die im Rahmen des  Pfarrverwaltungskurses vorgetragen werden

  • Kanzlei
  • Matriken
  • Archiv
  • Messstipendien
  • Datenschutz
  • Stiftungsmessen
  • Friedhof
  • Wichtige alltägliche Themen des Arbeits- und Sozialrechts
  • Rechnungswesen
  • Steuerrecht betreffend pfarrlicher Rechtspersonen
  • Kirchenfinanzierung

Den Vorsitz bei der aus drei Personen bestehenden Prüfungskommission hat der Kanzler inne, der aus dem Kreis der Kursreferenten für Rechnungswesen und Arbeitsrecht je einen Prüfer bestellt.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Ist ein Teil der schriftlichen Prüfung mit sehr gut benotet, kann die Prüfungskommission auf eine mündliche Prüfung für diesen Teilbereich verzichten.

Diese Ordnung tritt mit 1. März 2012 in Kraft und ersetzt die Ordnung KVBl 1994,27.

Ord. Zl.: 5 A 5-12 vom 17. April 2012).

Nach oben scrollen