Gravissimum educations

Erklärung über die christliche Erziehung

(Auszug)

Bearbeitung: Konrad Breitsching

Über die entscheidende Bedeutung der Erziehung im menschlichen Leben und ihren ständig wachsenden Einfluß auf den gesellschaftlichen Fortschritt der Gegenwart hat das Heilige Ökumenische Konzil eingehende Erwägungen angestellt. Tatsächlich machen die Gegebenheiten unserer Zeit die Erziehung der Jugend, ja sogar eine stetige Erwachsenenbildung leichter und vor allem dringlicher. Denn die Menschen sind sich der eigenen Würde und Aufgabe voller bewußt und verlangen immer mehr nach einer aktiveren Teilnahme am gesellschaftlichen und besonders am wirtschaftlichen und politischen Leben. Die staunenswerten Fortschritte der Technik und wissenschaftlichen Forschung sowie die modernen Kommunikationsmittel der Gesellschaft geben den Menschen, die heute nicht selten über mehr Freizeit verfügen, die Möglichkeit, zum geistig-kulturellen Erbe einen leichteren Zugang zu finden und durch eine engere Verbindung zwischen den Gruppen und den Völkern selbst sich gegenseitig zu ergänzen.

Daher werden überall Versuche unternommen, das Erziehungswerk mehr und mehr zu fördern. Die grundlegenden Menschenrechte, die sich mit der Erziehung befassen, insbesondere die der Kinder und der Eltern, stellt man klar heraus und legt sie in öffentlichen Erklärungen nieder. Um der schnell anwachsenden Schülerzahl gerecht zu werden, vermehrt und verbessert man auf breiter Basis die Schulen und gründet neue Erziehungsinstitute; neuartige Versuche wollen die Methoden von Erziehung und Unterricht vervollkommnen. Außerordentliche Anstrengungen werden unternommen, diese allen Menschen zugänglich zu machen, wenn auch bis jetzt einer großen Zahl von Kindern und Jugendlichen selbst der elementarste Unterricht noch versagt bleibt und so viele andere eine geeignete Erziehung entbehren müssen, bei der die Wahrheit und die Liebe zugleich gepflegt werden.

In der Erfüllung des Auftrags ihres göttlichen Stifters soll die heilige Mutter Kirche das Heilsmysterium allen Menschen verkünden und alles in Christus erneuern. Ihrer Sorge ist daher auch das ganze irdische Leben des Menschen aufgegeben, insofern es mit der himmlischen Berufung im Zusammenhang steht; so hat sie auch bei der Förderung und Ausweitung der Erziehung ihre Aufgabe zu erfüllen. Darum legt das Heilige Konzil hinsichtlich der christlichen Erziehung, vor allem in den Schulen, einige grundlegende Richtlinien nieder, die dann durch eine besondere nachkonziliare Kommission weiter ausgearbeitet und durch die Bischofskonferenzen auf die unterschiedlichen Situationen ihrer Gebiete angewendet werden sollen.

1. Alle Menschen, gleich welcher Herkunft, welchen Standes und Alters, haben kraft ihrer Personenwürde das unveräußerliche Recht auf eine Erziehung, die ihrem Lebensziel, ihrer Veranlagung, dem Unterschied der Geschlechter Rechnung trägt, der heimischen kulturellen Überlieferung angepaßt und zugleich der brüderlichen Partnerschaft mit anderen Völkern geöffnet ist, um der wahren Einheit und dem Frieden auf Erden zu dienen. Die wahre Erziehung erstrebt die Bildung der menschlichen Person in Hinordnung auf ihr letztes Ziel, zugleich aber auch auf das Wohl der Gemeinschaften, deren Glied der Mensch ist und an deren Aufgaben er als Erwachsener einmal Anteil erhalten soll.

Unter Verwertung der Fortschritte der psychologischen, der pädagogischen und der didaktischen Wissenschaft sollen also die Kinder und Jugendlichen in der harmonischen Entfaltung ihrer körperlichen, sittlichen und geistigen Anlagen so gefördert werden, daß sie allmählich ein tieferes Verantwortungsbewußtsein erwerben für ihr eigenes Leben und seine im steten Streben zu leistende Entfaltung und für das Wachsen in der wahren Freiheit, in der tapferen und beharrlichen Überwindung der widerstreitenden Kräfte. Nach den jeweiligen Altersstufen sollen sie durch eine positive und kluge Geschlechtserziehung unterwiesen werden. Außerdem müssen sie für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben so geformt werden, daß sie, versehen mit dem notwendigen und geeigneten Rüstzeug, sich in die verschiedenen Gruppen der menschlichen Gemeinschaft tätig einzugliedern vermögen, dem Gespräch mit anderen sich öffnen und bereitwillig für das Allgemeinwohl eintreten.

Ebenso erklärt die Heilige Synode: Die Kinder und Heranwachsenden haben ein Recht darauf, angeleitet zu werden, die sittlichen Werte mit richtigem Gewissen zu schätzen und sie in personaler Bindung zu erfassen und Gott immer vollkommener zu erkennen und zu lieben. Daher richtet sie an alle Staatenlenker und Erzieher die dringende Bitte, dafür zu sorgen, daß die Jugend niemals dieses heiligen Rechtes beraubt werde. Die Söhne der Kirche aber ermahnt sie zum hochherzigen Einsatz ihrer Kräfte im gesamten Bereich der Erziehung; vor allem sollen sie mitarbeiten, daß möglichst bald alle Menschen auf der ganzen Welt in den Genuß einer angemessenen Erziehung und Bildung gelangen können.

3. Da die Eltern ihren Kindern das Leben schenkten, haben sie die überaus schwere Verpflichtung zur Kindererziehung. Daher müssen sie als die ersten und bevorzugten Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden. Ihr Erziehungswirken ist so entscheidend, daß es dort, wo es fehlt, kaum zu ersetzen ist. Den Eltern obliegt es, die Familie derart zu einer Heimstätte der Frömmigkeit und Liebe zu Gott und den Menschen zu gestalten, daß die gesamte Erziehung der Kinder nach der persönlichen wie der gesellschaftlichen Seite hin davon getragen wird. So ist die Familie die erste Schule der sozialen Tugenden, deren kein gesellschaftliches Gebilde entraten kann. Besonders aber sollen in der christlichen Familie, die mit der Gnade und dem Auftrag des Ehesakramentes ausgestattet ist, die Kinder schon von den frühesten Jahren an angeleitet werden, gemäß dem in der Taufe empfangenen Glauben Gott zu erkennen und zu verehren und den Nächsten zu lieben. Was gesunde menschliche Gemeinschaft und was Kirche ist, erfahren die Kinder zum erstenmal in einer solchen christlichen Familie; durch sie werden sie auch allmählich in die weltliche Gemeinschaft und in das Volk Gottes eingeführt. Daher sollen die Eltern wohl bedenken, wie entscheidend die echt christliche Familie für das Leben und das Wachstum des Gottesvolkes ist.

Wenn auch die Erziehungsaufgabe in erster Linie der Familie zufällt, so bedarf diese doch der Hilfe der gesamten Gesellschaft. Neben den Rechten der Eltern und derer, denen diese einen Teil der Erziehungsaufgabe anvertrauen, stehen daher gewisse Rechte und Pflichten auch dem Staat zu, soweit dieser das zu ordnen hat, was das zeitliche Allgemeinwohl erfordert. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Erziehung der Jugend in vielfacher Weise zu fördern; er hat die Pflichten und Rechte der Eltern und all derer, die an der Erziehungsaufgabe teilhaben, zu schützen und ihnen Hilfe zu leisten, und wenn die Initiativen der Eltern und anderer Gemeinschaften nicht genügen, kommt dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend dem Staat die Pflicht zu, die Erziehung in die Hand zu nehmen, immer aber unter Beachtung des elterlichen Willens. Schließlich gehört es zu seinen Aufgaben, eigene Schulen und Institute zu gründen, soweit dies das Allgemeinwohl erfordert.

Ein ganz besonderer Erziehungsauftrag ist der Kirche zu eigen, nicht nur weil auch sie als eine zur Erziehung fähige menschliche Gemeinschaft anzuerkennen ist, sondern vor allem deshalb, weil sie die Aufgabe hat, allen Menschen den Heilsweg zu verkünden, den Gläubigen das Leben Christi mitzuteilen und ihnen mit unablässiger Sorge zu helfen, daß sie zur Fülle dieses Lebens gelangen können. Diesen ihren Kindern hat daher die Kirche gleichsam als ihre Mutter jene Erziehung zu schenken, die ihr ganzes Leben mit dem Geiste Christi erfüllt; zugleich aber bietet sie ihre wirksame Hilfe allen Völkern an zur Vervollkommnung der menschlichen Persönlichkeit, zum Wohl der irdischen Gesellschaft und zum Aufbau einer Welt, die menschlicher gestaltet werden muß.

8. Die Präsenz der Kirche im schulischen Bereich zeigt sich in besonderer Weise durch die katholische Schule. Diese verfolgt nicht weniger als andere Schulen die Bildungsziele und die menschliche Formung der Jugend. Ihre besondere Aufgabe aber ist es, einen Lebensraum zu schaffen, in dem der Geist der Freiheit und der Liebe des Evangeliums lebendig ist. Sie hilft dem jungen Menschen, seine Persönlichkeit zu entfalten und zugleich der neuen Schöpfung nach zu wachsen, die er durch die Taufe geworden ist. Ferner richtet sie die gesamte menschliche Bildung auf die Heilsbotschaft aus, so daß die Erkenntnis, welche die Schüler stufenweise von der Welt, vom Leben und vom Menschen gewinnen, durch den Glauben erleuchtet wird. So erzieht die katholische Schule, indem sie sich den Anforderungen der Zeit gebührend aufschließt, ihre Schüler dazu, das Wohl der irdischen Gemeinschaft wirksam zu fördern, und bereitet sie zum Dienst an der Ausbreitung des Reiches Gottes, damit sie in einem vorbildhaften und apostolischen Leben gleichsam zum Sauerteig des Heils für die menschliche Gemeinschaft werden.

Weil die katholische Schule also dem Volk Gottes in der Erfüllung seines Auftrages so förderlich und dem Gespräch zwischen Kirche und menschlicher Gemeinschaft zu deren beiderseitigem Vorteil nützlich sein kann, behält sie auch in unserer heutigen Welt eine entscheidende Bedeutung. Deshalb verkündet die Heilige Synode von neuem das in zahlreichen Äußerungen des kirchlichen Lehramtes bereits niedergelegte Recht der Kirche, Schulen jeder Art und jeder Rangstufe frei zu gründen und zu leiten. Dabei erinnert sie daran, daß die Ausübung solchen Rechts auch der Gewissensfreiheit, dem Schutz des elterlichen Rechts und dem kulturellen Fortschritt selbst höchst zuträglich ist.

Die Lehrer aber seien sich bewußt, daß es in höchstem Maße von ihnen abhängt, wieweit die katholische Schule ihre Absichten und Initiativen verwirklichen kann. Darum sollen sie mit besonderer Sorgfalt ausgebildet werden, damit sie mit einem profanen wie auch religiösen Wissen ausgerüstet sind, das durch hinreichende Zeugnisse bestätigt ist, und über Erziehungsmethoden verfügen, die mit den Ergebnissen der weiterrückenden Zeit Schritt halten. In Liebe untereinander und mit den Schülern eng verbunden und von apostolischem Geist beseelt, sollen sie in Leben und Lehre für Christus, den einzigen Lehrer, Zeugnis ablegen. Besonders mit den Eltern sollen sie eng zusammenarbeiten; gemeinsam mit ihnen sollen sie in der gesamten Erziehung der Verschiedenheit der Geschlechter und der jedem der beiden Geschlechter in Familie und Gesellschaft eigenen, von der göttlichen Vorsehung bestimmten Zielsetzung Rechnung tragen; sie seien bestrebt, ihre Schüler zur Eigeninitiative anzueifern, und sie sollen nach Beendigung der Schulzeit fortfahren, um sie bemüht zu sein durch Rat und Freundschaft sowie durch die Gründung besonderer Vereinigungen, die von wahrem kirchlichem Geist beseelt sind. Die Heilige Synode erklärt: Der Dienst dieser Lehrer ist im wahren Sinn des Wortes Apostolat, er ist auch für unsere Zeit in höchstem Maße nützlich und notwendig und zugleich ein echter Dienst an der Gesellschaft. Die katholischen Eltern jedoch erinnert sie an ihre Pflicht, ihre Kinder, wann und wo sie die Möglichkeit haben, katholischen Schulen anzuvertrauen, diese nach Kräften zu unterstützen und mit ihnen zum Wohle ihrer Kinder zusammenzuarbeiten.

9. Diesem Leitbild der katholischen Schule müssen alle von der Kirche in irgendeiner Weise abhängigen Schulen zu entsprechen suchen, wenn auch die katholische Schule, den örtlichen Verhältnissen angepaßt, verschiedene Formen annehmen kann. Als sehr wertvoll betrachtet die Kirche auch die katholischen Schulen, die besonders im Bereich der jungen Kirchen auch von nichtkatholischen Schülern besucht werden.

Im übrigen ist bei der Gründung und Einrichtung katholischer Schulen den aus der Zeitentwicklung sich ergebenden Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Während deshalb Schulen der Grund- und Mittelstufe, die das Fundament der Bildung legen, weiterhin zu fördern sind, soll man sich auch um jene Schulen kümmern, die von den heutigen Lebensbedingungen in besonderer Weise gefordert sind, nämlich um die Berufsschulen und die technischen Schulen, die Institute für Erwachsenenbildung und für soziale Berufe und auch für solche, die wegen anlagebedingter Mängel besonderer Sorge bedürfen, sowie Schulen, in denen Lehrer sowohl für die religiöse Unterweisung als auch für andere Unterrichtsfächer vorbereitet werden.

Die Heilige Synode mahnt die Oberhirten und alle Gläubigen nachdrücklich, daß sie keine Opfer scheuen, um den katholischen Schulen zu helfen, ihre Aufgabe immer vollkommener zu erfüllen, und daß sie sich besonders derjenigen annehmen, die arm sind an zeitlichen Gütern, den Schutz und die Liebe der Familie entbehren müssen oder der Gnade des Glaubens fernstehen.

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