Änderung der Friedhofsgebühren

(Kirchliches Verordnungsblatt für die Diözese Graz-Seckau, 2017-II, 23. August 2017, 19., S. 21)

Mit 1. Jänner 2018 werden folgende Gebühren angepasst:

Friedhofsbenützungsgebühr: Die gemäß neuer Friedhofsordnung bereits einmal genehmigten Gebühren werden nach zwei Jahren um insgesamt 3% erhöht. Eine neuerliche Genehmigung ist dann nicht mehr erforderlich, sofern die berechnete Gebühr bereits in voller Höhe verrechnet wird.

Sofern noch keine Gebühren genehmigt sind, sind diese nach Beschlussfassung im Wirtschaftsrat zur Genehmigung mittels Kalkulationsblatt (im Intranet abrufbar, nähere Informationen auch bei Frau Edith Eberhard, VPN 2661 erhältlich) vorzulegen.

Urnengräber – Grabgebühr:

Die Grabgebühr für Urnenerdgräber und Urnennischen beträgt wie für Erdgräber pro Stelle 12,00 Euro.

Nach oben scrollen