Gebühren bei seelsorglichen Anlässen

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2013-III, vom 22. November 2013, 14., S. 18–19)

A Stolargebühren

1. Taufe

Für Taufen sind keine Gebühren zu verrechnen.

2. Trauung

Trauung (ohne Messstipendium)                  € 25,00 (davon Priesteranteil bzw. Diakonanteil: € 10,00, Kirchenanteil € 15,00)

3. Begräbnis

Begräbnis (ohne Messstipendium)                € 25,00 (davon Begräbnisleiter € 10,00; Kirchenanteil € 15,00)

Die Stolgebühren für Trauung und Begräbnis sind zuletzt im KVBl 2004,41 geregelt. Friedhofsgebühren (s. im Abschnitt „Friedhof“) sind unabhängig von den Stolgebühren zu gestalten und getrennt zu verrechnen.

B Vergütung für seelsorgliche Aushilfen

Grundregel:

Aushilfen innerhalb eines Dekanates (bzw. einer Region) durch von der Diözese Graz-Seckau besoldete aktive Priester (einschließlich Ordenspriester auf Grund eines Gestellungsvertrages) sind als Nachbarschaftshilfe unentgeltlich.

Vergütungssätze für Priester, die nicht von der Diözese besoldet werden, Stipendiaten (Priester, die zum Studium in Österreich sind) und für pensionierte Priester:

1. Messen

Zusätzlich zum Priesteranteil des Messstipendiums (ab 1.1.2014 € 3,00) erhält der Priester zusätzlich zu den Fahrtkosten

Messe ohne Predigt               € 5,00

Messe mit Predigt                  € 15,00

2 Messen mit Predigt           € 20,00

2. Beichte

Pro Stunde                              € 10,00

3. Vertretung eines Pfarrers

Zusätzlich zu Stipendium, Stolargebühren und freier Station pro Woche               € 100,00

4. Einkehrtag und Exerzitien

Je Halbtag                   € 50,00

Außerordentliche Seelsorge

Einsätze in der außerordentlichen Seelsorge wie Glaubensmission oder Gemeindeerneuerung sowie für Exerzitienleiter und Exerzitienleiterinnen gemäß Arbeitsgemeinschaft missionarischer Dienste der Orden (Regio Österreich und Südtirol), vgl. KVBl 2000,11

Tagsatz                        € 110,00

C Weitere Gebühren

1. Vorträge und Seminare, Honorarsätze

Vortrag mit Diskussion                       1 Referent € 65,00

                                                               2 Referenten € 100,00

Halbtag ab 3 Stunden                        1 Referent € 100,00

                                                               2 Referenten € 130,00

Ganztag                                                1 Referent € 175,00

                                                             2 Referenten € 240,00

Ganztag mit Abend                           1 Referent € 200,00

                                                             2 Referenten € 310,00

2. Kanzleigebühren

Für Ausstellung von weiteren Tauf- und Trauungsscheinen (erste sind gratis) und von Urkunden aus Altmatriken                € 2,30

3. Diözesangericht

Gebühren für die 1. Instanz               € 280,00

4. Kilometergeld

Die Regelungen für den Klerus erfolgen in der Klerusbesoldung, jene für die pastoralen Mitarbeiter in Kollektivvertrag und ergänzenden Vereinbarungen.


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